 |
POLITIK |
 |
1. Sozialgesetzbuch IX
Im Sozialgesetzbuch IX wurde das Recht auf Rehabilitation für behinderte
Menschen zusammengefasst. Der Deutsche Schwerhörigenbund hat den
Gesetzgebungsvorgang intensiv begleitet.
Was hat das Gesetz den schwerhörigen und
ertaubten Menschen gebracht?
Lesen Sie hier die Forderungen des
DSB bei der Anhörung vor dem Ausschuss für Arbeit und
Sozialordnung des Deutschen Bundestages am 19. und 20. Februar 2001
und eine abschließende Stellungnahme zum
Inkrafttreten des Gesetzes der Deutschen Gesellschaft zur Förderung
der Gehörlosen und Schwerhörigen e.V.
Mit der Einführung des Gesetzes im Juli 2001 haben schwerhörige und
ertaubte Menschen hohe Erwartungen verbunden. Informieren Sie sich hier,
welche Veränderungen die Umsetzung des SGB IX nach fast zwei Jahren gebracht hat und was noch getan werden muss.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des
Behindertenbeauftragten der Bundesregierung:

2. Gleichstellungsgesetz
Die Gleichstellung behinderter Menschen ist eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft.
Informieren Sie sich über die Geschichte des Gesetzes zur Gleichstellung
behinderter Menschen und Änderung anderer Gesetze (BGG-Behindertengleichstellungsgesetz)
Lesen Sie hier die Forderungen bei der Anhörung
vor dem Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung des Deutschen Bundestages am 23. Januar 2002.
Das Gesetz trat am 1. Mai 2002 in Kraft. Was regelt das Gesetz?
3. Kommunikationshilfeverordnung (KHV)
Am 01.08.2002 trat die Kommunikationshilfeverordnung (KHV) nach § 9 BGG in Kraft.
Was regelt die KHV?
- § 9 des Gesetzes legt das Recht hör- und sprachbehinderter
Menschen fest, mit allen Dienststellen und sonstigen Einrichtungen
der Bundesverwaltung in Deutscher Gebärdensprache, mit
lautsprachbegleitenden Gebärden oder über andere Kommunikationshilfen
zu kommunizieren, soweit dies zur Wahrnehmung eigener Rechte im
Verwaltungsverfahren erforderlich ist.
- Was sind andere Kommunikationshilfen?
- Schriftdolmetscher
- Oraldolmetscher
- Technische Kommunikationsassistenten
Der Deutsche Schwerhörigenbund wurde am 03.09.2002 als einer der ersten Behindertenverbände vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung nach § 13 BGG anerkannt. Er ist berechtigt, mit Unternehmen Zielvereinbarungen abzuschließen
Ohne selbst in seinen Rechten verletzt zu sein, kann er bei Nicht-Einhaltung der Vorschriften des BGG von seinem Verbandsklagerecht Gebrauch machen.
Pressemeldung vom 09.09.2002: Kommunikationsbarrieren sollen fallen.
Die Deutsche Bahn wurde in der mit dem Behindertengleichstellungsgesetz geänderten Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung verpflichtet, mit den Behindertenverbänden ein Programm zur möglichst weitreichenden barrierefreien Beförderung behinderter Menschen abzustimmen.
Stellungnahme zum Programm der Deutschen Bahn AG (Januar 2004).
Um die Barrierefreiheit auch auf Landes- und kommunaler Ebene zu verwirklichen, ist es erforderlich, dass in allen Bundesländern Landesbehindertengleichstellungsgesetze verabschiedet werden.
Darüber hinaus fordert der DSB ein zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz. Ein entsprechender Entwurf wurde vom Bundesministerium der Justiz bereits im Februar 2002 vorgelegt
und diskutiert. Lesen Sie hierzu die DSB-Stellungnahme zum Entwurf des Antidiskriminierungsgesetzes vom 19.02.2002.
Leider wurde das Gesetzesvorhaben wegen Einspruch verschiedener gesellschaftlicher Gruppen (u.a. der Kirchen) von der Bundesregierung nicht weiter verfolgt. Erst im Dezember 2004 wurde ein neuer Entwurf eines zivilrechtlichen Antidiskriminierungsgesetzes von der Bundesregierung vorgelegt.
|