Die Bad Godesberger Resolution des DSB aus dem Jahr 2014 ist nach zwei Jahren aktuell wie eh und je. Wie der DSB erfuhr, hat der AOK Bundesverband wieder Versorgungsverträge gekündigt mit dem Ziel, die Vertragspreise zu senken. Diesmal sind die an Taubheit grenzend schwerhörigen Menschen betroffen (WHO-4 Verträge). Vorgesehen soll eine Absenkung um ca. 70 Euro sein.
Bereits heute liegt der Vertragspreis der AOK für an Taubheit grenzende Versicherte 85 Euro unter dem vom GKV-Spitzenverband festgelegten Festbetrag. Wenn nun noch einmal eine Absenkung um 70 Euro erfolgt, unterschreitet der neue Vertragspreis den Festbetrag um 20 Prozent.
Der Festbetrag hat seinen Sinn und Nutzen damit verloren. Er errechnet sich aus der Grenze zum unteren Preisdrittel aller für diese Personengruppe geeigneten Hörgeräte. Wenn diese Grenze nun nochmals um 20% unterschritten werden soll ist klar, dass nur noch die billigsten Hörgeräte von der Krankenkasse erstattet werden. Eine qualitätsgesicherte Versorgung ist damit nicht mehr möglich.