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Finanzierung von Kosten für Schriftdolmetscher/innen–Leistungen
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) hat mit dem Deutschen Schwerhörigenbund (DSB) eine Regelung für die Finanzierung von Kosten für Schriftdolmetscher/innen–Leistungen erarbeitet. Sie empfiehlt allen Integrationsämtern diese Regelung zur bundeseinheitlichen Anwendung:
Update: 08.06.2009
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