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Deutscher Schwerhörigenbund e. V.

Elektro-Kleinstfahrzeuge sollen erlaubt werden

Der Gehweg muss ein Weg zum Gehen bleiben

Die Nutzung von Elektro-Kleinstfahrzeugen soll künftig in Deutschland erlaubt sein. Das hat das Bundeskabinett am 03.04.2019 beschlossen.

Kritisch zu sehen ist, dass solche Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 12 km/h auf Gehwegen zugelassen werden sollen. Mehrere Verbände fordern, den Schutzraum Gehweg für Fußgängerinnen und Fußgänger zu erhalten.

Der DSB schließt sich diesen Forderungen an. Sowohl ältere und blinde Menschen und auch schwerhörige, ertaubte und gehörlose Menschen sind dadurch auf Gehwegen extrem gefährdet.