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Deutscher Schwerhörigenbund e. V.

Verbesserung der Kommunikationshilfen im Gerichtsverfahren beschlossen

Deutscher Schwerhörigenbund e.V., Berlin

Zur späten Stunde hat der Bundestag am 22.06.2017 einstimmig das Gesetz zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung von Kommunikationshilfen für Menschen mit Sprach- und Hörbehinderungen (EMöGG) verabschiedet. Das Gesetz dient dazu, im Rahmen der barrierefreien Zugänglichmachung des Gerichtsverfahrens Verbesserungen für Personen mit Sprach- und Hörbehinderungen bei der Inanspruchnahme von Gebärdensprachdolmetschern oder andere geeignete Kommunikationshilfen in gerichtlichen Verfahren gesetzlich zu verankern.

In einer Verordnung sollen unter Beteiligung der Organisationen von hör- und sprachbehinderten Menschen im Sinne des Artikels 4 Absatz 3 der UN-BRK die Übersetzungsmodalitäten, die Wahrnehmung des Wahlrechts der hör- und sprachbehinderten Person sowie die Kriterien für die Notwendigkeit im Einzelnen festgelegt werden. Die Verordnung soll der Kommunikationshilfeverordnungen des Bundes und der Länder entsprechen. Der DSB war seit dem Beginn des Gesetzgebungsverfahren beteiligt und bezog Stellung. Im parlamentarischen Verfahren wurde  unser sozialpolitischer Sprecher Andreas Kammerbauer als Sachverständiger zu einer Fachanhörung des zuständigen Fachausschusses des Deutschen Bundestages eingeladen und konnte somit das Anliegen der hör- und sprachbehinderten Menschen direkt vortragen. Wichtig ist, dass auch nach der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag die Beteiligung des DSB bei der Erstellung der dazu gehörenden Verordnung sichergestellt ist.

Zum Gesetz  erklärt der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Uwe Schummer:

„Menschen mit einer Hörbehinderung haben künftig im gesamten Gerichtsverfahren das Recht auf einen Gebärdensprachdolmetscher oder andere für sie notwendige Kommunikationshilfen. Das betrifft rund 80.000 Gehörlose und etwa 140.000 schwerhörige Menschen in Deutschland, die in Gebärdensprache kommunizieren. Sie müssen künftig nicht mehr die Dolmetscherkosten selber tragen. Der Bund wird diese übernehmen und sorgt damit für einen wichtigen Nachteilsausgleich im Justizwesen.

Für die Union ist das ein erster wichtiger Schritt. In der nächsten Legislaturperiode werden sich CDU und CSU dafür einsetzen, dass künftig auch die Rechtsberatung im Vorfeld des Verfahrens barrierefrei wird, um gehörlosen Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu Gerichtsverfahren zu ermöglichen.“

Zur ersten Aussage erklärt der sozialpolitische Sprecher Andreas Kammerbauer, dass das Gesetz nicht  nur für Menschen dient, die für den Einsatz von Gebärdensprachdolmetscher plädieren, sondern auch Menschen dienen soll, die auf andere Kommunikationshilfen, wie z.B. Schriftdolmetscher angewiesen sind. Dagegen würde der DSB die Erweiterung der kommunikativen Barrierefreiheit auch auf die Rechtsberatung sehr begrüßen.

Andreas Kammerbauer
Gesundheits- und sozialpolitischer Sprecher
Deutscher Schwerhörigenbund e.V.