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Rechtsanwalt Uwe Bümmerstede: "Urteil des Bundessozialgerichts vom 17.12.2009 - Festbeträge für hochgradig schwerhörige Menschen"
Uwe Bümmerstede ist seit 1981 als selbstständiger Rechtsanwalt in Heilbronn tätig mit den Schwerpunkten Arbeits- und Sozialrecht.
Das Bundessozialgericht Kassel hat in
einer Entscheidung vom 17.12.2009
grundsätzlich einen vollumfänglichen
Erstattungsanspruch eines betroffenen,
hochgradig Schwerhörigen für die Versorgung
mit digitalen Hörgeräten anerkannt.
Der Kläger hat im Rahmen der Aufnahme
eines Studiums der Informatik bei seiner gesetzlichen Krankenkasse eine beidseitige
Versorgung mit digitalen Hörgeräten beantragt.
Die Kosten hierfür beliefen sich auf ca.
4.000,- Euro. Die Krankenkasse übernahm unter
Hinweis auf die für die Versorgung mit Hilfsmitteln
geltende Festbetragsregelung nur einen
Betrag in Höhe von ca. 900,- Euro.
Nach erfolglosem
Widerspruchsverfahren klagte der Betroffene
den Erstattungsanspruch ein und bekam in
erster Instanz seitens des Sozialgerichts Mannheim
Recht. Auf die hiergegen eingelegte Berufung
der Krankenkasse hob das Landessozialgericht
Stuttgart das Urteil in erster Instanz auf und
wies die Klage ab. Die hiergegen eingelegte Revision
des Klägers zum Bundessozialgericht hatte
Erfolg.
Ob aufgrund dieser Entscheidung des BSG die
Festbetragsregelungen der Krankenkassen nunmehr
endgültig der Vergangenheit angehören,
lässt sich augenblicklich noch nicht beurteilen.
Hierfür muss zunächst die schriftliche Urteilsbegründung
vorliegen. Hiermit dürfte im März
2010 zu rechnen sein.
Uwe Bümmerstede Fachanwalt für Sozial- und Arbeitsrecht
Quelle: DSBreport 01/2010, S. 7-8
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