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Berufsbild Schriftdolmetscher
Die Tätigkeit (Überblick)
Schriftdolmetscher/innen überwinden Sprach- und Kommunikationsbarrieren zwischen hörenden und hörgeschädigten Menschen. Sie übertragen das gesprochene Wort (Lautsprache) in die geschriebene Sprache (Schriftsprache). Schriftdolmetscher/innen arbeiten mit unterschiedlichen Übertragungstechniken und Verfahren.
Büros und Besprechungsräume sind für Schriftdolmetscher/innen vertraute Arbeitsumgebungen. Dort arbeiten sie sich in den Wortschatz eines bestimmten Themas ein und nehmen spezielle Anpassungen ihrer Arbeitsgeräte (Laptop und Software) vor. Schriftdolmetscher/innen arbeiten zudem bei großen Konferenzen und Kongressen, bei Tagungen, bei Seminaren, Besprechungen und in Einzelgesprächen im Beruf, bei Ämtern und Arztbesuchen sowie Krankenhausaufenthalten für hörgeschädigte Menschen. Schriftdolmetscher/innen halten sich gelegentlich auch im Freien auf z.B. bei Messen, technischen Vorführungen und bei kulturellen Veranstaltungen. Schriftdolmetscher/innen können ihre Aufgaben auch zu Hause in Telearbeit erledigen. Die Arbeit bei internationalen Organisationen schließt evtl. Auslandsaufenthalte ein.
Schriftdolmetscher/innen erbringen ihre Kommunikationsdienstleistung für Hörgeschädigte insbesondere im Auftrag der Rehabilitationsträger und Krankenkassen, im Einzelfall auch für Firmen und Unternehmen der freien Wirtschaft.
Die Ausbildung (Überblick)
Die Ausbildung zum/zur Schriftdolmetscher/in findet ihre gesetzliche Grundlage im
§ 17 Abs. 2 Sozialgesetzbuch I, im Bundesbehindertengleichstellungsgesetz und der Kommunikationshilfeverordnung (KHV) des Bundes. Die Ausbildung erfolgt derzeit durch Qualifizierungsmaßnahmen unterschiedlicher Bildungsträger.
Die Ausbildungsdauer ist abhängig von der Bildungseinrichtung und den Schriftdolmetschverfahren nach denen ausgebildet wird. Außerdem ist die Ausbildungsdauer abhängig von der Anzahl der zusätzlichen Ausbildungssprachen und der Ausbildungsform (Vollzeit oder Teilzeit), sowie von der Abschlussart (DSB-Prüfung, Bildungsträgerprüfung) und teilweise auch von individuellen Vorkenntnissen.
Die Ausbildung dauert je nach Bildungsträger zwischen 1-4 Jahre. Einigen Qualifizierungsmaßnahmen ist eine Trainingsmaßnahme des Arbeitsamtes oder des Bildungsträgers (Vorschlag) vorgeschaltet.
Alle Einzelheiten entnehmen Sie bitte:
Update: Januar 2012
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