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Schwerhörige und ertaubte Menschen, die entweder seit ihrer Geburt oder im Laufe ihres Lebens einen mehr oder weniger großen Teil ihres Gehörs verloren haben, sind mit Lautsprache aufgewachsen und leben im Allgemeinen in einem guthörenden sozialen Umfeld.

Ein verhältnismäßig kleiner Teil dieser Menschen unterstützt sein Resthörvermögen mit lautsprachbegleitenden Gebärden (LBG), die - wie der Name sagt - lediglich die Lautsprache illustrieren, aber nicht eine eigene Sprache mit eigener Grammatik darstellen wie die Deutsche Gebärdensprache.

Für diese Behindertengruppe stellt die Anerkennung der Gebärdensprache keine Hilfe zur Integration in die Gesellschaft und zur Gleichstellung dar. Sie braucht andere Kommunikationshilfen, insbesondere Technik (Hörgeräte und Höranlagen), schriftliche Informationen (Mitschriften und Untertitel), Schriftdolmetscher bzw. Simultanschriftdolmetscher oder LBG-Dolmetscher:


Ansprechpartner:

Marcel Karthäuser
E-Mail: MarcelKart@web.de