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Deutscher Schwerhörigenbund e. V.

Verbesserung der Hilfsmittelversorgung beschlossen

Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss

Baustein für bessere Hilfsmittelversorgung von Menschen mit Mehrfachbehinderungen

Berlin, 19.07.2018. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute infolge eines Antrags der Patientenvertretung die Chancen für eine bedarfsgerechte Hilfsmittelver-sorgung von Menschen mit Mehrfachbehinderung verbessert.

Wer kaum sehen kann, für den ist das Hören zur Orientierung umso wichtiger. Er oder sie kann eine Person oder eine Gefahrenquelle wie ein herannahendes Auto orten und darauf reagieren. Ist auch das Hören eingeschränkt, ist das passende Hörgerät besonders wichtig. Doch Betroffene müssen oft lange Widerspruchs- und Klageverfahren durchlaufen, bis sie die Hörhilfe erhalten, die ihnen wirklich hilft.

Die Hilfsmittel-Richtlinie des G-BA hat bislang dem spezifischen Bedarf, wie er bei Mehr-fachbehinderten gegeben ist, nicht ausreichend Aufmerksamkeit geschenkt. Mit dem heuti-gen Beschluss wird die Grundlage für eine bedarfsgerechte Versorgung Mehrfachbehinder-ter verbessert. So kann der Arzt zukünftig in der Hilfsmittel-Verordnung ergänzende Hinwei-se auf spezifische Bedarfe bezüglich eines Hilfsmittels angeben, zum Beispiel eine Hörseh-behinderung oder motorische Einschränkungen der Hände.

Die Verbesserung des räumlichen Hörvermögens wird auch als ein Ziel der Hörgerätever-sorgung ausdrücklich ergänzt. „Wichtig wird sein, dass im gesamten Versorgungsgesche-hen, von der Verordnung über die Anpassung, Abnahme und Erstattung dieser spezifische Bedarf mehrfachbehinderter Menschen tatsächlich zum Tragen kommt“, sagt Dr. Frank Brunsmann (PRO RETINA Deutschland e.V.).

Auch bei Übertragungsanlagen, die zusätzlich zu Hörgeräten oder einer CI-Versorgung er-stattet werden können, wurden wesentliche Verbesserungen erzielt: Die Krankenkasse übernimmt zukünftig die Kosten auch nach Abschluss der gesetzlichen Schulpflicht bis zum Abschluss der Ausbildung, wenn die Übertragungsanlage für das Sprachverstehen erforder-lich ist. Auch der Anspruch hörbehinderter Erwachsener wurde in der Hilfsmittel-Richtlinie verdeutlicht. Die Versorgung richtet sich jetzt nach dem Bedarf, nicht nach dem Alter. „Wer eine Übertragungsanlage benötigt, kann sie jetzt auch als Erwachsener leichter erhalten“, sagt Renate Welter (Deutscher Schwerhörigenbund e.V.).

„Die Patientenvertretung begrüßt insgesamt die erzielten Richtlinienänderungen, mehrere Schwachstellen konnten behoben werden“ fasst Marion Rink, Sprecherin der Patientenver-tretung im UA Veranlasste Leistungen zusammen.

 

Auf der Internetseite des G-BA ist der neue Beschluss veröffentlicht:
https://patientenvertretung.g-ba.de/neuigkeiten/baustein-fur-bessere-hilfsmittelversorgung-von-menschen-mit-mehrfachbehinderung

Ansprechpartner:
Dr. Frank Brunsmann, E-Mail: post[at]frankbrunsmann.de
Renate Welter, E-Mail: renate.welter[at]schwerhoerigen-netz.de
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Die Patientenvertretung im G-BA besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der vier maßgeblichen Patienten-organisationen entsprechend der Patientenbeteiligungsverordnung:
• Deutscher Behindertenrat,
• Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen und -initiativen,
• Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V.
• Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Die Patientenvertretung im G-BA kann mitberaten und Anträge stellen, hat aber kein Stimmrecht.