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Filmförderung in Österreich nur noch für barrierefreie Projekte.
Das Österreichisches Filminstitut hat seine Richtlinien zur Förderung von Filmen, DVDs usw. im März dahingehend modifiziert, dass geförderte Projekte barrierefrei sein müssen.
Demnach hat ein "Förderungsempfänger das geförderte Vorhaben bestmöglich zu verwerten. Dazu zählen auch die Sekundärverwertungen, insbesondere in Form von DVDs oder vergleichbaren Datenträgern. Jede DVD oder vergleichbarer Datenträger in der Herstellung geförderter Filme hat dabei ausnahmslos barrierefrei zu sein. Das bedeutet, dass diese Datenträger mit einer speziellen deutschsprachigen Untertitelung für Hörgeschädigte und einer deutschsprachigen Audiodeskription für Sehbehinderte ausgestattet und außen entsprechend gekennzeichnet sein müssen. Die Kosten für diese spezielle Form der Untertitelung und Audiodeskription werden im Rahmen der Herstellungskalkulation anerkannt und sind in dieser entsprechend anzuführen."
Quelle: http://www.filminstitut.at
Update: 15.06.2011
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