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Deutscher Schwerhörigenbund e. V.

Versandhandel mit Hörgeräten auf dem Vormarsch.

Versandhandel mit Hörgeräten auf dem Vormarsch

Immer mehr Krankenkassen schließen Verträge mit Anbietern des sogenannten "verkürzten Versorgungsweges" für Hörhilfen. Dabei werden die vom Spitzenverband Bund der Gesetzlichen Krankenkassen in den Jahren 2012 und 2013 festgelegten Festbeträge für Hörgeräte massiv unterlaufen. Der Deutsche Schwerhörigenbund e.V. ist besorgt über diese Entwicklung, denn die Einsparungen gehen zulasten der Patienten.

Bundesweit alle AOK-Gesundheitskassen, die DAK und einzelne Betriebskrankenkassen haben bereits Verträge im Rahmen des verkürzten Versorgungsweges mit Leistungserbringern abgeschlossen, die den Hörgerätevertrieb und eine telemedizinische Versorgung anbieten. Hals-Nasen-Ohren-Ärzte können den Verträgen beitreten und in kooperativer Arbeitsteilung mit diesen Leistungserbringern die Versorgung der schwerhörigen Patienten durchführen.

Laut AOK-Vertrag bekommen HNO-Ärzte 125 Euro pro versorgtem Ohr bzw. 160 Euro bei an Taubheit grenzend schwerhörigen Patienten, Leistungserbringer bekommen für das Hörgerät und die Bereitstellung inklusiv Anpassung aus der Ferne 475 Euro pro versorgtem Ohr bzw. 550 Euro bei an Taubheit grenzend schwerhörigen Patienten. Die Festbeträge liegen dagegen bei 784,94 Euro bzw. 841,94 Euro und sind so bemessen, dass ein Hörgeräteakustiker in direktem Kontakt dem Patienten Hörgeräte anpasst und an diesen abgibt.

Der Deutsche Schwerhörigenbund lehnt seit vielen Jahren den verkürzten Versorgungsweg entschieden ab, weil nachweislich die geforderte Versorgungsqualität für die schwerhörigen Patienten nicht erreicht wird. Die verkürzte Versorgung findet in der Arztpraxis statt. HNO-Ärzte haben aber keine Qualifikation zur Hörgeräteanpassung wie die dafür speziell ausgebildeten Hörgeräteakustikermeister. Ohne den Patienten zu Gesicht zu bekommen, wählt beim verkürzten Versorgungsweg ein entfernt stationierter Leistungserbringer die Hörgeräte für den Patienten aus, verschickt sie an den Arzt und dieser händigt sie dem Patienten aus. Lediglich zur Feinanpassung wird in der HNO-Praxis ein Hörgeräteakustiker online dazu geschaltet.

Diese kostenoptimierte Versorgungsvariante geht eindeutig zulasten des Patienten, dem ein wichtiger und kompetenter Ansprechpartner verloren geht, der Hörgeräteakustiker, der sich traditionell mit Hörgeräteversorgungen bestens auskennt.

Oft wird auch nicht beachtet, dass Hörgeräte gewartet werden müssen, dass gegebenenfalls Reparaturen anfallen, in der Reparaturzeit Ersatzgeräte zur Verfügung gestellt werden müssen und nicht zuletzt, dass sinnvolle Zusatzgeräte in manchen Lebenssituationen die Wirkungsweise der Hörgeräte optimieren. Da ist es sinnvoll, wenn der Ansprechpartner für den Patienten direkt der Hörgeräteakustiker ist und nicht ein dazwischen geschalteter Arzt.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter www.schwerhoerigen-netz.de.

Für Rückfragen:
Bundesgeschäftsstelle des DSB
Telefon: 030 – 47 54 11 14
E-Mail: dsb [@] schwerhoerigen-netz.de

V.i.S.d.P.:
Renate Welter, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
E-Mail: renate.welter [@] schwerhoerigen-netz.de