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Deutscher Schwerhörigenbund e. V.

Tester für das E-Rezept gesucht

Das E-Rezept für Deutschland – Start im Sommer 2021

Eine Neuerung im Alltag von Patientinnen und Patienten steht kurz bevor:

Statt des rosa Zettels gibt es bald das Elektronische Rezept! Das Bundesministerium für Gesundheit hat im Patientendaten-Schutz-Gesetz festgelegt, dass die gematik das Elektronische Rezept (kurz: E-Rezept) und die dazugehörige App bereitstellen soll. Im Juli 2021 ist es nun soweit und das E-Rezept startet. Zum 1. Januar 2022 wird es verpflichtend für alle Rezepte für apothekenpflichtige Medikamente. Im Rahmen der App-Entwicklung finden regelmäßige Nutzertests statt – denn die App soll inklusiv und barrierefrei gestaltet werden. Hierzu sucht die gematik aktuell ca. 2 bis 4 Tester aus unterschiedlichen Patientenorganisationen (für den Bereich Hörbeeinträchtigung 5 - 10 Personen).

Die E-Rezept-App der gematik wird in einem nutzerzentrierten Ansatz entwickelt. Hierzu gehören auch regelmäßige Nutzerbefragungen und Interviews. Da die App allen Versicherten in Deutschland zur Verfügung stehen soll, werden auch Bedürfnisse von Menschen mit körperlichen und kognitiven Einschränkungen bei der Entwicklung der App berücksichtigt.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Sind Sie selber hörbeeinträchtigt? Dann können Sie die Aktion unterstützen und Tester werden.

Und so funktioniert das E-Rezept:

Ärztinnen und Ärzte stellen das E-Rezept mit ihrer digitalen Signatur fälschungssicher aus. In der Telematikinfrastruktur – dem digitalen Gesundheitsnetz – wird das E-Rezept sicher gespeichert. Es lässt sich dann über die App aufrufen oder wie gewohnt in der Praxis ausdrucken. In der Apotheke reicht es, den QR-Code auf dem Smartphone oder dem Ausdruck zu zeigen. Die Apothekerin oder der Apotheker scannt den Code, empfängt das Rezept und gibt das Medikament aus.

Bereits nach dem Verlassen der Arztpraxis kann man das verschriebene Medikament in einer Apotheke bestellen und entscheiden, ob man es selbst holt oder den Boten- oder Lieferdienst der Apotheke nutzt. Doppelte Apothekengänge gehören dank der digitalen Vorbestellung der Vergangenheit an. Um das Medikament abzuholen, kann das E-Rezept auch anderen Personen, wie Angehörigen, übergeben werden.

Zudem haben Apotheken die Sicherheit, ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Rezept zu bekommen, und Praxen können Rezepte in einer Videosprechstunde oder Folgerezepte elektronisch ausstellen. In der Vorabstimmung mit der gematik wurde von der Patientenvertretung bereits angeregt, dass die Erklärvideos mit Untertitel und Gebärdensprache angeboten werden. Die Hilfe-Hotline bietet neben dem telefonischen Weg auch einen schriftlichen Weg (E-Mail, WhatsApp, SMS pp.) an. Außerdem werden eine große Auswahl an häufig gestellten Fragen auf der Website schriftlich beantwortet.

Wer die Aktion unterstützen und Testerin bzw. Tester werden möchte, meldet sich bitte bis zum 25.02.2021 an den Patientenvertreter Dieter Schaal: dieter.schaal(@)hoerbehindertenselbsthilfe.de.

Ziel ist es, dass auch die Bedürfnisse hörbeeinträchtigter Menschen von Anfang an berücksichtigt werden.