| Walkman oder High-tech-Hörgerät |
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Köln/Berlin/Essen, 14. Mai 2003
Das 1989 in die Gesetzliche Krankenversicherung eingeführte Instrument der Festbeträge hat im Laufe von 14 Jahren bewirkt, dass eine ausreichende, zweckmäßige und in der Qualität gesicherte Versorgung schwerhöriger Menschen mit Hörgeräten ohne hohe Zuzahlungen der Versicherten heute nicht mehr gewährleistet ist. Wenn Minister Blüm damals ein Hörgerät mit einem Walkman verglichen hat, den jemand aufsetzt, um zu seiner Freude Musik zu hören, so zeigt das, wie weit der damalige Sozialminister von einem Verständnis für die Probleme Schwerhöriger entfernt war. Hören ist nicht nur Lebensqualität, Hören und Verstehen ist Neues erfahren, Lernen, Mitreden, Mitgestalten, Integration in die Gemeinschaft - Verstehen ist Leben. Die Krankenkassen erfüllen ihre Leistungspflicht nach geltendem Recht mit dem Festbetrag. Wählt ein Versicherter ein teureres Hörgerät, so wird unterstellt, dass die "Ausführung aufwendiger als notwendig" ist und so hat er den Differenzbetrag zum Festbetrag selbst zu bezahlen. Gedacht ist hier wohl an unnötigen Luxus. Die technische Entwicklung macht es heute jedoch möglich, dass ein hochgradig Schwerhöriger mit modernen Hörgeräten nach entsprechend sorgfältiger Anpassung durch den Hörgeräteakustiker noch Sprache verstehen kann, während er vor 20 Jahren als taub hätte gelten müssen. Solche Geräte sind zum Festbetrag nicht zu haben. Das führt dazu, dass Schwerhörige bis zu 2.500 Euro, in Einzelfällen noch mehr, zuzahlen müssen, um Sprache zu verstehen. Das Festbetragssystem mißachtet die technische Weiterentwicklung der Hörgeräte, die in den letzten Jahren in erhöhtem Maße die Wiederherstellung oder den Erhalt gesellschaftlicher Integration schwerhöriger Menschen garantiert. Am 17. Dezember 2002 hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in einem Urteil verkündet, dass das Verfahren der Festbetragsfestsetzung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Durch diese höchstrichterliche Entscheidung dürfen auch für Hörgeräte weiterhin Festbeträge festgesetzt werden. Zur Wahrung der Rechte der Versicherten auf eine ausreichende Versorgung ist aber die gerichtliche Kontrolle der Festbetragsfestsetzung vorgesehen. Dies bedeutet, dass schwerhörige Menschen auch zukünftig in Sozialgerichtsverfahren in jedem Einzelfall ihre ausreichende und in der Qualität gesicherte Versorgung erstreiten müssen. Als Interessenvertretung schwerhöriger und ertaubter Menschen setzt sich der Deutsche Schwerhörigenbund seit Jahren für die Abschaffung der Festbeträge im Hörhilfsmittelbereich ein. Im Rahmen seines diesjährigen Bundeskongresses vom 5. bis 8. Juni 2003 im Maternushaus, Kardinal-Frings-Straße 3, 50668 Köln wird am 7. Juni, um 14:00 Uhr vom Präsidenten Dr. Harald Seidler ein Workshop zum Thema "Festbeträge für Hörgeräte nach dem Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts" angeboten. Klaus Beelte, Kläger des Ausgangsverfahrens, wird seine Erfahrungen aus 13 Jahren Prozessführung an Betroffene und Fachleute weitergeben. Eintrittskarten gibt es für 30 Euro an der Tageskasse. Für Rückfragen:Renate Welter, Leiterin Öffentlichkeitsarbeit Detlev Schilling, Bundesgeschäftsführer Wolfgang Kleck, Vorsitzender Regionalgruppe Köln, | |
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