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Deutscher Schwerhörigenbund e. V.

DBR fordert JA zur dauerhaften Teilhabeberatung

Ja zur dauerhaften Teilhabeberatung – Nein zur Reduzierung der Berichtspflicht

Positiv bewertet der Deutsche Behindertenrat (DBR) die meisten Änderungsanträge des Bundesrates zum SGB IX/SGB XII-Änderungsgesetz, die am Freitag (7. Juni) Thema auf der turnusmäßigen Sitzung sind. „Insbesondere begrüßen wir den Vorschlag, die bislang befristete ´Ergänzende unabhängige Teilhabebe-ratung (EUTB)´ dauerhaft zu finanzieren,“ erklärt Horst Frehe, Vorsitzender des DBR-Sprecherrats und ergänzt: „Der DBR unterstützt auch ausdrücklich die Einführung eines Budgets für Ausbildung sowie der Grundsicherung im Berufsbildungsbereich.“ Der DBR bedauere allerdings, dass die Bundesländer keine Erhöhung der Freigrenzen für unterhaltspflichtige Eltern fordern.

„Massiv widersprechen die DBR-Verbände jedoch dem Ansinnen der Länderkammer, die Vorgaben für den Teilhabeverfahrensbericht auszudünnen und mit der Berichtspflicht erst drei Jahre später als geplant zu beginnen“, betont Frehe. Folge man diesem Vorschlag, „dann verkommen alle Bekenntnisse zur Trans-parenz zu leeren Floskeln“, so der Sprecherratsvorsitzende. Frehe appelliert an die Verantwortlichen der Bundesländer, auf der Bundesratssitzung am Freitag kluge Entscheidungen zu treffen und die Anliegen der Betroffenen und ihrer Verbände ernst zu nehmen.

Der DBR ist ein Aktionsbündnis der Behindertenverbände, Selbsthilfe- und Selbst-vertretungsorganisationen in Deutschland und engagiert sich seit vielen Jahren für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Im DBR haben sich über 140 Organisationen behinderter und chronisch kranker Menschen vereinigt. Das Bündnis repräsentiert über 2,5 Millionen Betroffene. Für das Jahr 2019 hat die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) den Vorsitz im Sprecherrat des DBR übernommen. Vorsitzender des Sprecherrats ist ISL-Vorstandsmitglied Horst Frehe.

V.i.S.d.P.: Alexander Ahrens
Das Aktionsbündnis
Deutscher Behindertenverbände