„Der DSB verfolgt mit großer Sorge die wieder ansteigenden Corona-Pandemiezahlen in Deutschland. So sehr wir vollstes Verständnis dafür haben, möchte der DSB darauf aufmerksam machen, welche gravierenden Benachteiligungen, bis hin zu Diskriminierungen, mit der verschärften „Maskenpflicht" sich für hörbeeinträchtigte Menschen ergeben. Diese Menschen benötigen zu 85% zwingend zum Verstehen/Kombinieren der Lautsprache ein Mundbild, um von diesem Mimik, Gestik, Wörter und Sprachmelodie, ja sogar Emotionen, erfassen zu können.
Das Präsidium des DSB hat sich deshalb in einem Schreiben an die Ministerpräsident*innen der Länder gewandt und bittet für ausgewiesene hörbehinderte Menschen, in der Kommunikation Ausnahmeregelungen für die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in ihrem Bundesland zuzulassen und im Konsens aller Bundesländer eine zertifizierte transparente FFP2-Maske nach DIN EN 149 ( Atemschutzgeräte - Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikeln ) oder DIN EN 14683 ( Medizinische Gesichtsmasken ) unserem Verband anzubieten.
Das vollständige Schreiben lesen Sie hier .