Skip to main content
Deutscher Schwerhörigenbund e. V.

Stand der Technik bei Hörsystemen gestiegen

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) plant in 2020 das Hilfsmittelverzeichnis Produktgruppe 13 Hörgeräte fortzuschreiben. Dazu hat der Deutsche Schwerhörigenbund e.V. eine Stellungnahme eingereicht.

Der DSB hält fest, dass das Sachleistungsprinzip für Hörhilfen gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung konkretisiert wird durch den Anspruch der Versicherten auf eine bestmögliche Angleichung an das Hörvermögen Gesunder entsprechend dem aktuellen Stand der Technik, soweit dies Gebrauchsvorteile im täglichen Leben betrifft. Dazu gehört das Sprachverstehen in anspruchsvollen alltäglichen Hörsituationen wie zum Beispiel im Störgeräusch und in größeren Gruppen. Ebenfalls zu diesem unmittelbaren Behinderungsausgleich gehören nach allgemeiner Auffassung auch typische berufliche Hörsituationen wie Besprechungen, Vorträge und Fortbildungen, Telefonieren und Kundengespräche, weil diese in analoger Form genauso Bestandteil des alltäglichen Gebrauchs sind.

Es gibt zentrale Geräteeigenschaften digitaler Hörsysteme, die unter Fachleuten unstreitig das Sprachverstehen in anspruchsvollen, alltäglichen Hörsituationen verbessern. Dabei geht es inzwischen nicht mehr nur um das Sprachverstehen im statischen Störgeräusch und in größeren Gruppen. Zum Stand der Technik gehört auch die Reduzierung von Wind- und Impulsgeräuschen, die erheblich zum Sprachverständnis im Straßenverkehr oder in Kantinen- oder Restaurantsituationen beitragen. Auch die Tatsache, dass sich Hörsituationen dynamisch entwickeln und Hörsysteme wechselnden Richtungen von Sprache und Lärm folgen können, gehört heute zum Grundrepertoire der digitalen Signalverarbeitung.

All diese Entwicklungen berücksichtigen die Anforderungen der GKV bisher nicht. Es wird Zeit, die Anforderungen an den Stand der Technik anzupassen.

Der DSB fordert deshalb die GKV auf, die im Festbetragsgruppen-System 2013 festgelegten Mindestanforderungen an erstattungsfähige Geräte dem Stand der Technik folgend anzupassen. Dies fordert der DSB insbesondere im Hinblick auf die Versicherten, die sich eine Aufzahlung finanziell nicht leisten können.