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Deutscher Schwerhörigenbund e. V.

biha bezieht Stellung zur Inklusion

Inklusion für Schwerhörige

Mainz, 16. Mai 2019. Obwohl die UN-Behindertenrechtskonvention bereits 2008 in Kraft getreten ist, kämpfen Menschen mit Behinderungen immer noch mit Hürden im Alltag. Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung forderte jüngst weitere Anstrengungen in Sachen Inklusion, um die Situation der Betroffenen weiter zu verbessern. Inklusion ist auch für Menschen, die von Schwerhörigkeit betroffen sind, wichtig.

Kino- und Theaterbesuche, Musikveranstaltungen oder Vorträge – für Schwerhörige sind sie häufig eine echte Herausforderung. Denn Stimmengewirr und große Räume stören das Hörverständnis. Häufig gibt es neben erwünschten Klängen und Worten eine störende Geräuschkulisse, denn die Akustik in öffentlichen Räumen ist nicht immer für Menschen mit Hörproblemen geeignet. Sie hören nur lückenhaft oder mit großer Anstrengung. Wer aber nicht alles versteht, fühlt sich schnell ausgegrenzt und verliert die Freude am Zuhören oder am Gespräch. Mögliche Folge ist soziale Isolation statt Teilhabe am öffentlichen Leben. Induktive Höranlagen, auch Induktionsschleife genannt, helfen Hörsystemträgern und fördern die Inklusion. Hörakustiker beraten hierzu und helfen.

Moderne Hörsysteme verbinden sich dank neuester Technik kabellos via Bluetooth mit digitalen Klangquellen – zum Beispiel Smartphone, Stereoanlage und TV-Gerät – und ermöglichen das Hören ohne störende Umgebungsgeräusche. Doch Bluetooth hat einen großen Nachteil: Die Reichweite beschränkt sich auf wenige Meter.

Die induktive Höranlage ist ein hilfreiches System für Schwerhörige, das für den öffentlichen Raum geeignet ist. Hörgeräte mit einer Telefonspule können sich damit direkt verbinden und ermöglichen es Hörsystemträgern, akustische Signale störungsfrei wahrzunehmen. Musik, Theaterstück oder Vortrag gehen so direkt ins Ohr, ganz unabhängig von Entfernung und Raumakustik. Das Hörsystem wird zum intelligenten Lautsprecher im Ohr, der gezielt filtert. Viele öffentliche Einrichtungen haben bereits barrierefreie Zugänge geschaffen und ihre Räumlichkeiten u. a. mit einer induktiven Höranlage ausgestattet. Innerhalb der im Fußboden oder auch in der Wand verlegten Ringschleife werden Audiosignale von Hörsystemträgern überall in gleicher Lautstärke und Qualität über das Hörsystem wahrgenommen. Durch ein Hinweisschild im Eingangsbereich in Form eines blauen oder gelben Quadrates mit einem stilisierten Ohr und dem Buchstaben „T“ sind die barrierefreien Räume leicht zu erkennen. Sind nur abgegrenzte Bereiche mit einer Ringschleife versehen –etwa Platzgruppen in Kinos, Konzertsälen oder in Kirchen –, sind diese entsprechend gekennzeichnet.

Die im Hörsystem integrierte Telefonspule aktiviert der Hörsystemträger am Hörsystem mit einem Programm. „Der Hörakustiker kann das auf Wunsch kostenlos prüfen, der Aufwand beträgt nur wenige Minuten“, sagt Marianne Frickel, Hörakustiker-Meisterin und Präsidentin der Bundesinnung der Hörakustiker (biha). Sie stehen als fachkundiger Ansprechpartner zur Verfügung und leisten Hilfestellung beim Einrichten der Systeme. Externe Empfangsgeräte sind nicht erforderlich – alles ist im Hörsystem enthalten.

Mehr Informationen rund ums Hören und eine Vielzahl an Fakten gibt es unter www.richtig-gut-hoeren.de.

Hintergrund zum Hörakustiker-Handwerk In Deutschland gibt es etwa 5,4 Millionen Menschen mit einer indizierten Schwerhörigkeit. Tendenz steigend. Schwerhörigkeit zählt zu den zehn häufigsten gesundheitlichen Problemen. Mit rund 6.600 Hörakustiker-Betrieben und ca. 15.000 Hörakustikern versorgt das Hörakustiker-Handwerk bereits ca. 3,7 Millionen Menschen in Deutschland mit qualitativ hochwertigen, volldigitalen Hörsystemen. Die Bundesinnung der Hörakustiker (biha) KdöR vertritt die Interessen der Hörakustiker in Deutschland.

Neben der Erstversorgung des Kunden ist der Hörakustiker auch für die begleitende Feinanpassung mit wiederholten Überprüfungen und Nachstellungen der Hörsystemfunktionen zuständig. Daneben organisiert er – wenn der gesetzliche Anspruch besteht – die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenversicherungen und steht für Wartung und Reparaturen der Hörsysteme bis zu einem gewissen Grad zur Verfügung.

Darüber hinaus berät er zu Gehörschutz und speziellem technischem Zubehör. Der Hörakustiker verfügt über theoretisches Wissen aus der Akustik, Audiologie, Psychologie und Hörsystemtechnik und über praktische Fertigkeiten zur Audiometrie.

Die englische Übersetzung von Herrn Siegfried Karg, Winterthur finden Sie hier