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Zum Bericht der Bundesregierung über die Lage behinderter Menschen und die Entwicklung ihrer Teilhabe

Von Stephan Wilke

Mitte November 2004 bekam der Deutsche Schwerhörigenbund e.V. den Arbeitsentwurf zum "Bericht der Bundesregierung über die Lage behinderter Menschen und die Entwicklung ihrer Teilhabe" zugesandt und hatte zwei Wochen Zeit, eine Stellungnahme zu dem Entwurfspapier abzugeben. Angesichts des Umfangs von 400 Seiten und der komplexen Themenpalette, die von Frühförderung, Leistungen im Arbeitsleben über Barrierefreiheit, Alter und Behinderung bis hin zur Forschung reicht, ein schweres Unterfangen. Da der Bericht als Ganzes erst einmal ausgewertet werden musste und um die Aufgabe unter dem hohen Zeitdruck überhaupt bewältigen zu können, haben wir uns in unserer Stellungnahme auf die Schwerpunkte "Hörgeräteversorgung" und den "Teilbereich behindertengerechter Verkehr" konzentriert. Diese beiden Kapitel beinhalteten aus Sicht des DSB Aussagen, die zu korrigieren waren.

BEHINDERTENGERECHTER VERKEHR

In unserer Stellungnahme haben wir nachdrücklich darauf hingewiesen, dass sich der DSB bei der "Deutsche Bahn Station & Service" bisher kein Gehör verschaffen konnte. Hintergrund ist hier ein Regelwerk der Deutschen Bahn, in dem Richtlinien für die barrierefreie Gestaltung von Bahnhöfen festgelegt wurden, und in dem wir – als DSB – vor allem mehr visuelle Informationen und eine adäquate Lautsprecherausstattung mit geringerer Lautstärke und besserer Tonqualität gefordert haben. Diese Forderung wurde von der "Deutsche Bahn Station & Service" bisher weder aufgegriffen noch kommentiert.

HÖRGERÄTEVERSORGUNG

Unter dem Begriff Hilfsmittel war in dem Arbeitsentwurf in Bezug auf Hörgeräte und Hörgeräteversorgung wie folgt zu lesen: "[...] Am 17. Dezember 2002 hat das Bundesverfassungsgericht ein Urteil zu den 1989 in die gesetzliche Krankenversicherung eingeführten Festbeträge für Arzneimittel, Hilfsmittel und Sehhilfen verkündet und damit die Rechtmäßigkeit der Festbeträge bestätigt. [...] Für Hörgeräte bedeutet dies: Sofern durch die Festbetragsregelung eine angemessene Versorgung mit Hörgeräten gewährleistet wird, ist die Kostendifferenz zu teureren Geräten durch den Patienten selbst zu tragen, sofern kein anderer Sozialversicherungsträger zur Leistung verpflichtet ist."

Diese sehr allgemein und wenig dezidierte Auseinandersetzung mit dem Thema "Hörgeräteversorgung" war nach Meinung des DSB inakzeptabel, da sie die aktuelle Entwicklung, die sich in den vergangenen Jahren zunehmend verschlechtert hat, weder angemessen thematisiert noch realistisch widerspiegelt. Umso wichtiger war es, in unserer Stellungnahme deutlich auf diese Situation hinzuweisen und sich da-raus ergebende Forderungen des DSB zu formulieren:

Kapitel 3.25 Rechtsprechung Hilfsmittel (Seite 90, 2. Absatz)

"Der Schluss im letzten Satz des Kapitels Für Hörgeräte bedeutet dies: ... ist aus Sicht des Deutschen Schwerhörigenbundes nicht richtig. Das Bundesverfassungsgericht hat nicht definiert, was eine angemessene Versorgung ist. Die Festbeträge sind so festzusetzen, dass sie im Allgemeinen eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche sowie in der Qualität gesicherte Versorgung gewährleisten ... (§ 35 Abs. 5 Satz 1 SGB V)

[...] Eigenleistungsbeträge zusätzlich zu dem von den Krankenkassen übernommenen Festbetrag sind die Regel. Der Festbetrag ist für hochgradig schwerhörige Menschen nachweislich um mindestens 1000 Euro zu niedrig angesetzt.

[...] Der Deutsche Schwerhörigenbund fordert daher die Bundesregierung auf, den gesetzlichen Rahmen derart zu verändern und zu gestalten, dass eine im Allgemeinen ausreichende und in der Qualität gesicherte Hörgeräteversorgung nach dem Sachleistungsprinzip auch für hochgradig schwerhörige Menschen wieder ermöglicht wird."

Infolge unserer Einwände wurde in der Endfassung des Berichtes der Bundesregierung über die Lage behinderter Menschen und die Entwicklung ihrer Teilhabe der Absatz über die Hörgeräteversorgung erweitert durch die Feststellung: "... Selbsthilfeverbände weisen darauf hin, dass eine ausreichende Versorgung zum Festbetrag nicht überall gewährleistet sei, insbesondere im Bereich der Hörgeräteversorgung für hochgradig hörgeschädigte Menschen."

Dieser Zusatz ist zweifelsohne als Erfolg unserer Stellungnahme zu werten. Einerseits ermöglicht es uns, innerhalb der politischen Diskussion Bezug zu nehmen auf einen offiziellen Bericht der Bundesregierung. Andererseits haben wir damit erreicht, dass sich Referatsleiter des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung – insbesondere die Verantwortlichen aus den Referaten Hilfsmittel, Heilmittel und gesetzliche Krankenversicherung – dieser Erkenntnis nicht mehr entziehen können.

Sollten sie dies jedoch weiterhin tun, müssten wir zu der Überzeugung gelangen, dass die verantwortlichen Damen und Herren den Bericht nicht gelesen – also ihre Hausaufgaben nicht gemacht haben. Eines bleibt jedoch gewiss: Der Deutsche Schwerhörigenbund bleibt am Ball, und wir werden für unsere Interessen auch weiterhin kämpfen.

Mehr Informationen und den Bericht der Bundesregierung über die Lage behinderter Menschen und die Entwicklung ihrer Teilhabe finden Sie auf folgender Internetseite:
www.bmgs.bund.de/download/broschueren/a125.pdf

März 2005

 
Deutscher Schwerhörigenbund e.V.
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