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Deutscher Schwerhörigenbund e. V.

BAG SELBSTHILFE zum Bundesteilhabegesetz (BTHG): Ziel nicht vollständig erreicht!

BAG SELBSTHILFE zum Bundesteilhabegesetz (BTHG)

Ziel nicht vollständig erreicht!

Düsseldorf, 16.12.2016. "Mit dem Bundesteilhabegesetz wird nicht in Gänze erreicht, was sich die Menschen mit Behinderungen erhofft hatten. Eine volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe bedeutet mehr. Nichtdestotrotz hat der Protest der Verbände Wirkung gezeigt", erklärt Volker Langguth-Wasem, Vorsitzender der BAG SELBSTHILFE heute anlässlich der Abstimmung über das Bundesteilhabegesetz im Bundesrat.

Gut zwei Wochen nach der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes im Deutschen Bundestag steht nunmehr die abschließende Beratung und Abstimmung über das Gesetz im Bundesrat an. Dem waren über Monate andauernde, teils heftige Diskussionen vorausgegangen. Behindertenorganisationen wie auch die Betroffenen selbst kämpften auf vielfältige Weise für Verbesserungen in den vorgelegten Entwürfen. Bereits im April d.J. hatte sich ein breites Verbändebündnis, bestehend aus dem Deutschen Behindertenrat, den Fachverbänden für Menschen mit Behinderung, dem Paritätischen Gesamtverband, dem Deutschen Roten Kreuz, dem Deutschen Gewerkschaftsbund sowie der Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, gebildet und in "Sechs gemeinsamen Kernforderungen" ihre Hauptanliegen zum Bundesteilhabegesetz formuliert. Mit dieser gemeinsamen Positionierung haben die Verbände viel erreicht. An wesentlichen Punkten sind Nachbesserungen im jetzigen Gesetzentwurf erfolgt.

"Wir begrüßen, dass die geplante Neuregelung zum leistungsberechtigten Personenkreis vor einem etwaigen Inkrafttreten erprobt werden soll. Auch die ausdrückliche Klarstellung, dass Eingliederungshilfe und Pflege gleichrangig nebeneinander bestehen halten wir für sehr wichtig", erklärt Volker Langguth-Wasem.

"Allerdings stehen viele einzelne Regelungen im Bundesteilhabegesetz, wie zum Beispiel die gemeinschaftliche Leistungserbringung gegen den Willen der Menschen mit Behinderung nach wie vor nicht im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention und können auch künftig verhindern, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Zudem bleibt abzuwarten, wie mit den vielen unbestimmten Rechtsbegriffen im Gesetz und vor allem den häufig eingeräumten Ermessensspielräumen etwa in Bezug auf die freie Wahl der Wohnform in der Praxis verfahren wird."

Das Gesetz soll ab 2017 stufenweise in Kraft treten. Die BAG SELBSTHILFE stellt klar, dass die Kernforderungen des Verbändebündnisses zum Bundesteilhabegesetz, an deren Formulierung sie maßgeblich mitgewirkt hatte, fortbestehen.

"Das Gesetz muss wesentlich weiterentwickelt werden. Das Verbändebündnis hat deutlich gemacht, dass sich die verschiedenen Organisationen von Menschen mit Behinderungen in Deutschland nicht auseinanderdividieren lassen, sondern mit einer Stimme sprechen: Die in der UN-Behindertenrechtskonvention verankerten Grundsätze von Inklusion und voller Teilhabe müssen endlich verwirklicht werden.", so der Vorsitzende der BAG SELBSTHILFE.

Burga Torges
Referatsleitung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
BAG SELBSTHILFE e.V.
Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung
und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen
Kirchfeldstraße 149
40215 Düsseldorf
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burga.torges[@]bag-selbsthilfe.de

Die BAG SELBSTHILFE mit Sitz in Düsseldorf ist die Dachorganisation von 116 bundesweiten Selbsthilfeverbänden behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen. Darüber hinaus vereint sie 13 Landesarbeitsgemeinschaften und 5 außerordentliche Mitgliedsverbände.

Der BAG SELBSTHILFE sind somit mehr als 1 Million körperlich-, geistig-, sinnesbehinderte und chronisch kranke Menschen angeschlossen, die sowohl auf Bundes- und Landesebene tätig sind als auch auf lokaler Ebene in Selbsthilfegruppen und Vereinen vor Ort.

Selbstbestimmung, Selbstvertretung, Integration, Rehabilitation und Teilhabe behinderter und chronisch kranker Menschen sind die Grundsätze, nach denen die BAG SELBSTHILFE für die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung behinderter und chronisch kranker Menschen in zahlreichen politischen Gremien eintritt.