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Deutscher Schwerhörigenbund e. V.

Kommunikation

Menschen sollen an der Kommunikation teilnehmen können. Dazu gibt es Gesetze, die den Menschen Rechte geben, damit sie sich selbst vertreten können, damit sie auch Filme, Theater und andere kulturelle Erlebnisse teilen können, damit sie selbstständig arbeiten können, einfach an allem Leben teilhaben können.

Kommunikationshilfenverordnung (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

DSB Ratgeber Nr. 1
Hörschädigung - Was kann ich dagegen tun?
Für Menschen mit Hörminderungen und ihre Angehörigen.

DSB Ratgeber Nr. 2
Tipps für schwerhörige und gut hörende Menschen
im Umgang miteinander

 

Schwerhörige, ertaubte und gehörlose Menschen haben in ihrem Leben die Fähigkeit verloren zu hören, dies unterschiedlich früh und unterschiedlich umfassend. Schwerhörige sind häufig mit Lautsprache aufgewachsen und haben selbst auch gut verständlich gesprochen. Die Menschen in ihrer Umgebung sind häufig guthörende.

Blind, sehbehindert, schwerhörig, sprachbehindert, taubblind, ertaubt, gehörlos. Wenn ein Sinn nachlässt, dann wird der Kontakt zwischen Menschen anders. Oft schwierig. Manchmal gelingt es auch nicht mehr, sich zu verständigen.

Beim Durchsehen unterschiedlicher Statistiken kann man mehr als 30 Millionen Menschen in Deutschland zählen, die auf die eine oder andere Weise dazu gehören. Nicht alle sind offiziell erfasst. In Deutschland leben ca. 14.000.000 Hörgeschädigte. Darunter sind viele Personen, die trotz technischer Hilfsmittel Probleme beim Verstehen von gesprochener Sprache haben und daher bei der Kommunikation mit Außenstehenden auf besondere Hilfen angewiesen sind.

Manche Hilfen sind technischer Natur wie Hörgeräte und Höranlagen.  Andere Hilfen sind Körpersprachen wie LBG (Lautsprachbegleitende Gebärden), DGS (Deutsche Gebärdensprache) und Lormen (Kommunikation von Taubblinden mit anderen nicht-taubblinden Menschen sowie untereinander mittels tasten auf der Handinnenfläche) oder die Schriftsprache (Mitschriften, Untertitel, u.a.). Je weniger das Gehör an der Kommunikation beteiligt sein kann, umso wichtiger wird die Vermittlung der Sprache über den Seh- oder Tastsinn.

Das Fingeralphabet

Schriftdolmetscher/innen sind Menschen, die gelernt haben sehr schnell zu schreiben, konzentriert zuzuhören und das was sie hören, schnell in Schrift umzuwandeln. Damit machen sie es möglich, dass ein Austausch zwischen hörenden, schwerhörigen, ertaubten, gehörlosen, taubblinden Menschen nahezu gleichzeitig stattfinden kann.

 

Wie machen Schriftdolmetscher/innen das?

Schriftdolmetscher/innen „hauen in die Tasten“(Computertastatur). Sie sprechen in eine schallgedämpfte Sprachmaske. Sie schreiben mit einer speziellen Tastatur und einer Software für Computer-Stenografie. 

Was schreiben Schriftdolmetscher/innen mit?

Ausgebildete und erfahrene Schriftdolmetscher/innen geben Ihr Bestes, damit alles, was gesagt wird,  auf einem Bildschirm oder einer Leinwand erscheint. Wenn möglich auch das, was nicht zum offiziellen Gespräch gehört, wie z.B. ein plötzlich klingelndes Handy oder akustische Warnsignale. Oder auch die Reaktionen, die nicht immer zu sehen sind, wie ein lautes Lachen irgendwo im Publikum oder auch das Klatschen einer einzelnen Person. Wenn zu viele durcheinander reden oder zu schnell gesprochen wird, dann werden unter Umständen auch schon mal Inhalte zusammengefasst oder wenn dies auch explizit gewünscht ist. Häufig ist bei Sprechern nicht an der Mimik zu erkennen, was sie meinen, wenn sie etwas sagen. Deshalb versuchen gute Schriftdolmetscher/innen auch immer wieder den Tonfall, der oft die Bedeutung gleicher Worte ganz unterschiedlich macht, zu beschreiben [ironisch] [ärgerlich] [tonlos] und damit zu formulieren, was die Worte meinen. 

Sie wissen, was Ihnen wichtig ist? Sie wollen nur die Sachinformationen? Oder Sie wollen die Gefühle in der Gruppe besser verstehen? Der Referent ist  nicht ihr Problem, aber die anderen Teilnehmer/innen bekommen Sie nicht mit? Was die anderen sagen, ist Ihnen nicht so wichtig, sie wollen ausschließlich die offiziellen Reden mitbekommen oder nur Zusammenfassungen haben? Sie wissen es nicht so genau und wollen erstmal kennen lernen, was möglich ist? Sie brauchen die Verdolmetschung  in einfache oder leichte Sprache? Sie verstehen nur englisch, französisch oder eine andere Sprache? Dann brauchen Sie Schriftdolmetscher/innen, die dies können. Sie brauchen Schriftdolmetscher/innen vor Gericht, beim Amt, bei einer öffentlichen Veranstaltung? Nicht alle Schriftdolmetscher/innen schreiben alle Themen. 

Wenn’s gut laufen soll zwischen Ihnen und den Schriftdolmetscher/innen, ist es hilfreich, wenn Sie diese Wünsche an die Schriftdolmetscher/innen vorab weitergeben. Sie wollen Unterstützung, wollen aber kein Gerede darüber? Bei einer Betriebsversammlung soll geschriftdolmetscht werden und es dürfen keine Informationen nach draußen dringen? Keine Sorge: Schriftdolmetscher/innen sind der Verschwiegenheit und der Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet.  Dies ist in der Berufs- und Ehrenordnung geregelt.

Sind Sie auf einem Vortrag oder Seminar, das über einen Veranstalter organisiert wird? Wird dort eventuell sogar abgefragt, ob Sie irgendwelche Kommunikationshilfsmittel benötigen? Nutzen Sie Ihre Chance. Denken Sie hierbei auch an Ihren Sitzplatz, um gut mitlesen zu können, oder daran, dass Sie sich vielleicht mit Arbeitsgruppen im Raum bewegen möchten.

Raumausstattung und Technik ist da

Die Schriftdolmetscher/innen  haben einen guten Sitzplatz, einen Tisch und ausreichend Licht? Die Raumakustik und/oder entsprechende Hilfsmittel machen es möglich, dass die Schriftdolmetscher/innen alles im Raum verstehen können? Ein Teil der Technik, beziehungsweise Ausstattung sollte nach Absprache oft vor Ort gestellt werden, wie zum Beispiel Beameranlagen, Leinwände, Zusatzlicht, Tisch und Stuhl ohne Lehnen. Schriftdolmetscher/-innen bringen in der Regel ihren eigenen Laptop, entsprechende Software und für mobilen Einsatz im Raum ein Tablet mit. Werden mehrere gebraucht, muss dies abgesprochen werden.

Beteiligte sind informiert über die Anwesenheit des Schriftdolmetschers

Sie haben die beteiligten Teilnehmer/innen, Redner/innen, Moderator/innen dahingehend vorbereitet,  dass diese wissen, dass sie in natürlicher Geschwindigkeit und Artikulation ihre Unterhaltung führen, ihre Reden halten können?

Zeiten und Dauer sind geklärt

Die Zeiten sind abgesprochen? Schriftdolmetschen erfordert eine hohe geistige Konzentration. Daher sind Schriftdolmetscher/innen in der Regel bei Terminen ab 1 Stunde zu zweit und wechseln sich ab.

Vorbereitungsmaterial wurde geliefert

Den Schriftdolmetscher/innen sollten vorher Informationen zur Verfügung gestellt werden, damit sie sich vorbereiten können, z.B. auf Fachbegriffe aus den Vortragsbereichen , Gesetzestexte, den Unterrichtsstoff, auf Filme ohne Untertitelung, Inhalte einer öffentlichen Veranstaltung oder kultureller Erlebnisse, auf die Verwendung der Namen, wenn es gewünscht wird.

Rechtsgrundlagen für die Inanspruchnahme von Kommunikationshilfen,

wie z.B. für Schriftdolmetscher/innen, Oraldolmetscher/innen, Gebärdensprachdolmetscher/innen, Technische Kommunikationsassistenten/innen und anderen Kommunikationshilfen sind das Sozialgesetzbuch I (§ 17 Abs. 2 SGB I), das Behindertengleichstellungsgesetz (§§ 6 und 9 BGG) und die Rechtsverordnung zum § 9 BGG (Kommunikationshilfeverordnung, KHV). Darüber hinaus gelten in mehreren Bundesländern inzwischen sogenannte Landesgleichstellungsgesetze für Behinderte. Auch sie treffen für bestimmte Bereiche Aussagen zur Kostenübernahme für SchriftdolmetscherInnen und anderen Kommunikationshilfen, wenn Hör- bzw. Sprachbehinderte zur Verständigung darauf angewiesen sind.

Schriftdolmetschen in der Kommunikationshilfeverordnung

Schriftdolmetschen ist in Deutschland rechtlich in der Kommunikationshilfeverordnung verankert Kommunikationshilfenverordnung  (Bundesministerium für Arbeit und Soziales). Die Kommunikationshilfeverordnung ist Ländersache. Dort finden Sie auch Informationen zu den Kosten.  Ferner gibt  eine Empfehlung zur Kostenübernahme, die die Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen – die BIH herausgegeben haben. Auch diese ist länderspezifisch geregelt. Für Einsätze bei  Gericht gilt das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).

Wer bestellt die Schriftdolmetscher/innen?

Das Sozialgesetzbuch IX schreibt in § 9 ausdrücklich das sogenannte "Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten" fest. Jede/jeder kann die Schriftdolmetscher/innen wählen, die sie möchten. Und sie buchen. Allerdings muss es wirtschaftlich sein. Und die jeweiligen Dolmetscher/innen müssen verfügbar sein.

Wofür wird gezahlt?

Was nahezu immer gezahlt wird sind Einsätze im Berufsleben, bei medizinischen Belangen, bei Gerichtsverhandlungen, Behördengängen. Manches werden Sie auch weiterhin privat bezahlen müssen, wie die Geburtstagsparty, einen Einkauf im Fachhandel, …
Die Schriftdolmetscher*innen bekommen Fahrtkosten, ggfs. Übernachtungen und Fahrtzeiten, die Arbeitszeit für den Auf-/Abbau der benötigten Technik, Einsatzzeiten inklusive der dabei entstehenden Wartezeiten sowie nach Absprache Mitschriften und /oder Protokolle bezahlt.

Wer übernimmt dann die Kosten?

Gesetzlichen Krankenkassen, Private Krankenkassen, Beihilfe, Rentenversicherung, Agentur für Arbeit, JobCenter, Integrationsämter. Wenn Sie ein Persönliches Budget haben, zahlen Sie gegebenenfalls selbst aus diesem Budget für die Leistungen.

Wie viel wird gezahlt?

Die Vergütung variiert je nach Einsatzgebiet (Beruf, Schule, Gesundheit, Gerichtsverhandlung, …) und dem dafür zuständigen Kostenträger und dem jeweiligen Bundesland.

Sie haben einen Anspruch auf Schriftdolmetscher*innen?

Sie wünschen sich Hilfe bei der Beantragung?

Hier finden Sie Beratungsstellen des DSB, die sich damit auskennen und Ihnen behilflich sind oder wenden Sie sich gerne an die Hörberatung des DSB.

Hier finden Sie DSB-zertifizierte Schriftdolmetscher*innen.

Ansprechpartnerin:
Gudrun Brendel
gudrun.brendel(@)schwerhoerigen-netz.de

Update: 23. Februar 2023
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