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Deutscher Schwerhörigenbund e. V.

Wer braucht welche Kommunikationshilfen?

Deutscher Gehörlosen-Bund und DSB veröffentlichen gemeinsame Ausarbeitung


In Deutschland leben ca. 14.000.000 Hörgeschädigte. Darunter sind viele Personen, die trotz technischer Hilfsmittel Probleme beim Verstehen von gesprochener Sprache haben und daher bei der Kommunikation mit Außenstehenden auf besondere Hilfen angewiesen sind.

Der Deutsche Gehörlosen-Bund und der Deutsche Schwerhörigenbund haben daher eine gemeinsame  Ausarbeitung erstellt und den Bundes- und Landesministerien, Behindertenbeauftragten, Reha-Trägern, Krankenkassen sowie Behinderten- und anderen Verbänden zur Verfügung gestellt.

Rechtsgrundlagen für die Inanspruchnahme von Gebärdensprachdolmetschern und anderen Kommunikationshilfen wie Simultanschriftdolmetscher, Schriftdolmetscher, Oraldolmetscher und Technische Kommunikationsassistenten sind das Sozialgesetzbuch I (§ 17 Abs. 2 SGB I), das Behindertengleichstellungsgesetz (§§ 6 und 9 BGG) und die Rechtsverordnung zum § 9 BGG (Kommunikationshilfeverordnung, KHV). Darüber hinaus gelten in mehreren Bundesländern inzwischen sogenannte Landesgleichstellungsgesetze für Behinderte. Auch sie treffen für bestimmte Bereiche Aussagen zur Kostenübernahme für GebärdensprachdolmetscherInnen und anderen Kommunikationshilfen, wenn Hör- bzw. Sprachbehinderte zur Verständigung darauf angewiesen sind.

Auswahl geeigneter Kommunikationshilfen:

Für Außenstehende ist die Vielfalt der in der Kommunikationshilfeverordnung genannten Kommunikationshilfen nicht leicht zu überblicken. Auch die betroffenen Hörgeschädigten müssen Auswahl und Nutzung von GebärdensprachdolmetscherInnen bzw. KommunikationshelferInnen vielfach erst lernen, da es vor Inkrafttreten der entsprechenden Gesetze dafür kaum Finanzierungsmöglichkeiten gab.

Das Schema "Personale Kommunikationshilfen für Hörbehinderte" zeigt, welche Hilfen für die unterschiedlichen Gruppen von Hörgeschädigten - mit ihren jeweiligen Besonderheiten und Kompetenzen - in Frage kommen können. Der Übersichtlichkeit halber wurden Hörbehinderte dabei in Personen mit vorwiegend gebärdensprachlicher Kommunikation (A) und Personen mit vorwiegend lautsprachlicher Kommunikation (B) unterteilt.

Nicht alle Hörgeschädigten lassen sich allerdings eindeutig einer der genannten Zielgruppen zuordnen. Ein und die selbe Person kann sich je nach Situation für unterschiedliche Kommunikationshilfen entscheiden. Außerdem bringen Personen mit gleichem Hörstatus nicht automatisch die gleichen Voraussetzungen für die Kommunikation mit und können daher jeweils andere Hilfen benötigen.

Aufgaben, Standards und Qualifikation:

Das Schema "Gebärdensprachdolmetscher und Kommunikationshelfer" gibt eine Übersicht über die Aufgaben, Standards und notwendige Qualifikation der unterschiedlichen Kommunikationshilfen.

Auch wenn für einige Kommunikationshilfen bisher keine bestimmte Ausbildung oder Prüfung vorausgesetzt werden kann, sollten LeistungserbringerInnen darlegen können, was sie zu der jeweiligen Aufgabe qualifiziert, bzw. welche Erfahrungen sie in diesem Bereich bereits sammeln konnten.

Es ist davon auszugehen, dass sich im Hinblick auf Standards und Qualifikationsmöglichkeiten in den nächsten Jahren neue Entwicklungen ergeben werden.

Wunsch- und Wahlrecht:

Das Sozialgesetzbuch IX schreibt in § 9 ausdrücklich das sogenannte "Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten" fest.

Als Betroffenenverbände halten es der Deutsche Gehörlosen-Bund und der Deutsche Schwerhörigenbund für außerordentlich wichtig, dass Hörgeschädigte selbst über geeignete Kommunikationshilfen entscheiden dürfen. Nur so können die individuellen Kommunikationsbedürfnisse Hörgeschädigter angemessen berücksichtigt werden.

Der Deutsche Gehörlosen-Bund und der Deutsche Schwerhörigenbund werden die Entwicklung beim Einsatz von GebärdensprachdolmetscherInnen und anderen Kommunikationshilfen weiter beobachten und aktiv mitgestalten. Sie werden regelmäßig überprüfen, inwieweit die heute aufgestellten Kategorien in der Praxis anwendbar sind, bzw. welche Änderungen berücksichtigt werden müssen.

Renate Welter - Vizepräsidentin
DSB-Ressort Sozialpolitik/Öffentlichkeitsarbeit
Mai 2005