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Deutscher Schwerhörigenbund e. V.

Stellungnahme des DSB e.V. zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Sprach- und Hörbehinderte /EMöGG)

Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Sprach- und Hörbehinderte /EMöGG)

Juni 2016

Grundsätzlich begrüßt der DSB die vorgesehene Erweiterung hinsichtlich der Beteiligung von Gebärdensprachdolmetschern und anderen Kommunikationshilfen für hör- und sprachbehinderte Personen am gerichtlichen Verfahren.

Außerdem begrüßt der DSB ausdrücklich, dass künftig die Gerichte die gesamten Kosten der Übersetzungsleistungen übernehmen werden. Somit wird auch eine gesetzliche Lücke geschlossen.

Bei der Textanalyse des Referentenentwurfs stellt der DSB nun aber Irritationen und Widersprüche fest.

  • Stellungnahme DSB e.V. zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Sprach- und Hörbehinderte /EMöGG)

Update: 24.06.2016