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Deutscher Schwerhörigenbund e. V.

GKV gibt Empfehlungen zur Hilfsmittelversorgung

GKV-Empfehlungen zur Hilfsmittelversorgung angesichts der Corona-Pandemie

Zur Sicherung der Versorgung mit Hilfsmitteln hat der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung Empfehlungen herausgegeben. Ziel ist es, die Versorgung in der augenblicklichen Situation zu erleichtern und aufrechtzuerhalten. Die Empfehlungen wurden zuletzt zum 08.04.2020 aktualisiert und gelten zunächst bis zum 30. Juni 2020. Sie sind kein Präjudiz für die darauffolgende Zeit.

Für Menschen mit Hörhilfsmitteln sind insbesondere folgende Empfehlungen interessant:

  • Sofern ein persönlicher Kontakt zum Beispiel zur Anpassung des Hilfsmittels nicht zwingend erforderlich ist, können Hilfsmittel vorrangig per Versand an die Versicherten abgegeben werden.
  • Soweit dies aufgrund der Art des Hilfsmittels vertretbar ist, können auch Beratungen oder Hinweise zur Einweisung in den Gebrauch der Hilfsmittel telefonisch, per E-Mail, per Verweis auf Videoeinweisungen oder durch digitale Medien erfolgen.
  • Auf die Erbringung von Unterschriften durch die Versicherten (Empfangsbestätigung, Beratungsdokumentation, Lieferschein etc.) kann verzichtet werden. Stattdessen unterzeichnet der Leistungserbringer oder die zustellende Person die Dokumente an den Stellen, wo im Normalfall die Unterschrift der Versicherten vorgesehen ist und macht deutlich, dass die Unterzeichnung durch ihn aufgrund der Corona-Pandemie notwendig war.
  • Die Prüfung der in der Hilfsmittel-Richtlinie festgelegten Verordnungsfrist von 28 Kalendertagen, innerhalb derer die Hilfsmittelversorgung nach Ausstellung einer Verordnung aufgenommen werden muss, wird ausgesetzt.

 Der volle Wortlaut der Empfehlungen ist hier einzusehen.

 Dr. Norbert Böttges

Patientenvertreter