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NRW-weite Faxnummer für ärztlichen Notdienst

April 2011: Hör- und sprachgeschädigte Menschen in Nordrhein-Westfalen können jetzt über die landesweite Faxnummer 0203-57 06 444 Kontakt zum Notdienst der niedergelassenen Ärzte aufnehmen. Bisher gab es, je nach Ort, sehr unterschiedliche Regelungen. Die neue Notdienst-Faxnummer kann den schnellen Weg zum diensthabenden Arzt erleichtern“, so Sozialminister Guntram Schneider. Eine zusätzliche Hilfe bietet ein Fax-Formular, das auf den Internetseiten der Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe zur Verfügung steht.
Fax-Formular Nordrhein: www.kvno.de/downloads/...
Fax-Formular Westfalen-Lippe: www.kvwl.de/...

Schriftdolmetschdienst

Die Schriftdolmetscher-Vermittlungszentrale des Landesverband der Schwerhörigen und Ertaubten NRW e.V. (SDV NRW) ist wie folgt zu erreichen: 

Clara-Ratzka-Weg 34, 48155 Münster 

Mobiltelefon: 0172 / 524044 

E-Mail: SDV_NRW@web.de

Internet: www.schriftdolmetschervermittlung-nrw.de  

Informationsblatt über die Schriftdolmetscher-Vermittlungszentrale des Landesverband der Schwerhörigen und Ertaubten NRW e.V. (SDV NRW).            Download    (PDF = 169 KB)
Vordruck 1: Grundsätzliche Meldung an den Kostenträger für Bedarf Schriftdolmetscher        Download    (PDF = 16 KB)
Vordruck 2: Meldung an Kostenträger für einen konkreten Bedarf        Download        (PDF = 15 KB)
Vordruck 3: Beauftragung für die Vermittlung an die SDV NRW        Download        (PDF = 140 KB)

 

 

 

 

  

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Stand: 04. März 2012