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Deutscher Schwerhörigenbund e. V.

Selbsthilfegruppe Hörgeschädigte Landkreis Oberhavel: Kann Schwerhörigkeit Grund für Entzug der Fahrerlaubnis sein?

Selbsthilfegruppe Hörgeschädigte Landkreis Oberhavel Kann Schwerhörigkeit Grund für Entzug der Fahrerlaubnis sein?

23.06.2016

Schwerhörige oder Gehörlose seien in der Lage, durch besondere Umsicht, Aufmerksamkeit und Gewissenhaftigkeit sicher am Straßenverkehr teilzunehmen, urteilte das Verwaltungsgericht Neustadt (Az. 3 L 4/16.NW). Einem Schwerhörigen darf nicht einfach die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Wie test.de zu entnehmen war, hatte ein 85-jähriger Mann, um seinen Führerschein auszutauschen, die zuständige Zulassungsstelle aufgesucht. Nachdem dort bemerkt wurde, dass der Antragsteller ein Hörgerät trug, erhielt dieser die Aufforderung ein ärztliches Attest über sein Hörvermögen vorzulegen. Ein HNO-Arzt bestätigte daraufhin, ein altersnormales Hörvermögen. Trotzdem bezweifelte die Behörde angesichts der Schwerhörigkeit seine Fahrtüchtigkeit und ordnete ein ärztliches Gutachten an. Dem kam der Hörgeschädigte nicht nach. Daraufhin entzog ihm die Behörde die Fahrerlaubnis, wogegen der Betroffene dann klagte.

Das Gericht befand zugunsten des Klägers, einem Schwerhörigen darf nicht einfach die Fahrerlaubnis entzogen werden. Allein die Schwerhörigkeit genüge nicht als Zweifel an der Fahrtauglichkeit. Die Orientierung im Straßenverkehr erfolge maßgeblich über visuelle Signale.