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Gemeinsame Empfehlungen zu Personalschulungen zum Thema "Umgang mit hörgeschädigten Kunden"
Vorbemerkungen
In Deutschland leben ca. 14 Millionen hörgeschädigte Menschen. Trotz des medizinischen und technischen Fortschritts können viele von ihnen gesprochene Sprache nicht oder nur teilweise auf akustischem Wege verstehen. Während sich die ca. 80.000 Gehörlosen vor allem mit der Gebärdensprache verständigen, kommunizieren Schwerhörige und Spätertaubte überwiegend lautsprachlich. Zum Verstehen gesprochener Sprache sind viele Hörgeschädigte neben guten akustischen Bedingungen und bestimmten technischen Hilfen auch auf das Absehen der Sprache vom Mund des Gesprächspartners bzw. schriftliche Notizen angewiesen.
Mit der Einführung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) auf Bundesebene im Jahr 2002 erhielt der Begriff der "Barrierefreiheit" eine neue Bedeutung. Unter Barrierefreiheit wird heute nicht mehr nur die Abwesenheit von Stufen (für RollstuhlfahrerInnen und gehbehinderte Menschen) verstanden. Vielmehr geht es um eine Zugänglichkeit in umfassendem Sinne, für die auch Barrieren bei der Kommunikation und Information abgebaut werden sollen. Dieses Prinzip wurde auch von den Gleichstellungsgesetzen der einzelnen Bundesländer übernommen und wirkt in den privatwirtschaftlichen Bereich fort. Mit dem Instrument der Zielvereinbarungen können Behindertenverbände und Unternehmen bzw. Unternehmensverbände konkrete Schritte zur Herstellung einer Barrierefreiheit unternehmen. Der Deutsche Schwerhörigenbund e.V. und der Deutsche Gehörlosen-Bund e.V. waren bzw. sind als nach § 13 BGG anerkannte Behindertenverbände bereits an solchen
Zielvereinbarungen beteiligt.
Bedarf für Personalschulungen
Publikumsverkehr bedeutet, mit unterschiedlichsten Menschen in Kontakt zu kommen, auch mit hörbehinderten Menschen. Doch woran erkennt man Hörgeschädigte? Wie soll man sich ihnen gegenüber verhalten? Wie kann man die eigene Sprech- bzw. Schreibweise an ein hörgeschädigtes Gegenüber anpassen? Und wo gibt es Grenzen, die ohne den Einsatz von GebärdensprachdolmetscherInnen bzw. anderen Kommunikationshilfen nicht überwunden werden können?
Allgemeine Schulungen für den Umgang mit Kunden bzw. Informationen über verschiedene Behinderungen reichen nicht aus, um angemessen mit den verschiedenen Gruppen hörgeschädigter Menschen kommunizieren zu können. Das Personal von Handel und öffentlichen sowie privaten Dienstleistern benötigt dazu spezielle Schulungen. Für einen Einstieg und erste praktische Übungen genügt bereits ein Seminar von einem halben bis einem Tag Dauer.
Der Deutsche Schwerhörigenbund e.V. hat ein Personalschulungskonzept
entwickelt, das zeitlich und inhaltlich flexibel an die jeweiligen
Bedürfnisse angepasst werden kann. Dabei wird sowohl auf Fragen der
Kommunikation mit schwerhörigen, gehörlosen und ertaubten Menschen als auch
auf die technische Ausstattung eingegangen. Die Schulungen werden von
hörgeschädigten Mitgliedern des Deutschen Schwerhörigenbundes selbst
durchgeführt.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die:
Bundesgeschäftsstelle des Deutschen Schwerhörigenbund e.V.
Breite Straße 23
13187 Berlin
Telefon: 030 / 47 54 11 14
Telefax: 030 / 47 54 11 16
E-Mail: dsb [@] schwerhoerigen-netz.de
Update: August 2010
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