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Deutscher Schwerhörigenbund e. V.

Technische Kommunikationsassistenz

Wofür wird sie gebraucht, was tut sie?


Schwerhörige, Ertaubte und CI-Träger stellen eine sehr heterogene Gruppe von hörbehinderten Menschen dar, die unterschiedliche Kommunikationsbedürfnisse haben. In Abhängigkeit vom Grad der Hörschädigung, der Geschichte und der Ursache ihrer Hörbehinderung sowie dem individuellen, sozialen Status jedes einzelnen Hörgeschädigten hat jeder Schwerhörige seine bzw. ihre eigenen Kommunikationsbedürfnisse.

Gemeinsam ist den meisten Frühschwerhörigen, Spätschwerhörigen (Schwerhörigkeit nach Abschluss des Spracherwerbs), Frühertaubten und Spätertaubten (Ertaubung nach Abschluss des kindlichen Spracherwerbs), dass sie meist lautsprachkompetent sind und dass sie sich an der Lautsprache orientieren. Aufgrund erwähnter unterschiedlicher Ausprägung der Behinderung mit ihren Konsequenzen sind auch unterschiedliche Verständigungs- und Kommunikationshilfen erforderlich.

So nutzen mittelgradig Schwerhörige zwar weniger Lautsprachbegleitende Gebärden (LBG), lernen aber, vom Mund abzusehen oder machen die Erfahrung, dass technische Hilfen bzw. Zusatzgeräte ihnen für ihr Leben eine gute Hilfe sind.

Hochgradig und an Taubheit grenzende Schwerhörige brauchen hingegen neben ihren starken, individuell angepassten Hörgeräten in jedem Fall nicht nur Zusatzgeräte und andere technische Hilfen, sondern sind auf visuelle und technische Verständigungshilfen angewiesen. So ist es bei dieser Gruppe von Schwerhörigen häufig der Fall, dass sie kein freies Sprachverstehen haben. Manche hören zwar mit den Hörgeräten sehr laut, haben aber, ohne Absehen vom Mund und/oder Verwendung von LBG, kein ausreichendes Sprachverstehen.

So ist diese Gruppe besonders auf das Absehen vom Mund und vor allem auf visuelle Hilfen oder technische Zusatzgeräte angewiesen. Dasselbe gilt zum Teil auch für CI-Träger, die im allgemeinen als hochgradig bzw. als an Taubheit grenzend Schwerhörige einzustufen sind, von denen einige mit dem "Cochlea-Implantat" so gut zurechtkommen, dass sie z.B. nicht mehr angewendete Gebärden vergessen und mit einfachen technischen Hilfen wie etwa Micro Link zurechtkommen, während wiederum einige trotz CI nach wie vor auf das Absehen und auf andere visuelle wie auch technische Hilfen angewiesen sind.

Neben dem Schriftdolmetscher gibt es für die beschriebene Gruppe den Technischen Kommunikationsassistenten.

Dessen Aufgaben bestehen darin, Hörgeschädigten am Ort der Veranstaltung bedarfsgerechte orientierte technischen Hilfen zu installieren und sie bei Ende der Veranstaltung auch wieder abzubauen. Beispiele für technische Hilfen sind Kommunikationsanlagen mit Infrarottechnik bzw. FM-Anlagen, Ringschleifen, komplette Konferenzanlagen, oder auch gar unter Hinzunahme eines Schriftmittlers der Aufbau visueller Hilfen wie Beamer mit Laptop sowie Maschinenstenographie.

Die Arbeit des Technischen Kommunikationsassistenten hat die Zielgruppe: Schwerhörige, CI-Träger und Ertaubte, die durch Hörgeräteversorgung oder CI Versorgung kein freies Sprachverstehen haben. In diesem Fall sollte ein Technischer Kommunikationsassistent die notwendige Technik mitbringen, installieren, abbauen und warten. So entfallen ärgerliche Reparaturarbeiten, oder ständige technische Ausfälle.

Zum wirtschaftlichen Aspekt: Oft wird von einem Kostenträger wie z.B. dem Integrationsamt aufwendige technische Hilfen finanziert, die von Hörgeschädigten vielleicht nur gelegentlich benötigt wird. Wenn erreicht würde, dass Kostenträger wie Integrationsämter, Berufsgenossenschaften und Rentenversicherungen diesen Dienst anerkennen und die Kosten dafür auch im Sinne von Arbeitsassistenz übernehmen, kann damit eine deutliche Kostensenkung erreichen werden.

In Servicestellen, bei Integrationsfachdiensten oder in von DSB-Ortsvereinen getragenen Zentralen für die Vermittlung von Technischen Kommunikationsassistenten kann jeweils die erforderliche Technik bzw. das geschulte Personal zu vorgehalten werden.

Die Technischen Kommunikationsassistenten können in weiten Bereichen des Lebens hörgeschädigter Menschen tätig sein:

  • bei Studium und Ausbildung
  • im Arbeitsleben für Besprechungen, Konferenzen, Sitzungen
  • bei Behördengängen
  • bei Arztbesuchen
  • bei Gerichtsverhandlungen
  • bei kulturellen Veranstaltungen (Theater, Konzert)
  • bei religiösen Veranstaltungen (Kirche)
  • bei öffentlichen Veranstaltungen unterschiedlicher Couleur
    (politisch, sozial u.v.m.)
  • bei privaten und Vereinsveranstaltungen (z.B. Schwerhörigenverein)

 

Ausbildung zum Technischen Kommunikationsassistenten

Aufgabe der TKA ist es, bei Veranstaltungen bedarfsgerecht technische Hilfen bereit zu stellen, wie z.B. Kommunikationsanlagen mit Infrarot-, Funk- oder Induktionstechnik, sowie komplette Konferenzanlagen, auch unter Einbindung der Technik von zusätzlich in Anspruch genommenen Schriftdolmetschern.

Seit Inkrafttreten des Sozialgesetzbunch IX besteht für hörgeschädigte Menschen die Möglichkeit, neben anderer personeller Hilfen (wie Schriftdolmetscher und Oraldolmetscher) auch Technische Kommunikationsassistenten bei beruflichen Veranstaltungen und Sitzungen in Anspruch zu nehmen. Darüber hinaus ist die Inanspruchnahme von Technischen Kommunikationsassistenten in der Kommunikationshilfeverordnung zum Behindertengleichstellungsgesetz geregelt.

 

 

 

Ausbildungsinhalte

Schulung im Umgang mit der Hörgeschädigtentechnik/Technische Assistenz

Der Technische Kommunikationsassistent (TKA) muss in der Lage sein, zwischen verschiedenen technischen Hilfsmitteln für Hörgeschädigte zu unterscheiden, dieselben fachgerecht zu transportieren, aufzubauen, anzuschließen und Kenntnisse in Funktion und Problembehandlung haben. Weiterhin sind die Raumverhältnisse beim Aufbau der Technik vor Ort zu berücksichtigen bzw. dies bei der Vorbereitung (nach der Terminvereinbarung) zu planen. Letztendlich gehört dazu auch die Wartung der zu verleihenden Technik.

Im Rahmen der Ausbildung werden die unterschiedlichen Ausführungen von Hörgeschädigtentechnik vorgestellt, der Umgang mit ihr eingeübt sowie die Praxis der Reparatur- und Wartungsarbeiten erlernt. In etwa 50% der Ausbildungsmodule werden vor allem technische Grundlagen in Theorie und Praxis vermittelt.

Schulung im Umgang mit Hörgeschädigten

Im Rahmen der Ausbildung haben die angehenden Technischen Kommunikationsassistenten zu lernen, wie sie mit Schwerhörigen, CI-Trägern und Ertaubten umzugehen haben. Die unterschiedlichen Gruppen von Hörgeschädigten werden vorgestellt; die Vielfalt der Lebens- und Erfahrungswelt Früh- und Späthörgeschädigter, ihre unterschiedlichen Kommunikationsformen und deren eigener Umgang mit ihrer Hörschädigung. Dieser Bereich beinhaltet einen guten Teil allgemeine Hörgeschädigtenpädagogik und -psychologie sowie Geschichte der Schwerhörigen und Ertaubten. Er wird im Unterschied zu anderen Ausbildungseinheiten nur bzw. vorrangig von Betroffenen unterrichtet, die aus ihrer Erfahrungswelt berichten.

Rechtliche und betriebswirtschaftliche Kenntnisse

Die angehenden Kommunikationsassistenten erfahren, auf welcher Rechtsgrundlage (Sozialgesetzbuch IX, Schwerbehindertenausgleichsabgabeverordnung, Bundesgleichstellungsgesetz, ggfs. Landesgleichstellungsgesetz u.a.), ihr jeweils aktueller Einsatz als Kommunikationsassistent steht, damit sie in der Lage sind, richtig abzurechnen. Im Rahmen der Ausbildung lernen sie, im Fall der beruflichen Selbständigkeit oder einer Nebenberufstätigkeit als Kommunikationsassistent verschiedene Rechtsgrundlagen zu beachten (Vertragsrecht, Steuerrecht, Buchführung, Gewerberecht, Sozialrecht).