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Deutscher Schwerhörigenbund e. V.

Stellungnahme des DSB e.V.: Die Zukunft der Hörgeräteversorgung - Steuert Deutschland auf ein Festzuschusssystem zu?

Die Zukunft der Hörgeräteversorgung - Steuert Deutschland auf ein Festzuschusssystem zu?

Vorbemerkungen

Der Deutsche Schwerhörigenbund e.V. (im Folgenden kurz: DSB) verfolgt seit vielen Jahren das Ziel, dass die Bedürfnisse schwerhöriger Menschen, die mit Hörhilfen versorgt werden müssen, berücksichtigt und Nichtdiskriminierung, Teilhabe, Selbstbestimmung sowie Freiheit vor Kommunikationsbarrieren für die betroffenen Menschen gewährleistet werden. Hören ist der wichtigste Sinn zur Wahrnehmung. Er ermöglicht die Orientierung im Raum, die Wahrnehmung von Gefahren und die Kommunikation mit der Umwelt. Gerade diese soziale und emotionale Ebene ist unabdingbare Anforderung in allen Lebenslagen, u.a. im Beruf, Familie und Freundeskreis. Gut hören und verstehen zu können ist ein wichtiges Stück Teilhabe an der Gesellschaft.

Im deutschen Sozialrecht wurde im Jahr 1989 ein Festbetragssystem installiert, das eine ausreichende, zweckmäßige aber zugleich auch wirtschaftliche Versorgung der Versicherten mit Hörhilfen gewährleisten soll. Grundlage des Festbetragssystems ist das Sachleistungsprinzip. Der Versicherte erhält die Sachleistung - die Hörgeräte - ohne Geld in die Hand nehmen zu müssen, also auch ohne finanzielle Eigenleistung bzw. Zuzahlung mit dem Ziel, dass seine Behinderung ausgeglichen wird.

Die Ausgestaltung der Festbeträge wurde seit ihrer Einführung vom DSB kritisch begleitet. Seit vielen Jahren sind die Festbeträge zum Erreichen des oben beschriebenen Versorgungsziels sehr erheblich zu niedrig angesetzt und den Versicherten werden in den meisten Fällen hohe Zuzahlungen abverlangt, was seit Jahren die Sozialgerichte beschäftigt. Im Bundessozialgerichtsurteil vom 17.12.2009 (B 3 KR 20/08 R) wurde mit Wirkung auf weitere Verfahren klargestellt, dass die Krankenkassen für die Versorgung mit Hörgeräten aufzukommen haben, die nach dem Stand der Medizintechnik die bestmögliche Angleichung an das Hörvermögen Gesunder erlauben. Dabei soll - soweit möglich - ein Sprachverstehen auch bei Umgebungsgeräuschen und in größeren Personengruppen erreicht werden.

Als Folge dieses Sozialgerichtsurteils wurde im Jahr 2012 die Hilfsmittelrichtlinie novelliert. Damit wurden für den Bereich Hörhilfen die Anforderungen des Bundessozialgerichts umgesetzt. Der GKV-Spitzenverband entschied, dass für an Taubheit grenzend Schwerhörige ab 01.03.2012 ein gesonderter Festbetrag in Höhe von 841,94 € (incl. Mwst) für ein Hörgerät gilt. Für mittel- und hochgradig schwerhörige Patienten gilt der zuletzt im Jahr 2007 festgelegte bundeseinheitliche Festbetrag in Höhe von 421,28 Euro für ein Hörgerät unverändert weiter.

Auch der neue Festbetrag für an Taubheit grenzend Schwerhörige ist mit 841,94 Euro weitaus zu niedrig angesetzt und erst recht der geltende Festbetrag für mittel- und hochgradig Schwerhörige in Höhe von 421,28 Euro. Das Sozialgericht Neubrandenburg (S 4 KR 39/04) hat bereits im Jahr 2008 zu einem Fall einer mittelgradigen Schwerhörigkeit ausgeführt, dass mindestens 1.000 € pro Ohr für eine ausreichende Versorgung erforderlich sind. Damit bleibt festzustellen, dass die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ihren Versorgungsauftrag bis heute nicht erfüllt.

Gesundheitshandwerke fordern ein Festzuschusssystem

Die Gesundheitshandwerke im Zentralverband des Deutschen Handwerks, dem auch die Bundesinnung der Hörgeräteakustiker (BIHA) angehört, fordern in ihrem Positionspapier von März 2013 das Einbeziehen von Festzuschusssystemen bei ausgewählten Hilfsmitteln, z.B. Hörgeräten.

In dem Positionspapier wird behauptet, dass auch die Bundesregierung der Auffassung sei, dass ein Festzuschusssystem in ausgewählten Hilfsmittelbereichen (wie z.B. Hörgeräteversorgungen) für alle Beteiligten - Patienten, Leistungserbringer, Hilfsmittelhersteller und Krankenkassen - Vorteile mit sich bringen könne. Voraussetzung hierfür wären klare berufs- und wettbewerbsrechtliche Strukturen. Zudem würde das geänderte System dazu beitragen, die Ausgabenexplosion im Gesundheitswesen einzudämmen, ohne eine ungerechte Leistungsumverteilung vorzunehmen, denn die eigenanteilsfreie Grundversorgung mit Hilfsmitteln für gesetzlich Versicherte müsse erhalten bleiben.

Weiter behaupten die Gesundheitshandwerke, dass angesichts des unüberschaubaren Geflechts von Verträgen in einer sich ständig ändernden Kassenstruktur Festzuschüsse - anstelle von Sachleistungen - mehr finanzielle Systemsicherheit des Gesundheitswesens bedeuten würden. Festzuschüsse seien bundeseinheitliche Zuschüsse der GKV, die unabhängig von der durch den Patienten gewählten Versorgungsform gezahlt würden.

Eventuelle Mehrkosten müsste der Patient selber tragen. Es wird behauptet, dass das Sozialgesetzbuch die Mehrkostenregelung schon heute vorsähe und diese von der überwiegenden Zahl der GKV-Versicherten akzeptiert werde. Weiterhin wird dargestellt, dass der Übergang von Festbeträgen zu Festzuschüssen vor allem bei jenen Hilfsmitteln denkbar sei, die nicht krankheits-, sondern altersbedingte Ursachen haben.

Abschließend wird festgestellt, dass es juristisch als unstreitig gilt, dass Versicherte einen Anspruch auf bestmögliche Hilfsmittelversorgung haben, die zum unmittelbaren Behinderungsausgleich führt, soweit ein Sachleistungsanspruch besteht. Davor dürfe die GKV nicht länger die Augen verschließen. Dass sich auf Grund des weiten Sachleistungsanspruchs und der Demographie-Entwicklung die Ausgabensituation der GKV explosionsartig verändern werde, läge auf der Hand.

Der DSB lehnt ein Festzuschusssystem strikt ab

Die Einführung eines Festzuschusssystems ist ein Systemwechsel, wie er krasser den Versicherten nicht zugemutet werden könnte.

Argumentiert wird mit der angeblich zu erwartenden Ausgabenexplosion im Gesundheitswesen, die auf dem Rücken der Patienten gestoppt werden soll. Ein Festzuschusssystem verlagert das Kostenrisiko der Hörgeräteversorgung einseitig auf die Patienten. An dieser Stelle muss auf die Rücklagen der Krankenkassen in Höhe von 28 Milliarden Euro hingewiesen werden, die nicht von allein entstanden sind, sondern vor allem dadurch, dass die Gesetzliche Krankenversicherung berechtigte Anträge auf die Kostenübernahme von Leistungen (Hilfsmittel, Medikamente) oder für Maßnahmen (Rehabilitation) ablehnt oder verzögert und dadurch auf Kosten der Gesundheit ihrer Versicherten Geld "spart".

Unmissverständlich wird von den Gesundheitshandwerken in ihrem Positionspapier dargestellt, dass lediglich eine Grundversorgung mit Hilfsmitteln für gesetzlich Versicherte erhalten bleiben muss. Hier wird eine Zweiklassenversorgung gefordert, die der DSB in aller Deutlichkeit ablehnt. Außerdem würden alle bisher gesprochenen höchstrichterlichen Urteile, u.a. auch das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 17.12.2002 und das Bundessozialgerichtsurteil vom 17.12.2009 mit dem Systemwechsel nicht mehr gelten. Es müssten mühsam und langwierig neue gerichtliche Rahmenbedingungen erstritten werden.

Anstelle von Sachleistungen würden bundeseinheitliche Zuschüsse treten. Dieses Verfahren bezeichnet der DSB in hohem Maße als unsozial. Es wäre nicht mehr gewährleistet, dass die Befriedigung von Grundbedürfnissen des täglichen Lebens - hier: dem Grundbedürfnis "Hören" - durch Leistungen der GKV für alle Versicherten ermöglicht wird, was dem Grundprinzip einer sozialen Krankenversicherung fundamental widerspricht.

Der DSB weist darüber hinaus darauf hin, dass nicht die sogenannte Mehrkostenregelung im Sozialgesetzbuch geregelt ist, sondern sich Mehrkosten zu den Festbeträgen heute bei den meisten Versorgungen ergeben, weil die Festbeträge vom GKV-Spitzenverband so niedrig angesetzt sind, dass sie bei weitem nicht den vom Bundessozialgericht formulierten bestmöglichen Behinderungsausgleich ermöglichen. Auch werden die Mehrkosten sicher nicht von der überwiegenden Zahl der Versicherten akzeptiert, sondern sie befinden sich am Ende ihrer Hörgeräteanpassung in einer Zwangslage. Entweder sie unterschreiben die vom Hörgeräteakustiker vorgelegte und von den Krankenkassen verlangte Mehrkostenerklärung oder sie müssen die fertig angepassten und dringend benötigten Hörgeräte zurückgeben.

Nicht zuletzt stellt die Auffassung der Gesundheitshandwerke, dass für Hilfsmittel, die nicht wegen krankheitsbedingter sondern wegen altersbedingter Ursachen benötigt werden, der Übergang zu einem Festzuschusssystem denkbar sei, eine massive Altersdiskriminierung dar. Eine solche Regelung entspräche weder dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz noch dem Grundgesetz Artikel 3 und ist daher rechtswidrig.

An dieser Stelle weist der DSB auf die Rechte von Menschen mit Behinderungen hin, die in der UN-Konvention zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen (kurz: UN-Behindertenrechtskonvention oder UN-BRK) geregelt sind. Diese wichtige Menschenrechtskonvention hat mit der Ratifizierung durch Bundestag und Bundesrat im Jahre 2009 Gesetzeskraft und damit bindende Wirkung auch im Gesundheitswesen erhalten.

Auch und gerade im Bereich der Hörgeräteversorgung geht es um Menschen mit Behinderungen bzw. um derzeit leichtgradig schwerhörige und daher noch nicht behinderte Menschen, deren Hörfähigkeit sich im Laufe ihres Lebens verschlechtern und sie im Alter zu Menschen mit Behinderung machen wird. Ihr Recht auf Hören, Verstehen, Kommunikation, Teilhabe, Selbstbestimmung, Nichtdiskriminierung und Barrierefreiheit in der Gesellschaft immer wieder einzufordern, ist der Auftrag des DSB.

Der DSB fordert alle Parteien auf, sich im Rahmen des Bundestagswahlkampfes in ihren Wahlprogrammen dazu zu äußern, wie sie sich die Zukunft der Hörgeräteversorgung vorstellen. Wer einen Systemwechsel vom heutigen Sachleistungsprinzip zu einem Festzuschussprinzip bei der Hörgeräteversorgung anstrebt, dürfte zumindest für die 3 Millionen Hörgeräteträger in Deutschland, vermutlich aber auch für die weiteren ca. 12 Millionen Menschen mit einer Schwerhörigkeit, die im Laufe ihres Lebens eine Verschlechterung ihrer Hörfähigkeit zu erwarten haben und dann auf Hörgeräte angewiesen sein könnten, ebenso wie für ihre Familien nicht wählbar sein.

Berlin, 2. April 2013
V.i.S.d.P.: Renate Welter, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit