Das Persönliche Budget soll die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen stärken. Sie können damit Geld anstelle von Sach- oder Dienstleistungen erhalten und entscheiden selbst, wie sie diese Mittel z. B. für die Organisation von ambulanten Hilfen, Arbeitsassistenz oder persönlicher Assistenz verwenden. Gut 20 Jahre nach der Einführung dieser Leistungsform könnte die Zahl der Budgetnehmenden viel höher sein. Welche Hürden bestehen im Budgetverfahren? Hierzu veranstaltet die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) gemeinsam mit ihren wissenschaftlichen Kooperationspartnern ab 19. Juli eine Online-Diskussion. Alle Interessierten sind eingeladen, rechtliche und praktische Fragen des Persönlichen Budgets zu diskutieren.
Bei seiner Einführung im SGB IX 2001 und auch mit Einführung des Rechtsanspruches 2008 erfuhr das Persönliche Budget eine hohe Aufmerksamkeit. Inzwischen erhalten etwa 10.000 Budgetnehmende diese Leistung über die Eingliederungshilfe; eine Zahl, die weit hinter den Anfangserwartungen zurückbleibt. Auch beim trägerübergreifenden Persönlichen Budget, bei dem mehrere Leistungsträger unterschiedliche Teilhabe- und Rehabilitationsleistungen gemeinsam erbringen, sind die Zahlen gering. Das Persönliche Budget kann dabei für viele Menschen mit Behinderungen ein wichtiger Baustein für die Verwirklichung einer selbstbestimmten Lebensführung sein. Es kann für alle in § 5 SGB IX genannten Leistungsgruppen verwendet werden, d. h. für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, für Leistungen zur Teilhabe im Arbeitsleben und für die soziale Teilhabe. Zudem lässt sich diese Leistung mit weiteren Instrumenten wie dem Budget für Arbeit kombinieren, um eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Die rund dreiwöchige Diskussion vom 19. Juli bis 6. August 2021 soll ein Forum für Erfahrungen, Barrieren und Lösungsansätze zum Persönlichen Budget aus der Perspektive der verschiedenen beteiligten Akteure bieten. Denkbar sind u. a. folgende Fragestellungen:
- Welche Anspruchsvoraussetzungen gelten für das Persönliche Budget? Was ist nach der Bewilligung von Budgetnehmenden zu beachten?
- Wann ist das Persönliche Budget einer Sach- oder Dienstleistung vorzuziehen?
- Was ist zu beachten, wenn das Persönliche Budget mit einem Budget für Arbeit kombi-niert werden soll?
- Wie wird sichergestellt, dass der individuelle Bedarf mit dem Persönlichen Budget auch wirklich gedeckt wird?
Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, sich gemeinsam mit einem Kreis aus inter-
disziplinären Expertinnen und Experten am Austausch über diese und weitere Fragen zu beteiligen. Wesentliche Ergebnisse des Diskussionsverlaufs werden im Anschluss in einem Fachbeitrag zusammengefasst. Die Diskussion ist Teil des Kooperationsprojekts „Partizi-
patives Monitoring der aktuellen Entwicklung des Rehabilitations- und Teilhaberechts bis 2021", das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus Mitteln des Ausgleichsfonds gefördert wird.
Weitere Informationen finden Sie im Online-Forum: https://fma.reha-recht.de .