Ortsverein Münster und Münsterland e.V. (Verein der Hörbehinderten Münster und Münsterland)
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NRW-weite Faxnummer für ärztlichen NotdienstApril
2011: Hör- und sprachgeschädigte Menschen in Nordrhein-Westfalen können jetzt
über die landesweite Faxnummer 0203-57 06 444 Kontakt zum Notdienst der
niedergelassenen Ärzte aufnehmen. Bisher gab es, je nach Ort, sehr
unterschiedliche Regelungen. „Die neue
Notdienst-Faxnummer kann den schnellen Weg zum diensthabenden Arzt
erleichtern“, so Sozialminister Guntram Schneider. Eine zusätzliche Hilfe
bietet ein Fax-Formular, das auf den Internetseiten der Kassenärztlichen
Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe zur Verfügung steht. SchriftdolmetschdienstDie Schriftdolmetscher-Vermittlungszentrale des Landesverband der Schwerhörigen und Ertaubten NRW e.V. (SDV NRW) ist wie folgt zu erreichen: Clara-Ratzka-Weg 34, 48155 Münster Mobiltelefon: 0172 / 524044 E-Mail: SDV_NRW@web.de Internet: www.schriftdolmetschervermittlung-nrw.de
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