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Deutscher Schwerhörigenbund e. V.

Verband der privaten Krankenversicherungsunternehmen sichert Kostenübernahme für Kommunikationshilfen zu.

Auf ein Schreiben des DSB antwortete der Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit u.a. so:

  • "Im privaten Versicherungsrecht besteht keine dem § 17 Absatz 2 Erstes Buch Sozialgesetzbuch entsprechende Regelung. Überhaupt gibt das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) den Inhalt eines Versicherungsvertrages in der privaten Krankenversicherung nicht vor - mit Ausnahme des in § 193 Absatz 3 VVG festgelegten Mindestumfangs für eine substitutive Krankenversicherung. Die privaten Krankenversicherungen sind also gesetzlich nicht verpflichtet, die Kosten für die Inanspruchnahme von Gebärdendolmetschern oder anderen Kommunikationshilfen zu übernehmen, die bei ärztlichen Untersuchungen oder Behandlungen erforderlich sind."
  • "Nach Auskunft des PKV-Verbands sind die Versicherungsunternehmen bereit, die entsprechenden Kosten auf freiwilliger Basis aus Gründen der Kulanz zu übernehmen."

Schreiben des Bundesgesundheitsministeriums vom 21.10.2011 

Bitte lassen Sie sich vor der Inanspruchnahme der Kommunikationshilfeleistungen von Ihrem privaten Krankenversicherungsunternehmen die Kostentragung zusichern.

Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Tragung der entsprechenden Kosten durch Ihr Versicherungsunternehmen haben, reichen Sie bitte das Schreiben des BMG vom 21.10.2011 und Ihr Ablehnungsschreiben ein beim

Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.
Gustav-Heinemann-Ufer 74 c
50968 Köln

E-Mail: kontakt@pkv.de

Ansprechpartnerin:
Gudrun Brendel
gudrun.brendel(@)schwerhoerigen-netz.de
Update: 3. August 2020