Vom 15. – 17. November fand der DSB Strategie-Workshop „Umsetzung BTHG und Kinder“ im Tagungshotel Erkner statt.
Den Anfang machte Frau Kriemhild Egermann-Schuler, Gesundheits- und sozialpolitische Referentin des DSB. Sie gab einen Überblick zum derzeitigen Stand sowie zu Änderungen im BTHG und KJSG (Kinder- und Jugendschutzgesetz).
Frau Nathalie Ziemann, Referentin und Juristin für den Fachbereich Rechtbei „Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben für Menschen mit Sinnesbehinderung NRW (KSL)“. Sie beleuchtete am Samstagvormittag die juristische Seite des Teilhaberechts für Menschen mit Behinderungen und für Kinder und Jugendliche.
Dabei wurde der Unterschied zwischen BTHG und SGB IX klarer: Das BTHG ist lediglich ein Reformgesetz (Artikelgesetz) und hat viele Änderungen in bestehende Gesetze gebracht, wodurch das SGB IX (ehem. SGB XII) modernisiert wurde. Demzufolge kann das BTHG als ein Lexikon betrachtet werden, in welchem alle Änderungen verschiedener SGBs drin stehen. Das SGB IX ist hingegen das konkrete Sozialgesetzbuch mit Fokus auf Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung bzw. Regelbuch mit geltenden Regelungen.
Nach dieser Erkenntnis stellte Herr Herbert Saul, Dipl.-Wirtsch.-Ing. und Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) Beispiele zur Teilhabe an Bildung, Ausbildung und Arbeitsleben technische Hilfsmöglichkeiten sowie die BAM als inklusiver Arbeitgeber für Erwachsene und Jugendliche mit Behinderungen vor. Herr Saul ist aufgrund seiner Erblindung und fast einseitiger Taubheit selbst stark beeinträchtigt und setzt sich als Jurist aktiv für die Belange der Arbeitnehmer*innen mit Einschränkungen ein.
Frau Anika Franzkowiak, Clinical Support Manager, MED-EL gab Einblicke in die Versorgung von Kindern mit Cochleaimplantaten. Damit Kinder schnell am sozialen Leben teilhaben können, ist hierfür die frühzeitige Versorgung wichtig, besonders auch die Begleitung der kleinen Patient*innen beim Hör- und Sprachverstehen.
Der Workshop umfasste somit den Bogen der juristischen Seite des BTHG bzw. des SGB IX, welches die Teilhabe am Arbeitsleben umfasst, als auch das KJSG in Hinblick auf Erwachsene und Kindern mit Hörbeeinträchtigungen.
Um einen Beitrag bezüglich Fachkräftemangel zu leisten, möchte der DSB mittels eines Flyers auf die Stärken von hörbeeinträchtigten Arbeitnehmer*innen bei Arbeitgebern, Arbeitsagenturen und Integrationsfachdiensten aufmerksam machen.