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Deutscher Schwerhörigenbund e. V.

Zielvereinbarungen – was ist das?

Ein wirksames Instrument für Behindertenverbände wie den DSB?

Matthias Keitzer, DSB-Referat Öffentlichkeitsarbeit

Der Begriff "Zielvereinbarungen"

Der Gesetzgeber kann und will nicht alle Details menschlichen Zusammenlebens mit Gesetzen und Verordnungen regeln. Insbesondere die Regeln, die sich auf den privaten Sektor auswirken, wie dies nun einmal in der Natur des freien wirtschaftlichen Handelns privater Wirtschaftsunternehmen liegt. Hier gilt der Grundsatz der "Vertragsfreiheit“.

Für diese Zwecke hat man das Instrument "Zielvereinbarung“ geschaffen, das als Vertrag zwischen Behindertenverbänden und Wirtschaftsunternehmen anzusehen ist.

Ziel

Rechtliche Grundlage ist das Behindertengleichstellungsgesetz, nicht zu verwechseln mit dem Antidiskriminierungsgesetz. § 5 des Behindertengleichstellungsgesetzes nennt die Voraussetzungen, die für das Erreichen einer Zielvereinbarung gegeben sein müssen:

Inhalt

Ziel des BGG ist das Erreichen von Barrierefreiheit. § 4 BGG gibt Aufschluss darüber, was mit Barrierefreiheit gemeint ist:

Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.

Beteiligte sind

  • Behindertenverbände wie der Deutsche Schwerhörigenbund auf Bundesebene oder die Gliederungen des DSB wie Landesverbände (auf Länderebene) und Ortsvereine (auf örtlicher Ebene).
  • Wirtschaftsunternehmen bzw. deren Verbände wie beispielsweise eine Hotelkette bzw. deren Hotel- und Gaststättenverband.

Verfahren

Behindertenverbände können Unternehmen oder deren Verbände zu Verhandlungen über Zielvereinbarungen auffordern. Dazu müssen die Behindertenverbände, sofern sie auf Bundesebene verhandeln, vom Sozialministerium des Bundes anerkannt sein. Die Anerkennung hat nach Maßgabe des BGG zu erfolgen, wenn ein Verband wie der DSB die Interessen seiner Mitglieder, also der Schwerhörigen und Ertaubten vertritt.

Die Aufforderung zu Verhandlungen wird im so genannten Zielvereinbarungsregister des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) registriert und im Internet auf der Homepage des BMAS – www.bmas.de – publiziert. Dies dient u.a. dazu, dass andere Behindertenverbände sich diesen Verhandlungen anschließen können.

Sollte innerhalb von vier Wochen kein anderer Verband den Verhandlungen beitreten wollen, müssen die Verhandlungen innerhalb von weiteren vier Wochen beginnen. Das aufgeforderte Unternehmen bzw. deren Verbände haben kein Recht, diese Verhandlungen abzulehnen.

Nach den bisherigen Erfahrungen war dies noch nie der Fall, da Unternehmen nichts mehr fürchten als schlechte Publicity. Somit sind die Verhandlungspartner mehr oder weniger "zum Erfolg verdammt“.

Allerdings wird von beiden Verhandlungsparteien ein hohes Maß an Kompetenz und Geduld gefordert. Daher können nur der geschäftsführende Vorstand oder von ihnen benannte Vertreter als Zeichnungsberechtigte für den DSB solche Verhandlungen führen.

Auf Länder- oder Ortsebene geführte Verhandlungen sollten in enger Absprache mit dem DSB-Landesverband und ggf. mit dem DSB-Bundesverband durchgeführt werden. Hier ist die Hinzuziehung der vorhandenen Kompetenzen der Landes- oder Bundesreferate des DSB wichtig und notwendig.

Die Zielvereinbarungsverhandlungen mit dem Hotel- und Gaststättenverband hatten beispielsweise zum Gegenstand, wie Hotels und Gaststätten Schritt für Schritt barrierefrei werden sollen. Zu diesem Zweck wurden auch Kontrollvereinbarungen getroffen.

Zusammenfassung

Mit dem Instrument "Zielvereinbarungen" hat der Gesetzgeber Behindertenverbänden wie dem DSB und deren Untergliederungen ein durchaus wirkungsvolles Mittel zur Durchsetzung der Interessen behinderter Menschen an die Hand gegeben. Allerdings werden die Verbände dadurch auch in einem nie zuvor gekannten Ausmaß – personell wie ideell – gefordert!

Zu den Wirtschaftsunternehmen zählen auch die privaten Fernsehsender. Hier sei die Frage erlaubt, wieso sie noch nicht aufgefordert wurden, für barrierefreies Fernsehen zu sorgen, sprich ihre Sendungen mit Untertiteln auszustrahlen.

  • Das sind nur zwei Beispiele. Der DSB benötigt von den Mitgliedern weitere Hinweise und Vorschläge, wie und auf welchen Feldern Barrierefreiheit geschaffen werden sollte.

Zielvereinbarungen: Verhandlungen aus der Sicht des Referates Barrierefreies Planen und Bauen

Carsten Ruhe, DSB-Referat Barrierefreies Planen und Bauen

Das Referat Barrierefreies Planen und Bauen im DSB hat in den vergangenen Jahren einige der inzwischen abgeschlossenen Zielvereinbarungsverhandlungen betreuen dürfen. Die Wirtschaftsverbände sind nach dem Behindertengleichstellungsgesetz dazu verpflichtet, derartige Verhandlungen aufzunehmen, wenn Behindertenverbände dies wünschen. Sie sind aber – nach den Worten des ehemaligen Beauftragten der Bundesregierung, Karl-Hermann Haack – keinesfalls dazu verpflichtet, diese Verhandlungen auch mit einer entsprechenden Vereinbarung abzuschließen. Wenn eine Verhandlung erst einmal läuft, will man sich aber offenbar nicht öffentlich blamieren, und so endeten bisher alle Verhandlungen mit dem Abschluss einer Vereinbarung. Ob diese auch die Vorstellungen erfüllt, mit denen die Behindertenverbände die Verhandlungen zunächst begonnen haben, mag dahin gestellt bleiben. Es gibt durchaus Verbände und auch Politiker, die das Instrument der Zielvereinbarungen als einen "zahnlosen Papier- Tiger" bezeichnen. Woran liegt es, dass man häufig über das erreichte Endergebnis doch ein wenig enttäuscht ist?

Faktor Zeit

Eine der ganz wesentlichen Einflussgrößen bei der Qualität der Zielvereinbarungsergebnisse ist die Zeit, die man sich für die Verhandlungen und das Ausarbeiten der erforderlichen Maßnahmen gönnt. Hier gibt es – wechselweise auf beiden Seiten – immer wieder Vorstellungen über einen extrem kurzen Verhandlungszeitraum, der zu Beginn dadurch begrenzt wird, dass noch nicht alle Verhandlungspartner bei den ersten Sitzungen dabei sind, denn das Gremium muss sich erst konstituieren. Der ungünstig kurze Verhandlungszeitraum ergibt sich am Ende aber auch dadurch, dass einer der "Macher" auf Seiten des Wirtschaftsunternehmens in Ruhestand geht und damit für die weiteren Verhandlungen nicht mehr zur Verfügung steht. Oder dass die Verbände deshalb auf einen schnellen Abschluss drängen, weil sie z.B. an einem der nationalen oder internationalen Behindertentage ihre Unterschrift unter die Vereinbarung setzen möchten. Insbesondere die örtlichen Vertreter, für die es die erste Zielvereinbarungsverhandlung ist, sind in Bezug auf den Zeitbedarf "blauäugig".

Diejenigen, die aus den Erfahrungen anderer Verhandlungen einen längeren Verhandlungszeitraum fordern, werden dagegen als "Bremser" angesehen. Im Nachhinein stellen dann aber doch alle Beteiligten fest, dass man eigentlich mehr Zeit gebraucht hätte.

Faktor Personen

Im Behindertengleichstellungsgesetz wird gefordert, dass die Zielvereinbarungsverhandlungen von Vertretern der Spitzenverbände geführt werden sollen. Diese Forderung ist durchaus berechtigt, denn dadurch sammeln die Vertreter der Spitzenverbände einen Erfahrungsschatz für den Verhandlungsablauf und die "große Marschrichtung", die die örtlich ansässigen Verbandsvertreter gar nicht haben können. Diese haben aber häufig reiche Detailkenntnisse über örtliche Spezifika. Ein Verzicht auf Globalkenntnisse ist genauso schädlich wie ein Verzicht auf Spezialkenntnisse.

Für die Spitzenverbände führt dies zu erheblicher Arbeitsbelastung einzelner Personen, die wegen ihres Erfahrungsschatzes gern zu allen Zielvereinbarungsverhandlungen hinzugezogen werden. Gerade für die Ausarbeitung technischer Vorschläge zur Barrierefreiheit stehen nämlich in den meisten Verbänden nur wenige Personen zur Verfügung. Hier macht sich dann oft erneut der Zeitmangel bemerkbar, denn diese Personen haben eine Vielzahl von Terminen zu koordinieren und benötigen natürlich auch eine gewisse Zeitspanne für die Ausarbeitung der einzelnen Texte.

Faktor Geld

Wenn nur wenige Personen immer wieder zu Verhandlungen an verschiedenen Stellen im Bundesgebiet gerufen werden, so benötigen sie für diese Reisen nicht nur (zum Teil lange) Fahrzeiten, sondern diese Fahrten kosten auch Geld. Das können sich die kleineren Ortsvereine und Landesverbände aber oft gar nicht leisten, was dann dazu führt, dass der Betreuer/Berater des Spitzenverbandes die Reisekosten bisweilen aus der eigenen Tasche zahlt. Bei Beratungen im eigenen Bundesland und vielleicht auch noch im unmittelbar benachbarten mag dies vielleicht angehen. Wer aber z.B. aus Schleswig-Holstein für Verhandlungen z.B. nach Rheinland-Pfalz reisen soll (und das nicht nur einmal, sondern mehrfach), der kann dafür ein erkleckliches Sümmchen berappen.

Gut ist dann, wenn man für die eigentlichen Verhandlungen auf in der Nähe wohnende Mitarbeiter zurückgreifen kann. Diese werden sich aber mit dem Präsidium ihres Verbandes abstimmen wollen/müssen. Das wiederum funktioniert aber dann nicht, wenn bereits bei Beginn der Verhandlungen feststeht, an welchem Tag in nicht allzu ferner Zukunft die Unterschriften unter den Vertrag gesetzt werden sollen.

Ansprechpartner auf der anderen Seite

Einen ganz wesentlichen Anteil am Gelingen oder Misslingen der Verhandlungen haben natürlich auch die Verhandlungspartner "auf der anderen Seite des Tisches". Hier hat sich bisher bei den privaten Wirtschaftsunternehmen eine ausgesprochen große Aufgeschlossenheit gezeigt, die auch dort mit dem Bestreben verbunden ist, die Verhandlungen zu einem guten Ende zu führen. Dabei könnte es durchaus zu erheblichen Schwierigkeiten kommen, wenn die Geschäftsführung solche Mitarbeiter für diese Verhandlungen abstellen würde, die an dem Thema nicht interessiert sind, oder wenn die Gesprächspartner von einer zur nächsten Verhandlung ausgetauscht würden. Auch ein mangelhafter Rückhalt dieser Gesprächspartner in ihrem eigenen Unternehmen war bisher bei den privaten Wirtschaftsunternehmen nicht zu beobachten. Lediglich ein einzelnes, sehr großes und bundesweit operierendes Unternehmen hat es bisher geschafft, zu jeder Verhandlung aus den Fachabteilungen andere Sachbearbeiter zu senden.

Abstimmung der Verbände untereinander

Üblicherweise entstehen Zielvereinbarungsverhandlungen dadurch, dass ein Verband mit einem Unternehmen Verhandlungen über technische Fragen führt, die "schon lange einmal" einer technischen Klärung bedürfen. Es sind also bilaterale Verhandlungen zwischen einem Unternehmen und nur einem Verband. Irgendwann stellt man dann fest, dass die Ergebnisse dieser Verhandlungen einmal schriftlich festgehalten werden sollten. Erst zu diesem Zeitpunkt wird im Zielvereinbarungsregister angekündigt, dass man Zielvereinbarungsverhandlungen aufnehmen will (eigentlich kündigt man aber an, dass man schon kurz vor dem Abschluss steht). Innerhalb der nächsten vier Wochen können dann weitere Verbände auf den bereits kräftig "fahrenden Zug aufspringen". Sie haben – häufig wichtige – Ergänzungsvorschläge, und jetzt kommt die oben beschriebene Hektik in die Verhandlungen, weil ja die ersten Verhandlungspartner schon fast fertig waren. Hier bleibt es nicht aus, dass die ersten Verhandlungspartner die neuen als "Störenfriede" betrachten.

Andererseits haben die neuen Verhandlungspartner das Gefühl, die bisherigen hätten schon ALLES ohne sie bestimmt. Vieles davon ist tatsächlich schon "gelaufen", aber das liegt eben daran, wie solche Zielvereinbarungsverhandlungen entstehen.

Man kann/darf genau genommen weder dem einen noch dem anderen Vorwürfe machen. Die größte Schwierigkeit ist jetzt typischerweise die extrem kurze, noch verbleibende Zeit, um all die noch fehlenden Punkte nachzuholen, mit den entsprechenden Auswirkungen auf die entstehenden Kosten und die Ergebnisse der Verhandlungen.

Gestaltung der Zielvereinbarungen

In mehreren inzwischen abgeschlossenen Zielvereinbarungen hat es sich bewährt, den juristischen Teil des Vertrages vom technischen zu trennen. Der reine Vertragstext ist zum Teil fast wörtlich aus anderen vorher abgeschlossenen Zielvereinbarungen übernommen worden.

Die technischen Vereinbarungen sind aber z.B. bei dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DeHoGa) andere als beim Baden-Airpark und dort wiederum andere als beim Sparkassen- und Giroverband oder bei der Ostseelandbahn. Man konnte auf diese Weise die wesentliche Arbeitskraft in die technischen Vereinbarungen stecken, während das Vertragsgerüst schon sehr schnell fertig war.

Wünsche für weitere Zielvereinbarungen

Wenn Verbände von Behinderten beabsichtigen, mit Wirtschaftsunternehmen Zielvereinbarungen zu schließen, so können sie durch Beachtung folgender Hinweise erheblich zum Gelingen und auch zu einem schlussendlich positiven Gefühl bei allen Beteiligten beitragen. Diese Hinweise sind aus den oben beschriebenen Erfahrungen bei der Betreuung mehrerer Zielvereinbarungen im Bundesgebiet abzuleiten.

1.Rechtzeitig und bereits vorab weitere Verbände, die möglicherweise an genau diesen Zielvereinbarungen interessiert sein könnten, über das Vorhaben informieren, damit alle Belange von vornherein berücksichtigt werden.

2.Auf eine gesunde Mischung zwischen Betroffenen aus der Region (die die Probleme kennen) und von Fachleuten aus den Spitzenverbänden (die einige Lösungen kennen) achten. Ein "fundiertes Halbwissen" ist häufig für sachgerechte Lösungen nicht ausreichend.

3.Das Wirtschaftsunternehmen um Übernahme von oder zumindest Beteiligung an den Reisekosten für die von weit her anreisenden Fachleute der Spitzenverbände bitten.

4.Den juristischen Teil des Vertrages von den technischen Regelungen trennen. Bei den technischen Regelungen nicht nur die Aufgabe benennen, sondern auch die Personen, die beim Wirtschaftsunternehmen für die Umsetzung und bei den Behindertenverbänden für die Beratung zuständig sind und zusätzlich auch den Zeitraum der Umsetzung festlegen.

Bei allen bisherigen Zielvereinbarungen sind Verhandlungen sehr harmonisch und ohne gegenseitige Anschuldigungen verlaufen. Die Behindertenverbände konnten immer wieder feststellen, dass bei den Wirtschaftsunternehmen zunehmend eine Aufgeschlossenheit für die Probleme und die daraus entstehenden Notwendigkeiten entstand. Hier hatten bisweilen die Behindertenverbände untereinander größere Schwierigkeiten im Umgang, weil vielen nicht klar war, dass andere Behinderte auch andere Bedürfnisse haben und dass diese Unterschiede nicht nur z.B. zwischen Sehgeschädigten und Hörgeschädigten bestehen, sondern dass auch Sehgeschädigte andere Bedürfnisse haben als Erblindete – und dass sich hier wiederum Früh- von Späterblindeten unterscheiden, dass im Bereich der Hörschädigung die Schwerhörenden von den Ertaubten und von den Gehörlosen zu trennen sind, dass aber auch längst nicht alle Rollstuhlfahrer genau dieselben Einschränkungen haben.

Aufgrund des sehr harmonischen Miteinanders bei den Verhandlungen hat kein Vertreter eines Behindertenverbandes der Gefahr nachgegeben, die "Scheuklappen der eigenen Behinderung" aufzusetzen und andere Behinderungsarten für möglicherweise weniger gravierend zu halten. Diesen freundlichen Umgangston untereinander sollte man auch bei weiteren Zielvereinbarungen beibehalten in dem Bewusstsein, dass die Wirtschaftsunternehmen bereit sind, für behinderte Menschen Maßnahmen durchzuführen, wenn man ihnen den Sinn der einzelnen Maßnahmen erläutern kann.

Wie werden die Verträge gelebt?

Während die Gespräche zu den Zielvereinbarungen und die Arbeiten an den Vertragstexten bis zur Unterschrift in allen bisher betreuten Fällen sehr intensiv verlaufen, gibt es über das, was nach der Unterschrift passiert, kaum Erkenntnisse.

Eine Überwachung für die Durchsetzung der vereinbarten Maßnahmen ist den Behindertenverbänden praktisch nicht möglich. So hat bisher noch nicht ein Restaurant oder eine Beherbergungsstätte das DeHoGa-Label zur Barrierefreiheit erhalten.

Auch beim Baden-Airpark war die Umsetzung der Maßnahmen für den Ausbau des Flughafens nur dadurch möglich, dass ein relativ zeitnaher Fertigstellungstermin vorgegeben war und dass die Geschäftsführung des Baden- Airparks sich verpflichtet hatte, die Reisekosten für die prüfenden Fachleute zu übernehmen.

Die Vereinbarung mit der Ostseelandbahn lässt Gutes erwarten, jedoch ist der Vertrag noch so neu, dass bisher kaum Zeit für eine Umsetzung war. Es bleibt zu hoffen, dass Zielvereinbarungen zukünftig mehr sind als prophezeite "zahnlose Papier-Tiger".

Zielvereinbarungsverfahren – Erfahrungen aus Nordrhein-Westfalen

Norbert Merschieve, DSB, Vorsitzender des Länderrates

Mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW) vom 11.12.2003 gibt es auch in Nordrhein-Westfalen seit dem 01.01.2004 die Möglichkeit, Zielvereinbarungsverhandlungen aktiv anzugehen. Der § 5 des BGG NRW ermöglicht dies, da der DSB als Bundesverband ein nach § 13 Bundes-BGG anerkannter Verband ist.

Im Gegensatz zum BGG des Bundes können in NRW Zielvereinbarungsverhandlungen mit Kommunen, mit Eigenbetrieben der Kommunen oder des Landes und z.B. mit dem WDR (Westdeutscher Rundfunk) geführt und abgeschlossen werden.

Diese Möglichkeiten hat der DSB-Landesverband NRW von Anfang an beobachtet und genutzt. Er hat sich dabei Zielvereinbarungsaufforderungen angeschlossen, aber auch selbst zu Zielvereinbarungsverhandlungen aufgefordert. Mittlerweile ist der DSB-LV NRW einer der aktivsten Landesverbände in NRW in diesem Bereich.

Ebenso wie auf Bundesebene gibt es im Internet ein Zielvereinbarungsregister, das vom nordrhein-westfälischen Sozialministerium gepflegt wird. Es ist zu finden unter www.mags.nrw.de

Welche Erfahrungen gibt es bei der Aufforderung?

Ebenso wie auf Bundesebene oder in anderen Bundesländern muss das Zielvereinbarungsregister regelmäßig beobachtet werden. Schließlich müssen bei Aufforderungen Informationen zum möglichen Inhalt und ggf. der Örtlichkeit eingeholt werden. Schließlich entscheidet der Landesverband, ob er aktiv teilnimmt, d.h. sich der Aufforderung innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist anschließt oder nicht. Es besteht ebenso die Möglichkeit, als "Gast" den Verhandlungen beizuwohnen.

Die Aufforderungen durch den DSBLandesverband NRW kamen bei den Angeschriebenen unterschiedlich an. Wichtig ist ein guter Kontakt mit dem Ortsverein oder der Selbsthilfegruppe (SHG) vor Ort oder in der Nähe, um auch das "Klima" vor Ort kennen zu lernen.

In bisher allen Fällen hat sich die am Anfang bestehende Unsicherheit bei den angeschriebenen Zielvereinbarungsverhandlungs- Partnern gelegt. Denn, das ist eine wichtige Erfahrung, die Kommunen oder Eigenbetriebe der Kommunen oder des Landes kennen diese Möglichkeiten (noch) nicht. Umso wichtiger ist der "Ton" in einem solchen Verfahren.

Oft wird in den Kommunen nur an Behinderungsarten gedacht, die "sichtbar" sind. Hörbehinderte verursachen dort oft ein großes "Fragezeichen".

In einem Fall hat die örtliche AG der Behinderten sehr ungehalten reagiert und dem Landrat schon mal vorab einen Entschuldigungsbrief geschickt. Mittlerweile rühmt sich diese AG ob des tollen Zielvereinbarungsverfahrens. Das ist aber auch im Wesentlichen egal, Hauptsache, die Barrieren für Schwerhörige und Ertaubte können beseitigt werden.

Wie läuft die Zusammenarbeit?

Die Zusammenarbeit mit der SHG oder dem Ortsverein vor Ort ist entscheidend für den Erfolg des Verfahrens. Wichtig ist, dass die Gruppe vor Ort den Sinn und den Inhalt des Verfahrens kennt. Die Vertretrinnen und Vertreter des Landesverbandes NRW sind darauf angewiesen, gute Informationen zu erhalten. Der Landesverband unterstützt dabei nur im Rahmen seiner Möglichkeiten. Er kann nichts umsetzen, was die Betroffenen vor Ort nicht für erforderlich halten. Bisher haben diese Kontakte reibungslos geklappt.

Mit der Zeit haben wir gelernt, dass die anderen beteiligten Behindertenverbände uns nicht voraus sind in Zielvereinbarungsverhandlungserfahrungen. So ergeben sich neben dem Erfahrungsaustausch nach und nach Kooperationen, die für andere Verfahren wieder hilfreich sind.

Wo liegen die Gefahren?

Gefahren lauern in einem solchen Verfahren an einigen Punkten. Manchmal ist es so, dass die Betroffenen vor Ort, die ja auch kompetente Selbstbetroffene sind, ihre Kenntnisse und Erfahrungen überschätzen oder ihre Kenntnisse und Möglichkeiten unterschätzen.

Wichtig ist es, aus dem Bereich Technik und Barrierefreies Planen und Bauen Fachleute des Landesverbandes dazu zu nehmen, oder sie zumindest am Verfahren zu beteiligen. Dies ist in NRW gewährleistet, da wir eigene Landesreferate dafür haben.
Nach dem ersten Kennenlernen und den Begehungen kommen die Verhandlungen in die wichtige Konzentrationsrunde, d.h. zu selektieren, was ist wichtig, was ist machbar.

Zum Schluss muss das Ganze schriftlich vereinbart werden. Dazu ist es gut, jemanden im Landesverband zu haben, der zivilrechtliche oder juristische Kenntnisse hat.

AG für Behinderte in den Kommunen

In vielen Kommunen in NRW gibt es eine örtliche/regionale AG für Menschen mit Behinderung. Sie heißen überall ein wenig anders, haben aber meist die gleichen Arbeitsinhalte. Da Schwerhörige und Ertaubte (noch) nicht überall organisiert sind, passiert es, dass diese AGs mit der Kommune Vereinbarungen treffen (Keine Zielvereinbarungen), die die Barrierefreiheit zum Inhalt haben, wo aber die Bedürfnisse schwerhöriger und ertaubter Menschen nicht berücksichtigt werden. Oft wird dann argumentiert, dass sich die Kommune nicht noch einmal mit jemandem zusammensetzen will. Doch – das muss sie! Und die Ergebnisse aus Zielvereinbarungsverhandlungen können umfangreicher und effektiver sein, ohne die Position einer örtlichen oder regionalen AG zu beeinträchtigen.

Das Land NRW unterstützt ob des komplizierten Verfahrens bei den Zielvereinbarungsverhandlungen für einige Jahre eine "agentur barrierefrei nrw", die beim Landesbehindertenrat NRW angesiedelt ist. Sie unterstützt die Zielvereinbarungsverhandlungen, indem sie bei den Verhandlungen Protokolle erstellt und Ansprechpartner für kleinere Verbände oder Gruppen ist, die nicht über ihren Bundesverband eine Anerkennung nach § 13 BGG haben. Die Zusammenarbeit des DSB-LV NRW mit dieser Einrichtung läuft und klappt hervorragend. Gerade für die vielen ehrenamtlich geführten Verbände ist diese Agentur eine konstruktive Hilfe.

Fazit

Zielvereinbarungsverhandlungen in NRW machen Sinn und Spaß, sind aber extrem arbeitsaufwändig. Derzeit laufen auch noch Verhandlungen zur Barrierefreiheit mit den fünf größten Flughäfen in NRW; Initiatorin hier ist die Landesbehindertenbeauftragte NRW. Durch diese Verhandlungen werden der Landesverband und der DSB natürlich als kompetenter Ansprechpartner und die Bedürfnisse von Schwerhörigen und Ertaubten bekannt. Dies merken wir bei den Rückfragen, die von dritter Seite kommen.

Zielvereinbarungen aus Bahnprogramm

Der DSB e.V. hat an den nachfolgend aufgeführten Bahnprogrammen mitgewirkt:

  • Deutsche Bahn AG (2012)
  • Bayerische Oberlandbahn (2010)
  • Westerwaldbahn (2010)
  • Schwäbische Waldbahn (2010)
  • Barrierefreier Regionalverkehr (2010)
  • Tegernsee-Bahn (2009)
  • Württembergische Eisenbahn (2009)
  • Wutachtalbahn (2009)
  • ODEG Ostdeutsche Eisenbahn Gesellschaft (2008)
  • HzL Hohenzollerische Landesbahn (2008)
  • NOB Nord-Ostsee-Bahn (2007)
  • Deutsche Bahn AG (2006)

Update: 3. April 2017

 

Zielvereinbarung zur barrierefreien Gestaltung von Fahrzeugen, Haltepunkten und Informationssystemen

Gemeinsam haben Beauftragte der Ostseeland Verkehr GmbH mit den Verhandlungsführern des Allgemeinen Behindertenverbandes in Deutschland e.V., des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. und des Deutschen Schwerhörigenbundes e.V. in den letzten Monaten darüber beraten, wie das Unternehmen seine Schienenfahrzeuge, Haltepunkte und Informationssysteme zukünftig gestalten muss, damit der Zugang und die Nutzung des öffentlichen Verkehrsmittels im Schienenpersonennahverkehr auch für Fahrgäste mit Handicaps schrittweise in Mecklenburg-Vorpommern barrierefrei zugänglich gemacht werden kann.

Erstmals hat sich damit ein Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern bereit erklärt, mit anerkannten Behindertenverbänden entsprechend des Behindertengleichstellungsgesetzes gemäß § 5 Zielvereinbarungsverhandlungen zu führen.

Mit der vorliegenden Zielvereinbarung liegt ein zivilrechtlicher Vertrag vor, dessen Inhalt von den Vertragspartnern frei verhandelt und ausgestaltet worden ist.

Nach erfolgreichen Verhandlungen wird am Weltbehindertentag auf der Festveranstaltung unseres Landesverbandes in Neubrandenburg die Zielvereinbarung von den Verhandlungspartnern unterzeichnet.

Peter Braun

 

Quelle: www.abimv.de


Dezember 2007

Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit e. V.

Barrierefrei Reisen: ODEG führt Gespräche mit Behindertenverbänden

17.01.2012

Bereits seit einigen Monaten führt die ODEG – Ostdeutsche Eisenbahn GmbH Gespräche mit verschiedenen Behindertenverbänden mit dem Ziel, die Barrierefreiheit weiter zu verbessern. Unter der Koordination des BKB Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit e. V. (BKB) beteiligen sich zehn deutschlandweit agierende Verbände und Organisationen.

In diesem Rahmen hat am 16. Januar eine Vor-Ort-Besichtigung stattgefunden. Auf einer regulären Fahrt auf der neu von der ODEG bedienten Linie OE51 zwischen Brandenburg an der Havel und Rathenow haben die Teilnehmer sowohl einen ODEG-Triebwagen vom Typ GTW als auch den Betriebsablauf nach den Gesichtspunkten der Barrierefreiheit angeschaut. Von Seiten der ODEG waren Geschäftsführer Arnulf Schuchmann, Eisenbahnbetriebsleiter Jörg Kiehn sowie Eva Gotter für den Bereich Öffentlichkeitsarbeit vertreten. Einige Kritikpunkte wurden aufgezeigt und werden im Nachgang von der ODEG auf Umsetzbarkeit geprüft. Dabei sind technische Grenzen und die entstehenden Kosten zu berücksichtigen.

"In unserer Unternehmensphilosophie ist das Thema Barrierefreiheit fest verwurzelt. Es ist uns ein wichtiges Anliegen auf die Bedürfnisse unserer Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität einzugehen. Die bisherigen Gespräche haben gezeigt, dass unsere modernen Fahrzeuge trotz der angewandten EU-Normen zum Teil durch kleine Anpassungen für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste noch weiter verbessert werden können." so der Sprecher der ODEG-Geschäftsführung Arnulf Schuchmann, der alle Sitzungen persönlich begleitet.

"Wir haben aber auch deutlich gemacht, dass uns als Verkehrsunternehmen begrenzt Handlungsspielraum zur Verfügung steht." äußert sich Schuchmann weiter. Die ODEG nutzt die Infrastruktur der DB AG, die unter anderem für die Ausstattung der Stationen mit Fahrstühlen u. ä. verantwortlich sind. Des Weiteren unterliegt die ODEG den Ausschreibungsanforderungen der Aufgabenträger, die im Wettbewerbsverfahren die Leistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) vergeben. In diesem Zusammenhang wird auch die Fahrzeugausstattung detailliert vorgegeben.

Peter Braun, Sprecher der Verbände (Allgemeinen Behindertenverband in Deutschland e.V.) freut sich über die Kooperationsbereitschaft der ODEG: "Für uns ist die Partnerschaft mit einem Unternehmen wie der ODEG von großer Bedeutung." Er teilt die Einschätzung der ODEG zum Handlungsspielraum der Linienbetreiber und verweist auf einen Beschluss der Verkehrsministerkonferenz von Bund und Ländern vom April 2011. Diese hat die Aufgabenträger gebeten, die im Auftrag des BKB von Behindertenverbänden entwickelten Anforderungen in den Ausschreibungsunterlagen so weit wie möglich zu berücksichtigen. "Die Aufgabenträger müssen endlich anfangen, den Beschluss umzusetzen" forderte Braun.

Parallel zu den weiteren Gesprächen werden im Rahmen von regulären Wartungsarbeiten erste Änderungen an den ODEG-Fahrzeugen vorgenommen.

Teilnehmende Verbände und Organisationen:

  • Allgemeiner Behindertenverband in Deutschland e. V.
  • BAG SELBSTHILFE e. V.
  • Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit e. V. (Koordination)
  • Bundesverband der Kehlkopfoperierten
  • Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e. V.
  • Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V.
  • Deutscher Gehörloser-Bund e. V.
  • Deutscher Schwerhörigenbund e. V.
  • Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e. V.
  • PRO RETINA Deutschland e. V.
  • Sozialverband Deutschland e. V.

Hintergrundinformationen zur ODEG:
Die 2002 gegründete ODEG - Ostdeutsche Eisenbahn GmbH ist Tochterunternehmen der BeNEX GmbH (Hamburger Hochbahn AG und INPP Public Infrastructure Germany GmbH & Co. KG) und der Prignitzer Eisenbahn GmbH (NETINERA Deutschland GmbH). Sie betreibt mit über 280 Mitarbeitern und 48 Triebwagen 13 Regionalbahnlinien im Auftrag der Bundesländer Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und des Zweckverbandes Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien. Das bedeutet, die Aufgabenträger bestellen den entsprechenden Fahrplan zu den vorgegebenen Linienführungen - gemäß diesen Anforderungen realisiert die ODEG den Zugverkehr. Dabei nutzt die ODEG gegen Entgelt die Infrastruktur des DB AG-Konzerns. Die DB Station & Service AG betreibt die Bahnhöfe und Bahnsteige und die DB Netz AG die Gleise. Ab Dezember 2012 kommen zusätzlich die derzeitigen Regionalexpresslinien RE2 und RE4 dazu.

Quelle: Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit e.V. / Barrierefrei Reisen...

Zielvereinbarungen mit anderen Unternehmen

Zielvereinbarung zu barrierefreien Dienstleistungen zwischen dem Sparkassen- und Giroverabnd Hessen und den Organisationen und Selbsthilfegruppen von Menschen mit Behinderungen in Hessen und Thüringen.

Globus Homburg-Einöd

Unterzeichnung der Zielvereinbarung zur Herstellung von Barrierefreiheit im Globus Homburg-Einöd

20. November 2013

Andreas Storm, Minister für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat gemeinsam mit dem Geschäftsleiter des Einkaufzentrums Globus Homburg-Einöd, Jürgen Groß, und Hans B. Kraß, Geschäftsführer des Sozialverbandes VdK Saarland e.V., sowie Vertretern von Behindertenverbänden am 21. November 2013, im Globus in Homburg-Einöd, eine Zielvereinbarung zur Herstellung von Barrierefreiheit unterzeichnet. Durch die Zielvereinbarung wird Menschen mit Behinderungen das Einkaufen im Globus in Homburg erleichtert.

"Ich freue mich, dass die Zielvereinbarung zur Herstellung von Barrierefreiheit beim Globus Handelshof, Betriebsstätte Homburg-Einöd unterzeichnet wird. Dadurch wird ein zentrales Ziel der UNBehindertenrechtskonvention unterstützt, nämlich Menschen mit Behinderung mehr Selbstbestimmung, eine unabhängige Lebensführung und uneingeschränkte Teilhabe zu gewährleisten", sagte Sozialminister Storm.

Die zu erreichenden Ziele der Vereinbarung haben die saarländischen Behindertenverbände Landesvereinigung Selbsthilfe e.V., SoVD Sozialverband Deutschland-LV Rheinland-Pfalz/Saarland, der Verein für körper- und mehrfachbehinderte Menschen im Saarland e.V., und die Rheumaliga unter Federführung des Sozialverbandes VdK-Saarland e.V., in Zusammenarbeit mit dem Büro des Landesbehindertenbeauftragten Wolfgang Gütlein und den Mitarbeitern von Globus Homburg-Einöd erarbeitet.

Jürgen Groß fügt hinzu: "Wir bei Globus möchten, dass unsere Kunden immer wieder gerne bei uns einkaufen. Menschen mit Behinderungen sind bei uns willkommen. Wir freuen uns, dass die Behindertenverbände uns kontaktiert und beraten haben, um unser Angebot noch besser für diese Zielgruppe anzupassen. Die Zielvereinbarung berücksichtigt die Vielfalt der Behinderungen und entspricht unserer Unternehmensphilosophie. So können beispielsweise sowohl Kunden mit Schwerbehindertenparkausweis bequem parken als auch Kunden mit Rollstuhl durch die neue Rampe problemlos mit dem Bus fahren. Menschen mit Sehbehinderung finden an der Informationstheke eine Leselupe und gehörlose Personen können auf Wunsch Informationen über Angebot und Produkte per Fax oder Email bekommen. Darüber hinaus ist mit den Umbaumaßnahmen im Frühjahr 2014 eine großzügige Ruhezone für alle Kunden geplant. "Im Gegenzug dazu verpflichten sich die Verbände, ihre Mitglieder über das Angebot zu informieren und das Unternehmen bei der Umsetzung zu unterstützen", verspricht Hans Kraß, Geschäftsführer vom VdK.

"Die Landesregierung mit dem Landesbehindertenbeauftragten, Wolfgang Gütlein, wird weiterhin die Behindertenverbände bei der Realisierung von Zielvereinbarungen begleiten, um Barrierefreiheit und damit uneingeschränkte Teilhabe zu erreichen", sagt Minister Storm. Vorherige abgeschlossene Zielvereinbarungen zeigen wie wichtig und erfolgreich dieses Instrument des Saarländischen Gleichstellungsgesetzes zur Umsetzung der Barrierefreiheit ist.

Für weitere Fragen zur Medien-Info stehen wir Ihnen gerne unter Telefon (0681) 501 3097 und bei Globus Homburg-Einöd der Geschäftsleiter (06848 601-400) zur Verfügung.

  • Pressemitteilung:
    Unterzeichnung der Zielvereinbarung zur Herstellung von Barrierefreiheit im Globus Homburg-Einöd

Rahmenzielvereinbarung zwischen dem Deutschen Jugendherbergswerk Hauptverband und der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen e.V.

LVR verbessert Barrierefreiheit in seinen Verwaltungsgebäuden.

Zielvereinbarung
zu barrierefreien Bankdienstleistungen

Zielvereinbarung:
Volkshochschule Mainz unterzeichnet Vereinbarung für mehr Barrierefreiheit.

  • Pressemitteilung der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe
    Behinderter Rheinland-Pfalz e.V.

Zielvereinbarung:
Barrierefreies Naturerleben in den Deutschen Naturparken

Zielvereinbarung zu Barrierefreien Dienstleistungen

Zielvereinbarung zum Barrierefreien Handel (29.06.2007)

Barrierefreies Einkaufen

Zielvereinbarung ebnete Weg zu barrierefreiem Einkauf

Mit dem Abschluss und der weitgehenden Umsetzung einer Zielvereinbarung für einen barrierefreien Handel ermöglicht der Globus Handelshof im rheinland- pfälzischen Zell an der Mosel behinderten und älteren Menschen einen bequemen und barrierefreien Einkauf. Dies war die einhellige Meinung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer Besichtigung, zu der der Globus Handelshof und der rheinland-pfälzische Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Ottmar Miles-Paul, die Zielvereinbarungspartner der Behindertenselbsthilfe in den Globus Handelshof nach Zell an der Mosel eingeladen hatten.

"Die im Juni 2007 abgeschlossene Zielvereinbarung auf der Basis des Behindertengleichstellungsgesetzes zeigt mittlerweile eine Vielzahl von konkreten Verbesserungen für behinderte und ältere Kundinnen und Kunden im Globus Handelshof. Angefangen von Parkplätzen für behinderte Menschen vor den Eingängen, über Rollstühle und Rollatoren zum Ausleihen für gehbehinderte Menschen und Hilfen beim Einkauf für blinde und sehbehinderte Kundinnen und Kunden wurde auch Wert auf eine größere Beschriftung der Preisschilder gelegt. Bänke schaffen darüber hinaus die Möglichkeit, sich hinzusetzen und zu erholen, und das Personal ist den Belangen hörbehinderter Menschen gegenüber sehr aufgeschlossen", erklärte Ottmar Miles-Paul nach der Besichtigung des Handelshofes.

Auch wenn es immer noch Verbesserungsmöglichkeiten gäbe, spüre man, dass beim Globus Handelshof mit dem Abschluss und der Umsetzung der Zielvereinbarung ein enormer Umdenkungsprozess für die Berücksichtigung der Bedürfnisse von Kundinnen und Kunden mit Behinderungen eingesetzt hat, der Vorbildcharakter hat.

Diesen Umdenkungsprozess bestätigt auch Petra Kannengießer, Bereichsleiterin Systeme im Globus Handelshof in Zell: "Wir haben durch die verschiedenen Maßnahmen und den Umbau eine Reihe von Verbesserungen für unsere Kundinnen und Kunden schaffen können und hierfür viele positive Rückmeldungen bekommen. Die Einkaufsatmosphäre hat sich dadurch für alle verbessert. Wir werden daher auch in Zukunft versuchen, weitere Verbesserungen im Rahmen unserer Möglichkeiten zu schaffen."

Für Walter Harth vom Landesblindenund Sehbehindertenverband Rheinland- Pfalz wurde während des Besuches deutlich, dass hier eine Reihe von Verbesserungen geschaffen wurden, die den Einkauf für behinderte Menschen erheblich erleichtern. "Bei dem positiven und freundlichen Einkaufsklima im Globus Handelshof wird sofort deutlich, dass man sich hier ernsthaft dafür einsetzt, dass behinderten Kundinnen und Kunden der Einkauf auch Spaß macht. Die Weiträumigkeit der Flächen, die Assistenz, die für blinde und sehbehinderte Kundinnen und Kunden gewährt wird, und die Offenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bieten hierfür gute Voraussetzungen, die hoffentlich auch in anderen Geschäften Schule machen", erklärte Walter Harth.

Vanessa Agne vom Deutschen Schwerhörigenbund sieht in der Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Umgang mit behinderten Kundinnen und Kunden einen großen Vorteil und freut sich darüber, dass diese Schulungen auch zukünftig fortgesetzt werden. Hierfür boten sie und die anderen Behindertenverbände ihre Unterstützung an.

Die Vertragspartner vereinbarten, sich auch im nächsten Jahr zu einer Begehung beim Globus Handelshof zu treffen und die weiteren Fortschritte zu besichtigen. Die Koordination hierfür übernimmt auch weiterhin das rheinland- pfälzische Sozialministerium. "Ich freue mich nicht nur darüber, dass der Globus Handelshof in Zell an der Mosel von sich aus auf die Verbände zugegangen ist, um eine solche Zielvereinbarung abzuschließen, denn dies zeigt, dass durch einen barrierefreien Handel alle Beteiligten gewinnen. Erfreulich finde ich auch, dass die Umsetzung der Zielvereinbarung schnell voran schreitet, sodass ich sicher bin, dass eine solche Kooperation von Handel und Behindertenverbänden Schule machen wird", so der Landesbehindertenbeauftragte Ottmar Miles-Paul.

Beate Fasbender-Döring

Herausgeber:
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen Rheinland-Pfalz

Zielvereinbarung ebnete Weg zu barrierefreiem Einkauf

Pressemitteilung
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen
in Rheinland-Pfalz

Mainz, den 10. Juni 2008Nr. 090-4/08

Mit dem Abschluss und der weitgehenden Umsetzung einer Zielvereinbarung für einen barrierefreien Handel ermöglicht der Globus Handelshof im rheinland-pfälzischen Zell an der Mosel behinderten und älteren Menschen einen bequemen und barrierefreien Einkauf. Dies war die einhellige Meinung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer Besichtigung, zu der der Globus Handelshof und der rheinland-pfälzische Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Ottmar Miles-Paul, die Zielvereinbarungspartner der Behindertenselbsthilfe in den Globus Handelshof nach Zell an der Mosel eingeladen hatten.

"Die im Juni 2007 abgeschlossene Zielvereinbarung auf der Basis des Behindertengleichstellungsgesetzes zeigt mittlerweile eine Vielzahl von konkreten Verbesserungen für behinderte und ältere Kundinnen und Kunden im Globus Handelshof. Angefangen von Parkplätzen für behinderte Menschen vor den Eingängen, über Rollstühle und Rollatoren zum Ausleihen für gehbehinderte Menschen und Hilfen beim Einkauf für blinde und sehbehinderte Kundinnen und Kunden wurde auch Wert auf eine größere Beschriftung der Preisschilder gelegt. Bänke schaffen darüber hinaus die Möglichkeit, sich hinzusetzen und zu erholen, und das Personal ist den Belangen hörbehinderter Menschen gegenüber sehr aufgeschlossen", erklärte Ottmar Miles-Paul nach der Besichtigung des Handelshofes. Auch wenn es immer noch Verbesserungsmöglichkeiten gäbe, spüre man, dass beim Globus Handelshof mit dem Abschluss und der Umsetzung der Zielvereinbarung ein enormer Umdenkungsprozess für die Berücksichtigung der Bedürfnisse von Kundinnen und Kunden mit Behinderungen eingesetzt hat, der Vorbildcharakter hat.

Diesen Umdenkungsprozess bestätigt auch Petra Kannengießer, Bereichsleiterin Systeme im Globus Handelshof in Zell: "Wir haben durch die verschiedenen Maßnahmen und den Umbau eine Reihe von Verbesserungen für unsere Kundinnen und Kunden schaffen können und hierfür viele positive Rückmeldungen bekommen. Die Einkaufsatmosphäre hat sich dadurch für alle verbessert. Wir werden daher auch in Zukunft versuchen, weitere Verbesserungen im Rahmen unserer Möglichkeiten zu schaffen."

Für Walter Harth vom Landesblinden- und Sehbehindertenverband Rheinland-Pfalz wurde während des Besuches deutlich, dass hier eine Reihe von Verbesserungen geschaffen wurden, die den Einkauf für behinderte Menschen erheblich erleichtern. "Bei dem positiven und freundlichen Einkaufsklima im Globus Handelshof wird sofort deutlich, dass man sich hier ernsthaft dafür einsetzt, dass behinderten Kundinnen und Kunden der Einkauf auch Spaß macht. Die Weiträumigkeit der Flächen, die Assistenz, die für blinde und sehbehinderte Kundinnen und Kunden gewährt wird und die Offenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bieten hierfür gute Voraussetzungen, die hoffentlich auch in anderen Geschäften Schule machen", erklärte Walter Harth. Vanessa Agne vom Deutschen Schwerhörigenbund sieht in der Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Umgang mit behinderten Kundinnen und Kunden einen großen Vorteil und freut sich darüber, dass diese Schulungen auch zukünftig fortgesetzt werden. Hierfür bot sie und die anderen Behindertenverbände ihre Unterstützung an.

Die Vertragspartner vereinbarten, sich auch im nächsten Jahr zu einer Begehung beim Globus Handelshof zu treffen und die weiteren Fortschritte zu besichtigen. Die Koordination hierfür übernimmt auch weiterhin das rheinland-pfälzische Sozialministerium. "Ich freue mich nicht nur darüber, dass der Globus Handelshof in Zell an der Mosel von sich aus auf die Verbände zugegangen ist, um eine solche Zielvereinbarung abzuschließen, denn dies zeigt, dass durch einen barrierefreien Handel alle Beteiligten gewinnen. Erfreulich finde ich auch, dass die Umsetzung der Zielvereinbarung schnell voran schreitet, so dass ich sicher bin, dass eine solche Kooperation von Handel und Behindertenverbänden Schule machen wird", so der Landesbehindertenbeauftragte Ottmar Miles-Paul.

Update: 16.06.2008

Zielvereinbarung mit dem BADEN-AIRPARK abgeschlossen

Am 13.10.2005 wurde in Karlsruhe eine Zielvereinbarung mit der BADEN-AIRPARK GmbH, dem Betreiber des Flughafens Karlsruhe/ Baden-Baden unterschrieben.

Nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) können gem. § 13 BGG anerkannte Behindertenverbände mit Unternehmen bzw. Unternehmensverbänden Zielvereinbarungen zur Schaffung von Barrierefreiheit abschließen.

Das Ziel der Vereinbarung besteht darin, den Zugang mobilitätsbeeinträchtigter Menschen zum Flugverkehr auf dem Flughafen Karlsruhe/ Baden-Baden zu verbessern, indem auf ihre besonderen Bedürfnisse eingegangen, ihre Sicherheit gewährleistet und ihre Wünsche respektiert werden.

Als - im Sinne dieser Vereinbarung - mobilitätsbeeinträchtigt gelten Personen, die wegen dauernder Beeinträchtigung oder akuter Erkrankung in ihrer Mobilität bzw. bei der Nutzung konventioneller öffentlicher Verkehrsanlagen eingeschränkt sind. Hierzu zählen körperbehinderte, sprachbehinderte, sinnes- und wahrnehmungsbehinderte Menschen, aber auch Menschen mit Orientierungsschwierigkeiten sowie Menschen mit geistiger und psychischer Behinderung.

Barrierefrei zur Verfügung gestellte Informationen sollen mobilitätsbeeinträchtigte Menschen befähigen, ihre Reise eigenständig zu planen und durchzuführen.

Das Personal soll im Umgang mit den Bedürfnissen mobilitätsbeeinträchtigter Menschen in geeigneter Weise geschult werden und steht zur Betreuung hilfebedürftiger Personen zur Verfügung. Mobilitätsbeeinträchtigten Menschen wird darüber hinaus die weitestgehend selbstständige Nutzung der Flughafeneinrichtungen ermöglicht.

Renate Welter
Deutscher Schwerhörigenbund e.V.
Ressort Sozialpolitik Öffentlichkeitsarbeit

Update: 08.07.2007

Ansprechpartner:
Dr. Hannes Seidler
BPB(@)hoer-umweltakustik.de
Update: 14. Mai 2020