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zurück zur Übersicht Der verkürzte Versorgungsweg

Die Direktversorgung mit Hörgeräten in der Praxis des HNO-Arztes

Die Leiterin einer Gruppe von Schwerhörigen erhält vermehrt Anrufe zur Direktversorgung in der HNO-Arzt-Praxis. Es gibt vor Ort einen Arzt, der die Direktversorgung anbietet. Die Anrufer waren "Erstversorger", die noch keine Erfahrung mit Hörgeräten hatten. Ihre hauptsächlichen Fragen:

  • "Was soll ich nun tun? Es wurde in der Praxis ein (oder auch zwei) Hörgeräte angepasst, aber verstehen kann ich nun auch nicht mehr, es ist halt alles lauter!"
  • "Ich bekomme Kopfweh, weil alles so laut ist, ich kann das Hörgerät nicht tragen."
  • "Nun hat sich die Belegschaft der Praxis solche Mühe gegeben, kann ich das Gerät dann überhaupt noch ablehnen, weil es mir nichts nützt?"
  • "Was ist eine T-Spule? Brauche ich das?" Es wurde in der Praxis nicht erklärt oder die Schwerhörigen haben aus Unkenntnis nicht gezielt danach gefragt.

Es wurde stets nur ein Hörgerät von einer Firma zur Probe getragen.

Erst seit kurzem werden die Patienten informiert, dass sie auch die Versorgung bei einem Akustiker vornehmen lassen können. Aber immer mit dem Hinweis: "Wir können dies auch gleich hier in der Praxis erledigen, lassen Sie sich gleich einen Termin geben..."

Die Patienten mussten sich im vorhinein entscheiden ob
  • sie ein einfaches Hörgerät ohne Zuzahlung möchten
  • oder ein Gerät mit mehr technischem Können, damit wäre das Verstehen besser, sie müssten dann aber privat Zuzahlung leisten
  • oder ein sehr hochwertiges Hörgerät, womit sie wieder alles verstehen könnten, da müssten sie aber auch mit einer höheren Zuzahlung rechnen.

Die Betreuung in der Praxis wurde von einer Sprechstundenhilfe vorgenommen. Erst seit neuestem ist eine Mitarbeiterin zusätzlich zuständig, die sich als Akustikerin vorgestellt hat und nur einmal pro Woche in der Praxis anwesend ist, damit sind kurzfristige Termine nicht möglich.

Ob sie Akustikermeisterin ist, konnte noch nicht ermitteln werden, ebenso wenig, ob zusätzliche Praxisgebühr erhoben wurde, die Frage nach Leihgeräten ergab sich nur in einem Fall, es wurden keine Leihgeräte zur Verfügung gestellt.

Als besonders nachteilig erweist sich die Einstellung der Lautstärke. Während der Akustiker sich der erforderlichen Einstellung langsam steigernd annähert, wurde die voreingestellte Lautstärke in der Praxis nicht/kaum nachjustiert. Die Schwerhörigen klagen dann: "Das ist alles so schrecklich laut und hallig" und die Hörgeräte bleiben in der Schublade.


Update: Juni 2009