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Die satzungsmäßige Aufgabenstellungdes DSB sieht folgende Schwerpunkte vor, die alle die Verbesserung der Situation
Schwerhöriger und Ertaubter zum Ziele haben:
- Aufklärung der Öffentlichkeit über die Auswirkungen von Hörbehinderungen und deren Vermeidung,
- Vertretung der Interessen Hörgeschädigter bei privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen, besonders im Bereich der Gesetzgebung,
- Zusammenarbeit mit gemeinnützigen und rehabilitativen Einrichtungen zum Wohle hörgeschädigter Menschen,
- Ermöglichung von kulturellen, kirchlichen, sportlichen und sonstiger Veranstaltungen, die Hörgeschädigten die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft eröffnen,
- Einflussnahme auf die technische Entwicklung von Hörhilfen und Zusatzgeräten sowie auf die hörgeschädigtengerechte Durchführung von Baumassnahmen bei öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen (barrierefreies Bauen),
- individuelle Beratung Hörgeschädigter, der im DSB zusammengeschlossenen Gruppen, Vereine und Verbände zu Fragen, die mit ihrer persönlichen Behinderung im Zusammenhang stehen,
- Zusammenarbeit mit anderen (nationalen und internationalen) Verbänden und Einrichtungen, die sich ebenfalls die Förderung des Wohles hörgeschädigter Menschen zum Ziel gesetzt haben oder diese unterstützen.
- Durchführung von Projekten in Wissenschaft und Forschung im Bereich der Hörschädigung
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