Skip to main content
Deutscher Schwerhörigenbund e. V.

Hörgeräte-Versorgung

1515

Hören ist der wichtigste Sinn zur Wahrnehmung. Er ermöglicht die Orientierung im Raum, Gefahren wahrzunehmen und zu kommunizieren. Gerade diese soziale und emotionale Ebene ist unabdingbare Anforderung im Beruf, aber auch in Familie und Freundeskreis. Gut hören und verstehen ist ein wichtiges Stück Lebensqualität. Rund 15 Millionen Menschen in Deutschland haben Hörprobleme. Viele dieser Menschen waren noch nie bei einem Hals-Nasen-Ohren-Facharzt oder Hörgeräteakustiker.

Schwerhörigkeit

Cochlea-Implantat

mehr erfahren

Wege zum Hörgerät

Hören ist der wichtigste Sinn zur Wahrnehmung. Er ermöglicht die Orientierung im Raum, Gefahren wahrzunehmen und zu kommunizieren. Gerade diese soziale und emotionale Ebene ist unabdingbare Anforderung im Beruf, aber auch in Familie und Freundeskreis. Gut hören und verstehen ist ein wichtiges Stück Lebensqualität. Rund 15 Millionen Menschen in Deutschland haben Hörprobleme. Viele dieser Menschen waren noch nie bei einem Hals-Nasen-Ohren-Facharzt oder Hörgeräteakustiker.

Eine Versorgung mit Hörhilfen richtet sich nach dem § 33 Sozialgesetzbuch V, der aktuellen Hilfsmittelrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, der aktuellen Festbetragsgruppensysteme des GKV Spitzenverbandes und den aktuellen Verträgen zwischen den Krankenkassen und den Leistungserbringern.

Versicherte haben somit Anspruch auf eine aufzahlungsfreie Versorgung. Zielsetzung der Hörgeräteversorgung ist es,

  1. ein Funktionsdefizit des beidohrigen Hörvermögens unter Berücksichtigung des aktuellen Stands des medizinischen und technischen Fortschritts möglichst weitgehend auszugleichen und dabei - soweit möglich - ein Sprachverstehen bei Umgebungsgeräuschen und in größeren Personengruppen zu erreichen sowie
  2. die Auswirkungen einer auditiven Kommunikationsbehinderung im gesamten täglichen Leben und damit bei der Befriedigung von allgemeinen Grundbedürfnissen zu beseitigen oder zu mildern.

Was ist zu tun, wenn eine Versorgung mit Hörhilfen erforderlich ist?

  1. Das Wichtigste ist, frühzeitig Hördefizite zu erkennen. Gehen Sie zu einem Hals-Nasen-Ohren-Facharzt, lassen Sie sich untersuchen und beraten. Bei Bedarf stellt Ihnen der Hals-Nasen-Ohren-Arzt die ärztliche Verordnung für eine Hörgeräteversorgung aus.
  2. Wenn Sie Hörhilfen benötigen, gehen Sie zuerst nur mit einer Kopie der Ohrenärztlichen Verordnung zum Hörgeräteakustiker Ihrer Wahl und suchen eine Erstberatung. Wenn Sie eine Kopie der Ohrenärztlichen Verordnung vorlegen, haben Sie unkompliziert die Möglichkeit weitere Hörgeräteakustiker in Ihrer Nähe aufzusuchen und sich informieren und beraten zu lassen.
  3. Achten Sie auf eine gute Beratung. Besprechen Sie mit dem Hörgeräteakustiker, welche Anforderungen die Hörgeräte, vor allem auch im Arbeitsleben, erfüllen müssen. Wenn Sie sich für einen Hörgeräteakustiker entschieden haben, geben Sie die Ohrenärztlichen Verordnung ab und beginnen mit der Austestung der verschiedenen Hörgeräte und notieren Sie sich die Besonderheiten, Vor- und Nachteile und Höreindrücke der einzelnen Geräte. Gleichzeitig beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse die Gesamtkostenübernahme für Ihre Hörgeräteversorgung. Weisen Sie darauf hin, dass Sie mit der Austestung begonnen haben und den Kostenvoranschlag nachreichen.
  4. Im Rahmen der Anpassung sind Ihnen vom Hörgeräteakustiker laut aktueller Verträge ein bis zwei eigenanteilsfreie (ohne private Zuzahlung) Versorgungsvorschläge mit Hörsystemen (Hörgeräte), die dem aktuellen technischen Standard entsprechen, zu unterbreiten. Diese Geräte müssen zur Versorgung des jeweiligen Hörverlustes geeignet sein. Der Versicherte zahlt dann nur eine gesetzliche Zuzahlung, in der Regel 10,00 EUR, für jedes Hörgerät. Die Austestung der Hörgeräte erfolgt unverbindlich und kostenlos. Testen Sie diese Geräte ernsthaft und lassen Sie dies durch den Hörgeräteakustiker dokumentieren und machen Sie sich eigene Notizen.
  5. Nach Abschluss der Testphase, das heißt, wenn Sie sich für ein Gerät entschieden haben, reichen Sie den Kostenvoranschlag des Hörgeräteakustikers bei Ihrer Krankenkasse ein.
  6. Warten Sie den Bescheid der Krankenkasse ab.
  7. Sollte Ihre Krankenkasse nur einen Teil der Kosten bewilligen (Festbetrag oder Vertragspreis), legen Sie Widerspruch ein. Weisen Sie die Krankenkasse darauf hin, dass Sie sich die Hörgeräte notfalls selbst beschaffen und die Erstattung der Kosten nachträglich beantragen.
  8. Für das Berufsleben werden oft leistungsfähigere Hörsysteme benötigt. Für hörbehinderte Menschen im Arbeitsleben können die Gesetzliche Rentenversicherung, die Agentur für Arbeit oder bei anerkannter Lärmerkrankung die Gesetzliche Unfallversicherung ein zuständiger Rehabilitationsträger sein. Bitte beachten Sie, dass der Antrag an den zuständigen Rehabilitationsträger vor dem Erwerb von Hörgeräten gestellt werden muss.
  9. Wählen sie kein eigenanteilsfreies Hörsystem, beziehungsweise eine Versorgung die über das Maß des Notwendigen und Zweckmäßigen hinausgeht, wird der Hörgeräteakustiker Ihnen die erforderlichen Mehrkosten (über dem Festbetrag) in Rechnung stellen. Dieses gilt auch für zukünftige Reparaturkosten.
  10. Wenn Sie beim Hörgeräteakustiker eine Erklärung über Mehrkosten unterschreiben müssen, empfehlen wir Ihnen diese durch folgenden Satz handschriftlich zu ergänzen. "Auf Erstattungsansprüche gegenüber meiner Krankenkasse oder ggf. gegenüber anderen Rehabilitationsträgern verzichte ich hiermit nicht!"
  11. Achten Sie darauf, dass der Hörgeräteakustiker Sie nicht vorab eine Vereinbarung oder einen Vertrag unterschreiben lässt, in dem geschrieben steht: "Der Kunde verzichtet auf die Erprobung eigenanteilsfreier Hörsysteme und wünscht diesbezüglich kein weiteres Angebot." Lassen Sie sich alle von Ihnen unterschriebenen Schriftstücke in Kopie aushändigen.
  12. Eine eigenanteilsfreie Versorgung ist eine Sachleistung der Krankenkassen und kein Zuschuss.

 

Welche Leistungsmerkmale von Hörgeräten sollte man kennen?

Mit Hilfe von Leistungsmerkmalen lassen sich Hörgeräte vergleichen.

Zunächst unterscheidet man zwischen Analoggeräten (Schall wird stufenlos verstärkt und an das Ohr weitergegeben) und Digitalgeräten (Schall wird in eine Zahlenreihe zerlegt, analysiert und verarbeitet, danach zurückübertragen in Schall und an das Ohr weitergegeben). Der übertragene Bereich kann bei Digitalgeräten in Frequenzbereiche = Kanäle unterteilt werden. Jeder Kanal kann getrennt und unterschiedlich verarbeitet (verstärkt, komprimiert) werden. Auf diese Weise können Hörgeräte sehr individuell eingestellt werden.

Ein wesentliches Leistungsmerkmal eines Hörgeräts ist die größte einstellbare akustische Verstärkung (Power Hörgeräte bis ca. 85 dB).

Digitale Hörgeräte können auch die Verstärkung automatisch regulieren (AGC = Automatic Gain Control), Filtern (verschiedene Frequenzbereiche ausschließen, z.B. Tieftonblenden, wenn das Gehör im Tieftonbereich noch gut erhalten ist) und Komprimieren ("Adaptive Kompression" bietet die Vorteile der Kompression für laute Eingangssignale, ohne die Hörbarkeit von Sprachsignalen zu beeinträchtigen). Auch die Lautstärke des Ausgangssignals kann begrenzt werden, um die individuelle Unbehaglichkeitsschwelle des Benutzers nicht zu überschreiten.

Hörgeräte können mit einem, zwei oder mehreren Mikrofonen ausgestattet sein. Multimikrofontechnik soll das Richtungshören verbessern.

Eine sehr wichtige Anforderung an moderne Hörgeräte ist, das Sprachverstehen insbesondere in geräuschvollen Situationen zu verbessern. Um den Störschall zu unterdrücken, werden Richtmikrofone und Verarbeitungsalgorithmen benutzt, die frequenzabhängig Störschall und Nutzschall trennen. Die automatische Reduzierung von unerwünschten tieffrequenten Störgeräuschen bei steigendem Signalpegel bietet in lauten Umgebungen hohen Hörkomfort, ohne dass manuelle Anpassungen erforderlich sind (ASP-Störgeräuschunterdrückung).

Für typische, immer wiederkehrende Hörsituationen wie z. B. Sprache in Ruhe, Sprache im Störschall, Telefonieren usw. können verschiedene Hörprogramme definiert und im Hörgerät nach den individuellen Bedürfnissen des Benutzers programmiert werden. Sie können situationsbedingt ausgewählt werden. Ein wesentliches Leistungsmerkmal von Hörgeräten ist somit auch die Anzahl der einstellbaren Hörprogramme.


Was bedeutet AGC (Automatic Gain Control)?

Regelschaltungen sind derzeit die wichtigsten Funktionsschaltungen für eine komplexe Signalverarbeitung im Hörgerät. Bei der AGCo wird die Regelspannung dem Ausgang (Output) entnommen. Bei der AGCi wird die Regelspannung dem Eingang (Input) entnommen. Im Gegensatz zur AGCo wird der Ausgangsschalldruck oberhalb der Regelschwelle immer im gleichen Maße wie die Verstärkungsänderung verschoben. Eine Begrenzung des Ausgangsschalldruckpegels findet nicht statt. Hörgeräte mit einer automatischen Verstärkungsregelung haben kein Poti (Volume Control = VC) mehr und sollen es auch nicht haben. Die Verstärkung wird dem jeweiligen Eingangspegel automatisch angepasst.

Schon mal vorweg: Dieser Begriff ist wieder im Kommen (Automatic Volume Control). In den 50er bis 70er Jahren wurde er anstelle des Begriffes "AGCo" verwendet. Das Volume Control ist aber das gute alte Poti. Deshalb wird dieser Begriff anstelle des Begriffes "Automatisches Hörgerät" verwendet. Sogenannte "Automatische Hörgeräte" haben - wie bekannt - kein Poti, es wird durch die Automatik ersetzt. Nur, es gibt heute automatische Störschallunterdrückungen und weitere Automatiken. Somit wird dieser Begriff "automatisch" unscharf.


Wofür benötige ich einen Audioeingang?

Derzeit ist ein Audioeingang technisch nur bei HdO-Geräten möglich. Mit einem "Audioschuh" (der an das Hörgerät gekoppelt wird) und einem entsprechenden Kabel können Sie damit eine Funk- oder Infrarotanlage nützen, z.B. beim Fernsehen, bei Gruppengesprächen, Vorträgen und Veranstaltungen oder besonders praktisch bei Reise-Führungen, wo Sie oder der Sprecher ständig den Platz wechseln. Damit können auch Direktanschlüsse zu Mobiltelefonen hergestellt werden.

Achten Sie beim Hörgerätekauf zumindest auf das grundsätzliche Vorhandensein eines solchen Audioeinganges, mit dem lediglich geringe Mehrkosten verbunden sind. Die "Audioschuhe" können später bei tatsächlicher Nutzung einer Funk- oder Infrarotanlage nachgekauft werden.


Was ist Bluetooth?

Bei Bluetooth handelt es sich um eine neuartige kabellose Technologie zur Funkübertragung an Hörgeräten. Es ermöglicht durch drahtlose Anbindungsmöglichkeiten die Steuerung der Hörgeräte sowie einfachen Zugang zu modernen Kommunikations- und Unterhaltungstechnologien in Stereoqualität. Bei Verwendung von Bluetooth können Gespräche in lauter Umgebung geführt werden und das Richtungshören wird erleichtert. Weiterhin wird das Telefonieren mit einem Handy möglich, ohne Verzerrungen und Störungen oder Kabelsalat in Kauf nehmen zu müssen. Es ist in Zukunft mit weiteren Verwendungsmöglichkeiten von Bluetooth zu rechnen. Derzeit ist Bluetooth jedoch noch nicht als Ersatz für die T-Spule anzusehen.


Warum ist eine Induktionsspule (T-Spule) im Hörgerät so wichtig?

Beim Kauf von Hörgeräten ist dringend im eigenen Interesse auf das Vorhandensein einer serienmäßigen, leistungsfähigen und ggf. vom Hörgeräteakustiker aktivierten und richtig eingestellten T-Spule zu achten. Warum ist die T-Spule so wichtig? Sie leistet einen wichtigen Beitrag beim Abbau öffentlicher Kommunikationsbarrieren. Sie ermöglicht die Nutzung von Induktionsanlagen, z.B. in Schulen, Kirchen, Vortragssälen, Theatern, Verkaufs- oder Informationsständen. Ebenso können die induktiv nutzbaren Empfänger von FM- und Infrarotanlagen verwendet werden. Auch das das Telefonieren wird erleichtert, was die berufliche Integration in sehr erheblichem Maße fördert. Die schulische und berufliche Ausbildung ist mit Hörgeräten ohne T-Spule undenkbar. Nicht zuletzt trägt gutes Verstehen von Rundfunk und Fernsehen dazu bei, dass das Informationsrecht genutzt werden kann. Besitzer von Hörgeräten ohne T-Spule werden von der öffentlichen Hilfestellung ausgeschlossen. Diese Hörgeräte tragen zur öffentlichen Isolation ihrer Träger bei. Sie laufen den Interessen der betroffenen schwerhörigen Menschen zuwider.

Durch einfaches Umschalten der Hörgeräte auf "T" (= IndukTion) kann besser und ohne störenden Störlärm verstanden werden. Bei Verwendung von induktiven Halsschleifen beim Telefonieren kann mit beiden Ohren telefoniert werden, was eine entspannte Kommunikation zulässt.

Die meisten Hörgeräteakustikergeschäfte sind mit einer solchen Induktionsanlage für Testzwecke ausgestattet. Probieren Sie es unbedingt aus!

Ich trage seit 1977 Hörgeräte, links bin ich an Taubheit grenzend schwerhörig, auf dem rechten Ohr bin ich ertaubt und trage seit November 2009 ein CI. Inzwischen verfüge ich über eine langjährige Erfahrung im Hören mit einer Telefonspule.

Da es damals in der DDR noch keine Ringschleifenverstärker für den Wohnbereich gab, habe ich einen Receiver einer Stereo-Anlage als Ringschleifenverstärker im Wohnbereich genutzt. Kennengelernt habe ich das "Induktive Hören" bei unseren Treffs im Gehörlosen- und Schwerhörigenverband. Dort habe ich auch etwas über das Telefonieren mit der Telefonspule erfahren. Die Telefone der der damaligen Zeit hatten alle Magnetfelderzeuger. So konnte ich fortan problemlos telefonieren, was bis dahin nur eingeschränkt möglich war. Beim Telefonieren mit Telefonspule wird ja das Mikrophon abgeschaltet und somit stören keine Nebengeräusche. Dieser Aspekt ist gerade für hochgradig- und an Taubheit grenzend Schwerhörige wichtig, denn auch die kleinsten Nebengeräusche werden durch das Hörgerät ebenfalls verstärkt.

Bei der Erstversorgung mit Hörgeräten ist es ungemein wichtig, dass der Akustiker auf die Wirkungsweise einer Telefonspule hinweist. Ein seriös arbeitender Akustiker erklärt den Gebrauch an einem Telefon und an einer Ringschleifenanlage z.B. an einem Fernsehgerät.

Nicht nur für das Telefonieren ist die Telefonspule wichtig. Für Hörgeräteträger ist eine Telefonspule unbedingt erforderlich für:

  • im Wohnbereich zum Telefonieren, zum Hören von Rundfunk- und Fernsehsendungen über Ringschleifenanlage, FM- oder Infrarotanlage. Das lauter stellen der Hörgeräte bringt nichts, es führt zum Übersteuern der Hörgeräte und zu unangenehmen Hörempfindungen von Sprache und von anderen Geräuschen.
  • in öffentlichen Einrichtungen, z.B. Theater, Kirchen u.a., kann ein Hörgeräteträger nur Sprache induktiv verstehen. Größere Räume sind hallig, was wiederum zum schlechten Verstehen führt, außerdem sind meistens Nebengeräusche vorhanden.

Unsere Forderung kann nur lauten, das die Festbeträge so weit angehoben werden, dass jeder Hörgeräteträger die Hörgeräte bekommt, die er benötigt. Die Ausstattung mit einer Telefonspule muss zur Grundausstattung gehören.

Es ist unbedingt eine Nachsorge für Erstversorgte wichtig, dann kann auch das Telefonieren mit Hörgeräten und die Nutzung einer Ringschleifen- und FM Anlagen geübt werden.

In vielen Kirchen in Neubrandenburg kann über eine FM Anlage oder eine Ringschleife gehört werden. Die traurige Bilanz ist aber, dass in der Regel nur die Mitglieder des Ortsvereins die Anlagen nutzen, weil sie damit vertraut sind. Die meisten Hörgeräteträger können nichts damit anfangen und meiden Veranstaltungen oder gehen unbefriedigt nach Hause, weil sie einen unbefriedigten Hörgenuss hatten. (25.04.2012)


Die Telefonspule ermöglicht ein besseres Verständnis, ein Dazu-gehören, ist eine große Erleichterung. Durch das Induktiv-Hören kommt es zu einem verbesserten Verstehen in vielen Situationen. Die Einsatzmöglichkeiten sind sehr vielfältig, die Lebensqualität wird wesentlich verbessert. Mit bestimmten Telefonen ist ein richtiges Telefonieren sogar erst möglich.

In einigen öffentlichen Einrichtungen (z.B. Kirchen) gibt es die Ringschleife. Mit Hörgeräten kann ein Besuch dort zum Erlebnis werden. Leider fehlt noch in vielen örtlichen Einrichtungen eine Induktionsschleife. Aber in den Räumen unseres Ortsvereins z.B. gibt es diese Vorrichtung. Das Verstehen ist sehr gut.

Ich bin froh, eine Telefonspule in meinen Hörgeräten zu haben. Ich nutze Sie, um entspannt Musik zu hören, Sendungen im Fernsehen zu verfolgen. In meinem Berufsleben kann ich sie leider nicht nutzen, da ich dort keine Unterstützung habe.

Warum gibt gibt es diese Ringschleife nicht von vornherein in allen öffentlichen Einrichtungen? Warum finden Behinderte mit unseren Problemen - nicht sichtbare Behinderung - so wenig Unterstützung? (17.04.2012)


Wir leben in einer Zeit, in der das Wort "Barrierefreiheit" anscheinend in Mode gekommen ist. Immer wieder lese ich in unseren Zeitungen, dass wieder ein Geschäft oder eine Einrichtung barrierefrei gestaltet oder eingerichtet wird oder wurde. Und beim genauen Hinsehen erkenne ich, dass augenscheinlich die "Rollstuhlfahrer-Rampe" als Kriterium der Barrierefreieheit für Behinderte genügen soll.

Aber was ist mit den unsichtbaren Barrieren? Wir als Hörbehinderte sehen uns in der Realität immer wieder in Situationen, in denen wir auf Barrieren treffen, die für einen Nichthörbehinderten weder wahrnehmbar sind noch als solche erkannt werden... Ja, schlimmer noch, in Situationen, in denen wir als Hörbehinderte aus den verschiedensten Gründen unsere Gesprächspartner missverstehen, ohne dass wir auf Grund fehlender technischer Hilfsmittel in der Lage sind, diese Missverständnisse überhaupt zu erkennen, kommen wir als Hörbehinderte zu einer komplett falschen Einschätzung der jeweiligen Situation und zu falschen Entscheidungen.

Sicher gibt es heute, neben den angesprochenen Telefonspulen in den Hörgeräten, weitaus ausgereiftere technische Lösungsansätze. Nur - wo werden uns genau diese Möglichkeiten der barrierefreien Kommunikation in der Realität angeboten? Und noch dazu in einem bezahlbarem Rahmen? Und außerdem - auch wenn ich ganz bewusst die Barrierefreiheit für hörbehinderte Menschen in der gesellschaftlichen Realität versuche zu sehen - mehr als ein paar "Alibibeispiele" habe ich bisher noch nicht wahrnehmen können.

Wenn also die Krankenkassen uns als Betroffenen die Möglichkeit verweigern, dass wir uns mit einer "veralteten" (preisgünstigen) Technik den Problemen der alltäglichen Kommunikation stellen, wo bleibt dann das alternative Angebot der Krankenkassen für modernere preisgünstige Geräte?

Und jetzt komme ich zu meinem (unserem) privaten Alltag. Ich bin als leichtgradig Hörbehinderter (ich habe zwei Hörgeräte mit Telefonspulen) mit einer Frau verheiratet, die linkseitig ertaubt (mit einem Baha versorgt) und auf der rechten Seite mit einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit, versorgt mit einem HDO, betroffen ist. Ihr Baha hat eine Telefonspule, das HDO Gerät auch. In unserem Haushalt haben wir eine Ringschleife gelegt, um die Lautstärke von Radio und Fernseher unseren jeweiligen individuellen (Hör)bedürfnissen anzupassen. Sicher würden wir auch gerne andere, modernere Lösungen nutzen. Nur sind wir als Normalverdiener nicht in der Lage, diese Geräte zu finanzieren. Wenn also die Krankenkassen uns Möglichkeiten bieten, ohne zusätzliche Kosten eine zeitgemäße höherwertige Barrierefreiheit zu erreichen, wir nehmen dankend an. (17.04.2012)

Mit Beginn des Jahres 2012 ist das Thema Kostenübernahme bei Hörgeräten in Bewegung geraten. Ursache und Grundlage ist das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 17. Dezember 2009. In diesem Urteil hat das BSG eine Reihe von unmissverständlichen Grundsätzen formuliert, was die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) angeht. Das Gericht ist dabei weit über das hinaus gegangen, was bis zu diesem Zeitpunkt allgemein vermutet und praktiziert wurde.

Mit der Verkündigung der neuen Festbeträge für Hörgeräte im Juli 2013 und dem Abschluss entsprechender Versorgungsverträge zwischen der Bundesinnung der Hörgeräte-Akustiker (biha) und den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) im Oktober 2013 ist der Reigen der Veränderungen bei der Hörgeräte-Versorgung beendet, den das Bundessozialgericht mit seinem Urteil im Dezember 2009 angestoßen hat.

Der DSB hat eine Beratungsrichtlinie erstellt, die den Versicherten helfen soll, ihren Versorgungsanspruch ohne hohe Eigenleistung in einer angemessen Frist umzusetzen.

Im Sinne einer nachdrücklichen und überzeugenden Verhandlungsführung mit den Kostenträgern empfiehlt der DSB den Versicherten, das Verfahren in die eigene Hand zu nehmen und den Leistungsantrag nach Möglichkeit selbst zu stellen. Muster hierzu enthält der Anhang der Richtlinie. In den übrigen Kapiteln zeigen wir die Hintergründe der Vorgehensweise auf und bieten Hinweise und Hilfestellungen für die Formulierung individueller Begründungen und Schriftsätze.