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Zertifizierte Schriftdolmetscher
Die nachfolgend genannten Schriftdolmetscher wurden vom
Deutschen Schwerhörigenbund e.V. zertifiziert. Sie werden hörgeschädigten
Menschen, Ärzten, Krankenkassen, Ämtern und Selbsthilfeorganisationen
gem. der einschlägigen Gesetze (SGB, BGG, GVG) empfohlen.
Die Zertifikate gelten jeweils drei Jahre. Die Voraussetzungen zum
Fortbestand der Zertifizierung werden nach Ablauf der Gültigkeit überprüft.
Dabei müssen die kontinuierliche Berufspraxis und regelmäßige
Weiterbildungen nachgewiesen werden.
Die zertifizierten Schriftdolmetscher haben die Berufs- und Ehrenordnung unterzeichnet.
Update: 07.09.2010
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