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Schriftdolmetscher

zurück zur Übersicht Zertifizierung und Registrierung von Schriftdolmetschern

Der Deutsche Schwerhörigenbund e.V. hat ein Register eingerichtet, um hörgeschädigten Menschen, Ärzten, Krankenkassen, Ämtern und Selbsthilfeorganisationen qualifizierte Schriftdolmetscher gem. der einschlägigen Gesetze (SGB, BGG, GVG) zur Verfügung zu stellen.

Durch die Zertifizierung und Aufnahme der Schriftdolmetscher in das Register wird die Qualifikation der Schriftdolmetscher durch den Deutschen Schwerhörigenbund bestätigt. Voraussetzung für die Aufnahme in das Register ist die Ausbildung zum Schriftdolmetscher in einer vom DSB anerkannten Bildungseinrichtung und ein Prüfungsabschluss gem. der vom DSB vorgegebenen Prüfungsordnungen.

Die Eintragung in das Register wird alle drei Jahre überprüft, wobei die kontinuierliche Berufspraxis und regelmäßige Weiterbildungen nachgewiesen werden.

Anmeldungen zur Eintragung in das Register richten Sie bitte schriftlich mit Ihren Antragsunterlagen an:

Deutscher Schwerhörigenbund e.V.
Bundesgeschäftsstelle
Breite Straße 23
13187 Berlin


Update: 11.03.2010