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Deutscher Schwerhörigenbund e. V.

unabhängige Teilhabeberatung

Zur Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und von Behinderungen bedrohten Menschen bietet der DSB eine von Leistungsträgern und Leistungserbringern unabhängige ergänzende Beratung als niedrigschwelliges Angebot, das bereits im Vorfeld der Beantragung zu konkreten Leistungen zur Verfügung steht. Dieses Angebot besteht neben dem Anspruch auf Beratung durch die Rehabilitationsträger.

Unsere Beratung ist offen für alle Menschen mit Behinderungen aber in erster Linie für hörbehinderte Menschen. Die Peer-Berater des DSB sind nur dem Ratsuchenden verpflichtet und stellen sich parteilich auf seine Seite.

 

Die unabhängige Teilhabeberatung ist grundsätzlich offen für alle Menschen, die eine körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigung haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindert. Der Schwerpunkt liegt dabei in der Beratung von Menschen mit einer Hörbeeinträchtigung und ihren Angehörigen.

Dazu zählen unter anderem:

- schwerhörige und ertaubte Menschen

- gehörlose Menschen

- Menschen mit Mehrfachbehinderung

- Cochlear Implantat Träger

- Tinnitus-Betroffene

- Morbus-Menière-Betroffene

- hörsehbehinderte Menschen

Die unterschiedliche sehr heterogene Zielgruppe wird unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Kommunikationskompetenzen, Kommunikationsformen und Kommunikationshilfen beraten.

Die Beratung ist ein Angebot, die online, mobil, telefonisch und persönlich angeboten wird. Sie ist barrierefrei durch die breiten Kommunikationskompetenzen der Berater*innen nutzbar ggfs. unter Einbeziehung von technischen Hilfsmitteln, Schriftdolmetschern, Taubblinden-Assistenz  und Gebärdensprachdolmetschern, wenn dies erforderlich sein sollte.

Das Angebot erstreckt sich z.B. auf die Information und Beratung über  

  • die Rechte und Pflichten der Leistungsberechtigten bei der
  • Antragstellung
  • Bedarfsermittlung und
  • Teilhabe-/Gesamtplanung
  • Fallbegleitung
  • Schnittstellenklärung
  • Prüfung des Lebensumfeldes

Die ehrenamtlichen oder  hauptamtlichen Berater*innen sind nur dem Leistungsberechtigten gegenüber verpflichtet. Sie unterliegen ferner den datenschutzrechtlichen Bestimmungen und dem Sozialdatenschutz.

In den DSB Beratungsstellen und in der Hörberatung arbeiten gut geschulte Fachkräfte, wie z.B. Psycholog*innen, Sozialarbeiter*innen, Pädagog*innen, Sonderpädagog*innen und Audiotherapeut*innen, die selbstbetroffen sind und somit Peer-Erfahrungen mitbringen, um den Peer-Counseling Ansatz in der Beratungsarbeit wirkungsvoll umzusetzen.

Die ehrenamtlichen Peer-Berater*innen haben ebenfalls eine mehrmonatige Fortbildung mit Befähigungsnachweis absolviert und ergänzen diese Kompetenzen durch ihre breiten lebensweltbezogenen Erfahrungen aus der Selbsthilfe.

Kernelement der Teilhabeberatung des DSB und seiner Beratungsstellen mit den darin beschäftigten Peer Berater*innen sind die fundierten breit aufgestellten vorhandenen kommunikativen Kompetenzen zur Absicherung der Kommunikation wie z.B. Kommunikationstaktik und Hörtaktik, lautsprachbegleitende Gebärden, ggf. auch Gebärdensprache und Lormen.

 

Ansprechpartnerin:
Antje Baukhage
antje.baukhage(@)schwerhoerigen-netz.de
Update: 21. Juli 2023