Stellungnahme des DSB zur Überprüfung der Festbeträge für Hörhilfen
Der GKV-Spitzenverband hat die geltenden Festbeträge für Hörhilfen überprüft und beabsichtigt, neue Festbeträge festzusetzen. Der Berechnung der Festbeträge wurde folgendes Kalkulationsschema zugrunde gelegt:
Die Berechnungen haben bei den Festbeträgen für das erste Ohr überwiegend höhere Festbeträge ergeben. Die Festbeträge für die Abschläge der Versorgung des zweiten Ohres bei binauraler Versorgung haben sich erhöht. Anders als bei den bisherigen Festbeträgen wurden die Arbeitszeiten diesmal jeweils sowohl für die monaurale wie die binaurale Versorgung eigenständig kalkuliert und für das zweite Ohr nicht pauschal festgesetzt. Des Weiteren wurde das Festbetragsgruppensystem überarbeitet.
Gemäß § 140f Absatz 4 Satz 1 SGB V erhielt auch der DSB Gelegenheit, sich schriftlich zu dem Entwurf der Festbeträge für Hörhilfen zu äußern.
Lesen Sie hier die Stellungnahme des DSB vom 13.09.2021.
Anlage 1 – Studienauswertung
Anlage 2 – Mindestanforderung an Hörsysteme