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Deutscher Schwerhörigenbund e. V.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen: Land schnürt Maßnahmenpaket zur Qualifizierung von Dolmetschern für hörgeschädigte und taubblinde Menschen

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen

06.02.2017

Land schnürt Maßnahmenpaket zur Qualifizierung von Dolmetschern für hörgeschädigte und taubblinde Menschen.

2,7 Millionen Euro für die Qualifizierung von Gebärdensprach- dolmetschern, Gebärdensprachdozenten, Schriftdolmetschern und Taubblinden-Assistenten

Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales und das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung teilen mit:

Sozialminister Rainer Schmeltzer hat gemeinsam mit Wissenschaftsmi-nisterin Svenja Schulze ein Maßnahmenpaket zur Qualifizierung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern für hörgeschädigte und taubblinde Menschen auf den Weg gebracht. Für die Qualifizierung von Gebärden-sprachdolmetschern, Gebärdensprachdozenten, Schriftdolmetschern und Taubblinden-Assistenten stehen für die nächsten drei Jahre insge-samt rund 2,7 Millionen Euro zur Verfügung.

„Wer gehörlos, hochgradig schwerhörig oder taubblind ist, kommt im Alltag oft nicht ohne Dolmetscherin oder Dolmetscher aus. Davon gibt es aber noch zu wenige“, sagte Minister Rainer Schmeltzer. „Deshalb müssen viele Menschen mit Sinnesbehinderungen oft Wartezeiten hin-nehmen, wenn sie bei Ärzten, in Behörden, Schulen oder Kindergärten Termine wahrnehmen möchten. Das wird sich künftig ändern.“

Das Maßnahmenpaket sieht vor, dass noch in diesem Jahr an der Uni-versität Köln ein Bachelor- und ein Master-Studiengang für Gebärden-dolmetscher eingerichtet werden. Außerdem werden Lehrgänge zur Qualifizierung von Gebärdensprachdozenten sowie Schriftdolmetschern neu eingerichtet und weitere Taubblindenassistenten in NRW qualifi-ziert. „An der Universität Köln gibt es langjährige Erfahrung mit Lehre und Forschung auf dem Gebiet der Gebärdensprache. Wir freuen uns, dass ein neuer Studiengang Gebärdensprachdolmetschen bereits ab dem kommenden Wintersemester für 20 Studierende pro Jahr beginnen kann“, sagte Ministerin Svenja Schulze.

„Dieses umfassende Qualifizierungspaket ist ein großer Fortschritt“, so Minister Schmeltzer. „Wir sorgen dafür, dass Menschen, die dringend darauf angewiesen sind, künftig mehr und schneller Unterstützung für die Kommunikation bekommen. Nach der Übernahme von Dolmetscherkosten im Schulbereich und der Errichtung eines Kompetenzzentrums für Menschen mit Sinnesbehinderungen ist dies ein weiterer Schritt zur Verbesserung der Teilhabechancen der Menschen mit Sinnesbehinderungen.“ Die Initiative der Landesregierung wurde von den Organisationen der taubblinden und hörgeschädigten Menschen sowie den Vertretern der Berufsverbände begrüßt.

Das Sozialministerium hatte in einem ersten Schritt die Lebenslage hörgeschädigter und taubblinder Menschen wissenschaftlich untersuchen lassen und die Ergebnisse anschließend im Inklusionsbeirat NRW erörtert. In intensiven Beratungen mit den Betroffenenverbänden und anderen Experten wurden dann Ideen zur Qualifizierung von „Kommunikationsunterstützern“ entwickelt.

Gebärdensprachdolmetscher übersetzen für gehörlose Menschen die gesprochene Sprache in Gebärden. Wer hochgradig schwerhörig ist und die Gebärdensprache nicht beherrscht, profitiert von Schriftdolmetschern, die gesprochene Sprache simultan verschriftlichen. Gebärdensprachdozenten unterrichten im Fach „Gebärdensprache“ an Universitäten und anderen Bildungseinrichtungen. Taubblinde Menschen kommunizieren mit einem speziellen Tastalphabet in der Hand („Lormen“), wo jedem Buchstaben des Alphabets ein bestimmter Druckpunkt in der Hand zugeordnet ist oder mit taktiler Gebärdensprache. Hierbei kommen neben Dolmetschern auch Taubblinden-Assistentinnen und - Assistenten zum Einsatz, die taubblinden Menschen zusätzlich alltagspraktische Hilfen leisten.

In NRW leben rund 280.000 hochgradig schwerhörige und 12.000 gehörlose Menschen. Eine offizielle Statistik über die Zahl taubblinder Menschen gibt es nicht. Schätzungen gehen von rund 1.900 Menschen mit einer schweren Sehbehinderung und einer schweren Hörbehinderung aus. Gleichzeitig Blindengeld und Gehörlosengeld beziehen in NRW rund 250 Personen.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, Telefon 0211 855-3118 oder an die Pressestelle des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung, Telefon 0211 896-4790. Dieser Pressetext ist auch über das Internet verfügbar unter der Internet-Adresse der Landesregierung http://www.land.nrw