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Deutscher Schwerhörigenbund e. V.

Barrierefreiheit im Gesundheitswesen

Breites Aktionsbündnis legt Forderungspapier zur Barrierefreiheit im Gesundheitswesen vor

Ein breites Bündnis aus BAGSO, BAG Selbsthilfe, VdK und NatKo hat unter der Federfügung des ge-­meinnützigen Vereins „MetaForum – Innovation für mehr Gesundheit e.V.“ ein Forderungspapier zur Barrierefreiheit im Gesundheitswesen vorgelegt. Aus der Sicht von Menschen mit Behinderungen ist nicht nur das Angebot an für sie geeigneten ambulanten Einrichtungen viel zu gering, sondern es  fehlen zudem über dieses zu geringe Angebot verlässliche Informationen über seine Eignung im Einzelfall.

Es steht daher nach Ansicht der beteiligten Verbände und Institutionen dringender Handlungsbedarf sowohl in den Versorgungsangeboten als auch bei der Vergütung, um die bestehenden nationalen und  internationalen Verpflichtungen, die sich aus der UN-Behindertenrechtskonvention, die in Deutschland im Jahr 2009 in Kraft gesetzt wurde, endlich auch in Deutschland in die Tat umzusetzen. 

Dies ist vor allem auch deswegen von Bedeutung, weil angesichts des demographischen Wandels in den nächsten Jahren und Jahrzehnten mit einem deutlichen Bedarfswachstum barrierefreier Einrich-­tungen im Gesundheitswesen zu rechnen ist. 

Zusammengefasst lässt sich die Analyse der Bündnispartner auf vier Forderungen konzentrieren: 

  1. Es muss umgehend mit einer Bestandsaufnahme, d.h. der Bereitstellung verlässlicher Informationen über die Barrierefreiheit der ambulanten Gesundheitsversorgung an Hand überprüfter Daten begonnen werden. In Bayern wurden erste Schritte hierzu bereits getan. 

  2. Die Zulassung neuer Arztpraxen ist an die Erfüllung gewisser Mindeststandards an Barrierefreiheit zu binden, in jedem Fall aber an die verpflichtende Bereitstellung verlässlicher Informationen über den Grad der Barrierefreiheit. 

  3. Um die falsche Verwendung von Fördermitteln zu vermeiden, muss die Förderung zur Herstellung von Barrierefreiheit an die Erfüllung der festgelegten Kriterien geknüpft werden.

  4. Es reicht zur Erfüllung der Verpflichtungen der UN-­Behindertenrechtskonvention nicht aus, die bauliche Zugänglichkeit von Arztpraxen und ihrer Diagnose-­und Therapieeinrichtungen zu gewährleisten. Zur Erreichung einer auch in qualitativer Hinsicht barrierefreien Gesundheitsversorgung ist es unvermeidlich, auch einem evtl. höheren Zeitbedarf in Einzelfall Rechnung zu tragen. Barrierefreiheit kann also nicht allein mit der Umsetzung baulicher und technischer Anforderungen realisiert werden. Sie muss auch in den Vergütungsstrukturen der ambulanten Versorgung abgebildet und gegenfinanziert werden. 

Das Bündnis appelliert an die Entscheidungsträger aus Politik und Systemverantwortlichen, auf der Grundlage des jetzt vorgelegten Forderungspapiers im Sinne der 13 Millionen Menschen mit Behinderung in Deutschland Schritte zu einer wirkungsvollen Umsetzung von Barrierefreiheit im Gesundheitswesen in Angriff zu nehmen.

 

Ansprechpartner für die Presse:   
Dr. Albrecht Kloepfer c/o MetaForum – Innovation für mehr Gesundheit   
0178 – 784 41 92   
kloepfer@albrecht-­kloepfer.de