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Experten-Chat im März 2010

zurück zur Übersicht Rechtsanwalt Uwe Bümmerstede:
"Urteil des Bundessozialgerichts vom 17.12.2009 -
Festbeträge für hochgradig schwerhörige Menschen"

...

Uwe Bümmerstede ist seit 1981 als selbstständiger Rechtsanwalt in Heilbronn tätig mit den Schwerpunkten Arbeits- und Sozialrecht.

 

Das Bundessozialgericht Kassel hat in einer Entscheidung vom 17.12.2009 grundsätzlich einen vollumfänglichen Erstattungsanspruch eines betroffenen, hochgradig Schwerhörigen für die Versorgung mit digitalen Hörgeräten anerkannt.

Der Kläger hat im Rahmen der Aufnahme eines Studiums der Informatik bei seiner gesetzlichen Krankenkasse eine beidseitige Versorgung mit digitalen Hörgeräten beantragt. Die Kosten hierfür beliefen sich auf ca. 4.000,- Euro. Die Krankenkasse übernahm unter Hinweis auf die für die Versorgung mit Hilfsmitteln geltende Festbetragsregelung nur einen Betrag in Höhe von ca. 900,- Euro.

Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren klagte der Betroffene den Erstattungsanspruch ein und bekam in erster Instanz seitens des Sozialgerichts Mannheim Recht. Auf die hiergegen eingelegte Berufung der Krankenkasse hob das Landessozialgericht Stuttgart das Urteil in erster Instanz auf und wies die Klage ab. Die hiergegen eingelegte Revision des Klägers zum Bundessozialgericht hatte Erfolg.

Ob aufgrund dieser Entscheidung des BSG die Festbetragsregelungen der Krankenkassen nunmehr endgültig der Vergangenheit angehören, lässt sich augenblicklich noch nicht beurteilen. Hierfür muss zunächst die schriftliche Urteilsbegründung vorliegen. Hiermit dürfte im März 2010 zu rechnen sein.

Uwe Bümmerstede
Fachanwalt für Sozial- und Arbeitsrecht

Quelle: DSBreport 01/2010, S. 7-8