Logo Schwerhoerigen-Netz Schwerhoerigen-netz
  Start   Aktuell   Service   Kontakt   Wir über uns   Impressum  
SACHTHEMEN
KULTUR
ONLINE-BERATUNG
VEREINE Anschriften der Landesverbände und Ortvereine
SPENDEN Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit mit einer Spende.
PREMIUMBEREICH Geschützter Bereich.
Nur für Mitglieder.
Info Premiumbereich
PINBOARD
CHAT
LINK-Liste
Sachthemen
Audiotherapie
Barrierefrei
Beruf
Cochlea-Implantat
Facharbeiten
Frühförderung, Inklusion
Hörgeräte-Versorgung
Kommunikationshilfen
Medizin
Schwerbehinderung
Schwerhörigkeit
Seelsorge
Senioren
Statistik
Technik
Tinnitus
Aktion Notfall-Telefax 112

Übergabe der Unterschriftensammlung

Die Aktion ist beendet.
Lesen Sie hier das Ergebnis.

Notfall - Telefax 112
Banner
Bundesjugend
Bundesjugend im DSB e.V.
Logo DSSV Deutscher
Schwerhörigen
Sport Verband


Bundesjugend
Portal für hörgeschädigte
SchülerInnen an Regelschulen

Logo Job-Börse
Jobbörse im
Schwerhörigen-Netz

GINKO Gesetzeswirkungen bei der beruflichen Integration...
Logo ini.KAB
ini.KAB
Initiative Kommunikations-
assistenz für Hörgeschädigte im Beruf

Aktion Untertitel

Tess Relay Dienste
BAGSO

Notfall-Telefax  112
  • Notruf/Fax-Nummern nach Bundesländern
  • Infos für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste

Logo Höranlagen Induktive Höranlagen
in öffentl. Gebäuden

Wer nicht hören kann muss (ab-)sehen Wer nicht hören kann
muss (ab-)sehen!


Sachthemen
Fragezeichen auf Schriftstück POLITIK zurück zur Übersicht

1. Sozialgesetzbuch IX

Im Sozialgesetzbuch IX wurde das Recht auf Rehabilitation für behinderte Menschen zusammengefasst. Der Deutsche Schwerhörigenbund hat den Gesetzgebungsvorgang intensiv begleitet.

Was hat das Gesetz den schwerhörigen und ertaubten Menschen gebracht?

Lesen Sie hier die Forderungen des DSB bei der Anhörung vor dem Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung des Deutschen Bundestages am 19. und 20. Februar 2001 und eine abschließende Stellungnahme zum Inkrafttreten des Gesetzes der Deutschen Gesellschaft zur Förderung der Gehörlosen und Schwerhörigen e.V.

Mit der Einführung des Gesetzes im Juli 2001 haben schwerhörige und ertaubte Menschen hohe Erwartungen verbunden. Informieren Sie sich hier, welche Veränderungen die Umsetzung des SGB IX nach fast zwei Jahren gebracht hat und was noch getan werden muss.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung:


2. Gleichstellungsgesetz

Die Gleichstellung behinderter Menschen ist eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft.

Informieren Sie sich über die Geschichte des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen und Änderung anderer Gesetze (BGG-Behindertengleichstellungsgesetz)

Lesen Sie hier die Forderungen bei der Anhörung vor dem Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung des Deutschen Bundestages am 23. Januar 2002.

Das Gesetz trat am 1. Mai 2002 in Kraft. Was regelt das Gesetz?


3. Kommunikationshilfeverordnung (KHV)

Am 01.08.2002 trat die   Kommunikationshilfeverordnung (KHV) nach § 9 BGG in Kraft.

Was regelt die KHV?
  • § 9 des Gesetzes legt das Recht hör- und sprachbehinderter Menschen fest, mit allen Dienststellen und sonstigen Einrichtungen der Bundesverwaltung in Deutscher Gebärdensprache, mit lautsprachbegleitenden Gebärden oder über andere Kommunikationshilfen zu kommunizieren, soweit dies zur Wahrnehmung eigener Rechte im Verwaltungsverfahren erforderlich ist.
  • Was sind andere Kommunikationshilfen?
    • Schriftdolmetscher
    • Oraldolmetscher
    • Technische Kommunikationsassistenten

Der Deutsche Schwerhörigenbund wurde am 03.09.2002 als einer der ersten Behindertenverbände vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung nach § 13 BGG anerkannt. Er ist berechtigt, mit Unternehmen Zielvereinbarungen abzuschließen

Ohne selbst in seinen Rechten verletzt zu sein, kann er bei Nicht-Einhaltung der Vorschriften des BGG von seinem Verbandsklagerecht Gebrauch machen.

Pressemeldung vom 09.09.2002: Kommunikationsbarrieren sollen fallen.

Die Deutsche Bahn wurde in der mit dem Behindertengleichstellungsgesetz geänderten Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung verpflichtet, mit den Behindertenverbänden ein Programm zur möglichst weitreichenden barrierefreien Beförderung behinderter Menschen abzustimmen.

Stellungnahme zum Programm der Deutschen Bahn AG (Januar 2004).

Um die Barrierefreiheit auch auf Landes- und kommunaler Ebene zu verwirklichen, ist es erforderlich, dass in allen Bundesländern Landesbehindertengleichstellungsgesetze verabschiedet werden.

Darüber hinaus fordert der DSB ein zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz. Ein entsprechender Entwurf wurde vom Bundesministerium der Justiz bereits im Februar 2002 vorgelegt und diskutiert. Lesen Sie hierzu die DSB-Stellungnahme zum Entwurf des Antidiskriminierungsgesetzes vom 19.02.2002.

Leider wurde das Gesetzesvorhaben wegen Einspruch verschiedener gesellschaftlicher Gruppen (u.a. der Kirchen) von der Bundesregierung nicht weiter verfolgt. Erst im Dezember 2004 wurde ein neuer Entwurf eines zivilrechtlichen Antidiskriminierungsgesetzes von der Bundesregierung vorgelegt.