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Deutscher Schwerhörigenbund e. V.

Bundesweite Notruf-App soll bald kommen

Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen brauchen mehr staatliche Sicherheit und staatlichen Schutz in Notfall- bzw. Gefahrensituationen!

Anlässlich des Europäischen Tages des Notrufs 112 informiert der Deutsche Gehörlosen-Bund e. V. über den aktuellen Stand des barrierefreien Notrufs.

Die Verpflichtung Deutschlands, einen gleichwertigen Zugang zu Notrufdiensten für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen sicherzustellen, ergibt sich aus Artikel 11 der UN-Behindertenrechtskonvention sowie aus drei EU-Richtlinien: der Universaldienstrichtlinie 2002/22/EG, der EU-Richtlinie 2018/1972 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation („European Electronic Communications Code“, kurz EECC) und der EU-Richtlinie 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act, kurz EAA).

Bis zum Oktober 2019 haben alle 16 Bundesländer eine Vereinbarung zur Einführung einer Notruf-App unterzeichnet. Federführend bei der Beschaffung und dem anschließenden Betreiben einer bundeseinheitlichen Notruf-App ist das Land Nordrhein-Westfalen (NRW), das derzeit das Vergabeverfahren durchführt.

Die Notruf-App soll im gesamten Bundesgebiet eingeführt werden und kostenfrei nutzbar sein. Sie soll es ermöglichen, in einer Notsituation schnell Kontakt zur zuständigen Leitstelle aufzunehmen. Notrufe in Deutscher Gebärdensprache durch TESS-Relay-Dienst und per App auf dem Smartphone und Tablet (Android und iOS) sollen mitberücksichtigt werden. Der aktuelle Standort soll via GPS direkt an die örtlich zuständige Leitstelle übersendet werden, und die direkte Kommunikation mit der Notrufabfragestelle soll durch textbasierten Chat sichergestellt werden.

Eine Entscheidung für einen konkreten Notruf-App-Anbieter ist noch nicht gefallen. Offen ist auch noch, wann und wo genau die Veranstaltung zur Veröffentlichung der Notruf-App im Jahr 2020 im Raum NRW stattfindet.

Wir bedauern sehr, dass wir als Selbstvertretungsorganisation nicht in den Mitwirkungs- und Entscheidungsprozess zur Einführung einer Notruf-App im Beirat bzw. in der Expertengruppe Leitstellen und Notruf (EGLN) eingebunden wurden.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) plant, den Referentenentwurf des neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG) im März/April 2020 zu versenden. Im Rahmen der Überarbeitung des TKG werden nach jetzigem Stand Notrufe in deutscher Gebärdensprache und auch alternative Notrufmöglichkeiten, z. B. die Notruf-App, berücksichtigt werden. Dann wird der Deutsche Gehörlosen-Bund dem BMWi eine Stellungnahme dazu übermitteln.

 

Pressekontakt
Daniel Büter
Referent für politische Bildung und Öffentlichkeitsarbeit
E-Mail: d.bueter[at]gehoerlosen-bund.de  
Hörende Anrufer/-innen erreichen mich über den Telefonvermittlungsdienst mit Dolmetscher/-innen für Gebärdensprache und Deutsch unter der Telefonnummer: 069 – 900 160 333