Newsletter - Deutscher Schwerhörigenbund e.V.
Test 4.4.2017 vom 09.12.2024
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Ein Wort vorab…
Auf unserer Bundesversammlung in Münster wurden verschiedene Vorschläge und Erwartungen an unseren DSB-Newsletter vorgebracht. Leider haben wir nur begrenzte Kapazitäten, Inhalte und Informationen zu recherchieren. Ihr könnt uns dabei helfen, indem ihr uns eure für den Newsletter geeigneten Informationen „ungefragt“ zur Verfügung stellt. Sie sollten dafür möglichst in kurzer Form, inhaltlich auf den Punkt aufbereitet und in elektronischer Form verwertbar per E-Mail eingeschickt werden.
Mit herzlichen Grüßen Norbert Böttges - Vizepräsident DSB Dr. Matthias Müller - Vorsitzender des DSB Länderrats
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1. Bundesteilhabegesetz (BTHG)
Am 22. September wurde das Bundesteilhabegesetz (BTHG) in einer emotionalen Debatte in den Bundestag eingebracht. Seitdem schlägt die Auseinandersetzung um seine Inhalte weiterhin hohe Wogen. Im Bundesrat wurde ein umfangreicher Änderungsantrag beschlos-sen, den die Bundesregierung mittlerweile zurückgewiesen hat. Das Papier „Nachbesserung jetzt erst recht!“ hat bei den Fraktionen der CDU und SPD einen sichtlichen Eindruck hinter-lassen. Nach parlamentarischem Brauch wird die Arbeit an den Änderungsanträgen aber erst im Anschluss an die Anhörung am 7.11.2016 (Live im Bundestag TV) beginnen. Es werden etwa 30 Themen sein, die noch angegangen werden. Inwieweit es dabei gelingt, bei den vom DSB formulierten Zielen speziell für Menschen mit Hörschädigungen noch etwas zu bewegen, bleibt abzuwarten.
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2. Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG)
Ergänzend zu unserem Bericht im letzten DSB-Newsletter zitieren wir hier noch von der Homepage des Bundesverbands der AOK zu dem Gesetzesvorhaben: „Das "Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung" zielt darauf ab, das System der Preisfindung im Heilmittelbereich weiter zu flexibilisieren. Es soll gewährleistet werden, dass die vereinbarten Vergütungen die Anforderungen an die Leistungserbringer angemes-sen abbilden und die vorhandenen Versorgungsstrukturen gesichert und weiterentwickelt werden. (…) Die Wahlmöglichkeiten der Versicherten auch bei Versorgungsverträgen, die im Wege der Ausschreibung zu Stande gekommen sind, werden gestärkt. Information und Beratung der Versicherten über ihre Leistungsansprüche und die Versorgungsmöglichkeiten sollen besser werden. (…) Bei Zuschlagsentscheidungen im Rahmen von Ausschreibungen sollen künftig nicht nur der Preis oder die Kosten, sondern auch Qualitätsaspekte eine Rolle spielen. Die Ergebnisquali-tät der Hilfsmittelversorgung soll stärker überwacht werden, um zu gewährleisten, dass die im Hilfsmittelverzeichnis und den Versorgungsverträgen enthaltenen Anforderungen an die Produkte und die mit ihnen verbundenen Leistungen umgesetzt werden. Ebenso soll flächendeckend erprobt werden, ob und wie die Heilmittelerbringer stärker in die Versorgungsverantwortung eingebunden werden können. (…) Darüber hinaus geht es um die Sicherstellung der kontinuierlichen Fortschreibung, Aktualisierung und Bereinigung des Hilfsmittelverzeichnisses, um die Qualitätsanforderungen an die Produkte und die mit ihnen verbundenen Leistungen zu gewährleisten, Transparenz über das Hilfsmittelangebot zu schaffen und Fehlversorgung zu vermeiden.“ In einem Nebenaspekt befasst sich das Gesetz auch mit Regeln für die finanzielle Auf-wandsentschädigung für Patientenorganisationen in den Selbstverwaltungsgremien der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der DSB begrüßt das neue Gesetz, da es wesentliche Qualitätsanforderungen an die Hilfs-mittelversorgung festschreibt. Wesentliche Ergänzungsvorschläge hat der DSB in einer Stellungnahme formuliert und umfangreich begründet (http://tinyurl.com/hb2apgq). Die erste Lesung des HHVG im Bundestag ist für den 10./11. November 2016 angesetzt. Im März 2017 soll es in Kraft treten.
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3. Barrierefreier Notruf - Neue Bewegung im Prozess
Ergänzend zu unserem Bericht im letzten DSB-Newsletter zitieren wir hier noch von der Homepage des Bundesverbands der AOK zu dem Gesetzesvorhaben: „Das "Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung" zielt darauf ab, das System der Preisfindung im Heilmittelbereich weiter zu flexibilisieren. Es soll gewährleistet werden, dass die vereinbarten Vergütungen die Anforderungen an die Leistungserbringer angemes-sen abbilden und die vorhandenen Versorgungsstrukturen gesichert und weiterentwickelt werden. (…) Die Wahlmöglichkeiten der Versicherten auch bei Versorgungsverträgen, die im Wege der Ausschreibung zu Stande gekommen sind, werden gestärkt. Information und Beratung der Versicherten über ihre Leistungsansprüche und die Versorgungsmöglichkeiten sollen besser werden. (…) Bei Zuschlagsentscheidungen im Rahmen von Ausschreibungen sollen künftig nicht nur der Preis oder die Kosten, sondern auch Qualitätsaspekte eine Rolle spielen. Die Ergebnisquali-tät der Hilfsmittelversorgung soll stärker überwacht werden, um zu gewährleisten, dass die im Hilfsmittelverzeichnis und den Versorgungsverträgen enthaltenen Anforderungen an die Produkte und die mit ihnen verbundenen Leistungen umgesetzt werden. Ebenso soll flächendeckend erprobt werden, ob und wie die Heilmittelerbringer stärker in die Versorgungsverantwortung eingebunden werden können. (…) Darüber hinaus geht es um die Sicherstellung der kontinuierlichen Fortschreibung, Aktualisierung und Bereinigung des Hilfsmittelverzeichnisses, um die Qualitätsanforderungen an die Produkte und die mit ihnen verbundenen Leistungen zu gewährleisten, Transparenz über das Hilfsmittelangebot zu schaffen und Fehlversorgung zu vermeiden.“ In einem Nebenaspekt befasst sich das Gesetz auch mit Regeln für die finanzielle Auf-wandsentschädigung für Patientenorganisationen in den Selbstverwaltungsgremien der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der DSB begrüßt das neue Gesetz, da es wesentliche Qualitätsanforderungen an die Hilfs-mittelversorgung festschreibt. Wesentliche Ergänzungsvorschläge hat der DSB in einer Stellungnahme formuliert und umfangreich begründet (http://tinyurl.com/hb2apgq). Die erste Lesung des HHVG im Bundestag ist für den 10./11. November 2016 angesetzt. Im März 2017 soll es in Kraft treten.
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4. Kommunikationshilfenverordnung (KHV)
Aufzählung - Der Notruf muss den direkten Kontakt zur Leitstelle herstellen.
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Ergänzend zu unserem Bericht im letzten DSB-Newsletter zitieren wir hier noch von der Homepage des Bundesverbands der AOK zu dem Gesetzesvorhaben: „Das "Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung" zielt darauf ab, das System der Preisfindung im Heilmittelbereich weiter zu flexibilisieren. Es soll gewährleistet werden, dass die vereinbarten Vergütungen die Anforderungen an die Leistungserbringer angemes-sen abbilden und die vorhandenen Versorgungsstrukturen gesichert und weiterentwickelt werden. (…) Die Wahlmöglichkeiten der Versicherten auch bei Versorgungsverträgen, die im Wege der Ausschreibung zu Stande gekommen sind, werden gestärkt. Information und Beratung der Versicherten über ihre Leistungsansprüche und die Versorgungsmöglichkeiten sollen besser werden. (…) Bei Zuschlagsentscheidungen im Rahmen von Ausschreibungen sollen künftig nicht nur der Preis oder die Kosten, sondern auch Qualitätsaspekte eine Rolle spielen. Die Ergebnisquali-tät der Hilfsmittelversorgung soll stärker überwacht werden, um zu gewährleisten, dass die im Hilfsmittelverzeichnis und den Versorgungsverträgen enthaltenen Anforderungen an die Produkte und die mit ihnen verbundenen Leistungen umgesetzt werden. Ebenso soll flächendeckend erprobt werden, ob und wie die Heilmittelerbringer stärker in die Versorgungsverantwortung eingebunden werden können. (…) Darüber hinaus geht es um die Sicherstellung der kontinuierlichen Fortschreibung, Aktualisierung und Bereinigung des Hilfsmittelverzeichnisses, um die Qualitätsanforderungen an die Produkte und die mit ihnen verbundenen Leistungen zu gewährleisten, Transparenz über das Hilfsmittelangebot zu schaffen und Fehlversorgung zu vermeiden.“ In einem Nebenaspekt befasst sich das Gesetz auch mit Regeln für die finanzielle Auf-wandsentschädigung für Patientenorganisationen in den Selbstverwaltungsgremien der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der DSB begrüßt das neue Gesetz, da es wesentliche Qualitätsanforderungen an die Hilfs-mittelversorgung festschreibt. Wesentliche Ergänzungsvorschläge hat der DSB in einer Stellungnahme formuliert und umfangreich begründet (http://tinyurl.com/hb2apgq). Die erste Lesung des HHVG im Bundestag ist für den 10./11. November 2016 angesetzt. Im März 2017 soll es in Kraft treten.
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5. DSB Selbsthilfetage (Beispieltext)
Aufzählung - Der Notruf muss den direkten Kontakt zur Leitstelle herstellen.
- Test
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Ergänzend zu unserem Bericht im letzten DSB-Newsletter zitieren wir hier noch von der Homepage des Bundesverbands der AOK zu dem Gesetzesvorhaben: „Das "Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung" zielt darauf ab, das System der Preisfindung im Heilmittelbereich weiter zu flexibilisieren. Es soll gewährleistet werden, dass die vereinbarten Vergütungen die Anforderungen an die Leistungserbringer angemes-sen abbilden und die vorhandenen Versorgungsstrukturen gesichert und weiterentwickelt werden. (…) Die Wahlmöglichkeiten der Versicherten auch bei Versorgungsverträgen, die im Wege der Ausschreibung zu Stande gekommen sind, werden gestärkt. Information und Beratung der Versicherten über ihre Leistungsansprüche und die Versorgungsmöglichkeiten sollen besser werden. (…) Bei Zuschlagsentscheidungen im Rahmen von Ausschreibungen sollen künftig nicht nur der Preis oder die Kosten, sondern auch Qualitätsaspekte eine Rolle spielen. Die Ergebnisquali-tät der Hilfsmittelversorgung soll stärker überwacht werden, um zu gewährleisten, dass die im Hilfsmittelverzeichnis und den Versorgungsverträgen enthaltenen Anforderungen an die Produkte und die mit ihnen verbundenen Leistungen umgesetzt werden. Ebenso soll flächendeckend erprobt werden, ob und wie die Heilmittelerbringer stärker in die Versorgungsverantwortung eingebunden werden können. (…) Darüber hinaus geht es um die Sicherstellung der kontinuierlichen Fortschreibung, Aktualisierung und Bereinigung des Hilfsmittelverzeichnisses, um die Qualitätsanforderungen an die Produkte und die mit ihnen verbundenen Leistungen zu gewährleisten, Transparenz über das Hilfsmittelangebot zu schaffen und Fehlversorgung zu vermeiden.“ In einem Nebenaspekt befasst sich das Gesetz auch mit Regeln für die finanzielle Auf-wandsentschädigung für Patientenorganisationen in den Selbstverwaltungsgremien der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der DSB begrüßt das neue Gesetz, da es wesentliche Qualitätsanforderungen an die Hilfs-mittelversorgung festschreibt. Wesentliche Ergänzungsvorschläge hat der DSB in einer Stellungnahme formuliert und umfangreich begründet (http://tinyurl.com/hb2apgq). Die erste Lesung des HHVG im Bundestag ist für den 10./11. November 2016 angesetzt. Im März 2017 soll es in Kraft treten.
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