Kommission für die Nachhaltigkeit in der Finanzierung
der Sozialen Sicherungssysteme
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Gesamtkonzept zur Reform der sozialen Pflegeversicherung

Stellungnahme des DSB

Vorbemerkung

Der Deutsche Schwerhörigenbund ist die Interessenvertretung schwerhöriger und ertaubter Menschen in Deutschland. Schwerhörige und Ertaubte haben einen mehr oder weniger großen Hörverlust. Ertaubte haben ihr Gehör nach dem Spracherwerb verloren. Ihnen ist gemeinsam, dass sie hören gelernt haben und mit der Lautsprache aufgewachsen sind. Sie leben überwiegend in einem guthörenden Umfeld und sind deshalb lautsprachorientiert.

Ganz im Gegensatz dazu betrachten gehörlose Menschen (von Geburt an taub), die die Lautsprache nicht kennen gelernt haben, die Deutsche Gebärdensprache (DGS) als ihr natürliches Kommunikationsmittel.

Dem Abbau kommunikativer Schranken im Lebensumfeld hörgeschädigter alter Menschen kommt große Bedeutung zu, denn bei vielen alten Menschen, die sich immer mehr aus ihrem gewohnten Umfeld zurückziehen weil sie schlecht hören und deshalb nicht mehr aktiv an der Gemeinschaft teilhaben können.

Insbesondere in stationären Pflegeeinrichtungen ist daher der Problematik Hörschädigung besondere Bedeutung beizumessen.

1. Leistungsumfinanzierungen (Behandlungspflege) und Leistungsausweitungen für Demenzkranke

Die Kommission spricht sich dafür aus, ab 2005 Leistungsausweitungen für Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, mit geistiger Behinderung oder psychischen Erkrankungen vorzunehmen. Es wird vorgeschlagen, den zeitlichen Hilfebedarf in der Grundpflege um 30 Minuten täglich aufzustocken.

Dem Abbau kommunikativer Barrieren im Lebensbereich hörgeschädigter alter Menschen kommt große Bedeutung zu, denn bei vielen alten Menschen wird aufgrund ihres Verhaltens nicht selten fälschlicherweise eine dementielle Erkrankung vermutet. Es wird dabei übersehen, dass der alte Mensch evtl. nur schlecht hört und mit erheblichen Kommunikationsschwierigkeiten zu kämpfen hat.

Altersschwerhörigkeit kann eine beginnende Demenz verstärken, durch geeignete Reha-Maßnahmen kann dem entgegengewirkt werden (Hörgeräte-Versorgung, Audiotherapie, Schulung der Fachkräfte).

Die aktuelle Situation hörgeschädigter, pflegebedürftiger Menschen in Senioreneinrichtungen ist dadurch charakterisiert, dass sie isoliert und ausgegrenzt gegenüber anderen Mitbewohnern leben. Dies wird durch den hohen Zeitaufwand verursacht, den eine Kommunikation mit Ihnen erforderlich macht, was aber in der normalen Ablauforganisation eines Heimes nicht oder zumindest schwer leistbar ist.

Aus diesem Grund muss dem zeitlich zusätzlichen Hilfebedarf, die den Demenzkranken eingeräumt wird, auch hochgradig schwerhörigen oder ertaubten Menschen eingeräumt werden. Kommt zur Hörschädigung noch Demenz hinzu, erhöht sich der Zeitbedarf noch weiter.

Dem könnte entgegenwirkt werden, indem
  1. eine möglichst optimale und dem Alter entsprechend sinnvolle Hörgeräteversorgung erfolgt (komplizierte Technik und Handhabung sind zu vermeiden),
  2. sich ein Hör- und Kommunikationstraining anschließt, um die Kommunikationsfähigkeit zu verbessern (z.B. ausgebildete Audiotherapeuten),
  3. das Fachpersonal im Umgang mit Hörgeschädigten geschult und über die Funktionsweise von Hörgeräten informiert wird.

Diese Maßnahmen dienen der Prävention, verbessern die Pflegequalität und tragen dazu bei, den sonst erhöhten Pflegebedarf günstiger zu gestalten.

Einschränkend muss aber darauf hingewiesen werden, dass die derzeit hohen Zuzahlungen für eine Hörgeräteversorgung, die Hörgeschädigte leisten müssen, aus Kostengründen abschreckend wirken.

2. Einführung von personengebundenen Budgets für professionelle Pflegeleistungen

Der Vorschlag ist zu begrüßen. Der Schwerhörige oder Ertaubte könnte dadurch in Lage versetzt werden, einen Teil seines Budgets gezielt für seine Kommunikationsverbesserungsmaßnahmen einsetzen. Voraussetzung müsste sein, dass dadurch sein ihm sonst zustehendes Budget nicht gekürzt wird.

Er könnte z.B. einen Audiotherapeuten beauftragen. Das wäre ein Beitrag zur Stärkung der Patientensouveränität

Durch die tlw. hohen Zuzahlungsbeträge wird eine adäquate Hörgeräteversorgung erschwert (Verzicht aus Kostengründen). Die Kommunikationsfähigkeit verbessert sich nicht. Die Folgen sind dann an anderer Stelle zu spüren (Pflegeaufwand).

Angst vor der komplizierten Technik und daher Ablehnung der Versorgung mit Hörgeräten.

Hinweise zur Problematik der Hörschädigung

Notwendigkeit der Hörgeräteversorgung bei dementiell erkrankten älteren Menschen
  • Der Abbau der Hirnleistungsfunktionen bei schwerhörigen dementiell erkrankten Menschen ohne Hörgeräteversorgung schreitet schneller fort als bei guthörenden oder mit Hörgeräten versorgten Menschen.
  • Die Kommunikationsfähigkeit des betroffenen Menschen bleibt länger erhalten und somit eine längere Selbständigkeit in verschiedenen Lebensbereichen. Dies bedeutet eine höhere Lebensqualität und einen geringeren Pflegebedarf.
Auswirkungen der Altersschwerhörigkeit auf die Kommunikationsfähigkeit
  • Altersschwerhörige Menschen erkennen das Gesprochene nur undeutlich, lückenhaft oder verzerrt.
  • Die betroffenen Menschen reagieren mit Rückzug, Zurückhaltung oder führen Monologe.
  • Die unzureichende Kenntnis der hörenden Umwelt über die Schwerhörigkeit kann zum Rückzug ihrerseits aus dem Gespräch mit den betroffenen Menschen führen.
Altersschwerhörigkeit
  • verändert die Persönlichkeit und das Selbstwertgefühl des betroffenen älteren Menschen,
  • kann wahnhafte Wahrnehmungen, Depressionen, Angstzustände, Schlaflosigkeit und Konzentrationsstörungen verursachen,
  • verursacht das Gefühl von Hilflosigkeit und Abhängigkeit,
  • und ihre Folgen können zu psychosomatischen Erkrankungen (z.B. Bluthochdruck) führen,
  • kann eine beginnende Demenz verstärken.
Was bei der Hörgeräteversorgung älterer schwerhöriger Menschen beachtet werden sollte:
  • Hörgeräte sollten für den/die Hörgeräteträger/in leicht verständlich zu bedienen sein.
  • Die Bedienung sollte auch bei eingeschränkter Finger-Feinmotorik noch selbst möglich sein (Fernbedienung mit großen Bedienungselementen).
  • Die Hörgeräte sollten über eine Induktionsspule verfügen.
  • Familienangehörige und Pflegekräfte sollten mit der Bedienung der Hörgeräte vertraut sein.
  • Die/Der Hörgeräteträger/in sollte mit der Verordnung von Hörgeräten auch ein Hörtraining erhalten.
Zwei wichtige Aspekte zur Umsetzung eines für schwerhörige und ertaubte pflegebedürftige Senioren/innen geeigneten Hilfsangebotes
  • Angebot einer fachgerechten Aus- und Fortbildung von Altenpflegekräften zum Thema Schwerhörigkeit und Ertaubung.
  • Hörgeschädigtengerechte Ausstattung von Pflegeheimen, Wohnstiften, Seniorenheimen und Angeboten des betreuten Wohnens.

Adolf Becker
Berlin, August 2003

Für Rückfragen:

Reiner Hofmann
Hörgeschädigtenpädagoge und Dipl. Psychogerontologe (Univ.)
E-Mail: Reiner.G.Hofmann@t-online.de

Detlev Schilling
DSB-Bundesgeschäftsführer
E-Mail: DSB@Schwerhoerigkeit.de
Telefon: 030 47 54 11 14

 
Deutscher Schwerhörigenbund e.V.
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