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Deutscher Schwerhörigenbund e. V.

Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention schwierig

Große Defizite bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

In Deutschland bestehen große Defizite bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN- BRK). Das betonte am vergangenen Freitag in Genf eine Delegation der neuen BRK-Allianz gegenüber den Mitgliedern des zuständigen UN-Fachausschusses. „Inklusion droht zu scheitern, denn bisher mangelt es in Deutschland an Strategien, die eine langfristige Steuerung der Inklusionsbemühungen ermöglichen“, sagte der DBR-Sprecherratsvorsitzende und SoVD-Präsident Adolf Bauer. Beispielsweise fehle eine systematische Umsetzung schulischer Inklusion ebenso wie die Verpflichtung privater Anbieter von Waren und Dienstleistungen zu Barrierefreiheit und angemessenen Vorkehrungen. In der Psychiatrie seien Zwangsmaßnahmen nach wie vor an der Tagesordnung, und immer noch ist es nicht völlig ausgeschlossen, dass Menschen mit Assistenzbedarf gegen ihren Willen aus Kostengründen in Pflegeheime oder Einrichtungen der Behindertenhilfe verwiesen werden.

Die Mitglieder des UN-Fachausschusses zeigten sich verwundert darüber, dass es in Deutschland trotz reichhaltig vorhandener Ressourcen immer noch umfassende Diskriminierungen behinderter Menschen gibt. Kenntnisreich und differenziert erkundigten sie sich unter anderem nach Aktivitäten zur Deinstitutionalisierung, gegen die Wahlrechtsausschlüsse, Hemmnissen der inklusiven Bildung sowie eines inklusiven Arbeitsmarkts und Nutzung neuer Technologien, von Gebärden- und Leichter Sprache.

Im Anschluss an den Dialog mit der deutschen Zivilgesellschaft beschloss der Fachausschuss eine Liste von Fragen, die die deutsche Bundesregierung innerhalb eines Jahres beantworten muss. Auf dieser Grundlage wird Deutschland voraussichtlich 2020 zum zweiten Mal nach 2015 vom Fachausschuss zur Umsetzung der UN-BRK geprüft.


V.i.S.d.P.: Benedikt Dederichs