|
Resolution
der Deutschen Gesellschaft der Hörgeschädigten-Selbsthilfe und Fachverbände e.V.
zur einseitigen Beeinflussung von Eltern hörbehinderter Kinder
zum Cochlea-Implantat (CI) durch Schulen, HNO-Ärzte, Jugend- und Gesundheitsämter sowie andere behördliche Einrichtungen
Mit großer Sorge nehmen die Mitgliedsverbände der Deutschen Gesellschaft zur Kenntnis,
dass es in Deutschland nicht selbstverständlich ist, Menschen mit Hörschädigung die
fundamentalen Menschenrechte zuzuerkennen.
Stattdessen mehren sich in jüngster Zeit Fälle, in denen auf Eltern und Angehörige von
Kindern mit Hörschädigung Druck ausgeübt wird, um eine Einwilligung in die chirurgische
Implantation eines Cochlea-Implantats (CI) zu erwirken. Uns wurde von Fällen berichtet, in
denen Eltern durch das Jugendamt mit dem Entzug des Sorgerechts gedroht wurde, sollten
sie in die Operation ihres Kindes nicht einwilligen. In anderen Fällen wurden Kindern
Leistungen der Eingliederungshilfe mit dem Hinweis verwehrt, man habe die Implantation
eines CI abgelehnt.
Solche Vorfälle verstoßen in eklatanter Weise gegen die elementaren Grundrechte jedes
Menschen auf körperliche Unversehrtheit und auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Die
darin zum Ausdruck kommende Missachtung der Selbstbestimmung von Menschen mit
Hörschädigung verletzt außerdem die auch für Deutschland geltenden international
anerkannten Menschenrechtsstandards, wie sie zuletzt in der UN-Behindertenrechtskonvention
klaren Ausdruck gefunden haben. Nach dem 2001 in Kraft getretenen
Sozialgesetzbuch IX sind die Jugend- und Sozialämter als Rehaträger ausdrücklich dem
Wunsch- und Wahlrecht der Menschen mit Behinderungen verpflichtet.
Wir fordern die vollständige Anerkennung dieser Rechte gegenüber Menschen mit
Hörschädigung. Dazu gehört eine auf kommunikative Selbstbestimmung gerichtete
umfassende Beratung, die in gleichwertiger Weise Lautsprache, das Erlernen der
Gebärdensprache sowie die Gebärdensprachgemeinschaft einbezieht.
Die Beteiligten müssen in die Lage versetzt werden, im Bewusstsein der Chancen und
Risiken einer CI-Implantation eine aufgeklärte Entscheidung treffen zu können, und diese
Entscheidung ist einschränkungslos zu respektieren. Eine einseitige und tendenziöse
Beeinflussung lehnen wir ebenso entschieden ab wie jedweden Druck auf Menschen mit
Hörschädigung selbst oder ihre Angehörigen. Für derart gravierende Grund- bzw.
Menschenrechtsverletzungen kann es keine Rechtfertigung geben; jede derartige Praxis ist
von staatlichen Einrichtungen, Leistungsträgern und Krankenhäusern zu unterlassen und
von den Verantwortlichen sofort zu unterbinden.
Denn es muss klar sein: auch die Würde von Menschen mit Hörschädigung ist unantastbar.
Diese Resolution wurde am 13.11.2010 in Eisenach durch die Mitgliedsverbände der
Deutschen Gesellschaft einstimmig verabschiedet.
- Arbeitsgemeinschaft Erzieher bei Hörgeschädigten e. V.
- Arbeitsgemeinschaft -Leben auf dem Trapez-
- Bundesarbeitsgemeinschaft Hörbehinderter Studenten und Absolventen e. V.
- Bundeselternverband gehörloser Kinder e. V.
- Bundesfachverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie
- Bundesjugend im Deutschen Schwerhörigenbund e. V.
- Bundesverband der Gebärdensprachdolmetscher/innen Deutschlands e. V.
- Bundesverband der SozialarbeiterInnen/SozialpädagogInnen
für Hörgeschädigte e. V.
- Bundesverband der Studierenden der Gehörlosen- und
Schwerhörigenpädagogik e. V.
- Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Evangelische Gehörlosenseelsorge e. V.
- Deutsche Cochlear Implant Gesellschaft e. V.
- Deutsche Gehörlosen Jugend e. V.
- Deutsche Hörbehinderten-Selbsthilfe e. V.
- Deutsche Tinnitus-Liga e. V.
- Deutscher Fachverband für Gehörlosen- und Schwerhörigenpädagogik e. V.
- Deutscher Gehörlosen-Bund e. V.
- Deutscher Schwerhörigenbund e. V.
- Deutscher Wohlfahrtsverband für Gehör- und Sprachgeschädigte e. V.
- Die Arbeitsstelle Pastoral für Menschen mit Behinderung der Deutschen Bischofskonferenz
- Evangelische Schwerhörigenseelsorge in Deutschland e.V.
- Gesellschaft für Gebärdensprache und Kommunikation Gehörloser e. V.
- Gesellschaft der Gehörlosen und Schwerhörigen-Selbsthilfe
und Fachverbände- NRW e. V.
- Hessische Gesellschaft zur Förderung der Gehörlosen und Schwerhörigen e. V.
- Verband der Katholischen Gehörlosen Deutschlands e. V.
Dr. Ulrich Hase, Vorsitzender der DG
Renate Welter, Stv. Vorsitzende
Andreas Kammerbauer, Stv. Vorsitzender
Update: 29.11.2010
|