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Deutscher Schwerhörigenbund e. V.

Informationen für Rettungskräfte

Bei einem Unfall müssen Rettungskräfte alarmiert werden und im Eifer des Gefechtes kann es einmal vorkommen, dass auch dieses in der Regel professionell arbeitende und geschulte Personal etwas übersieht oder sich einer Situation gegenüber sieht, auf die es nicht vorbereitet war. Eine solche Situation kann zum Beispiel sein, dass sich Menschen mit Hör- oder Sprachbeeinträchtigung mit einem Notruf melden. Auch in einer solchen Situation ist dann richtiges Verhalten gefordert, insbesondere bei der Kommunikation. Die auf dieser Seite folgenden aufgeführten Tipps und Anregungen sollen daher den Rettungskräften zur Orientierung und Hilfestellung dienen und ihnen den Umgang mit hör– und sprachbeeinträchtigten Menschen erleichtern.

Einige Menschen benutzen das Wort „Hörbehinderung“. Andere mögen diesen Ausdruck gar nicht und sagen lieber „hörbeeinträchtigt“. Eigentlich ist es aber eine rein persönliche Auslegungssache. Im Prinzip sagen beide Begriffe das Gleiche aus. Aber: Hörschädigung ist nicht gleich Hörschädigung!

Es gibt drei Gruppen von Menschen mit Hörbehinderungen:

  • schwerhörige Menschen
  • ertaubte Menschen (nach Spracherwerb)
  • gehörlose Menschen (vor Spracherwerb)

Um bei einem Unfall auch mit hörbeeinträchtigten Menschen oder möglichen hörbeeinträchtigten Zeugen kommunizieren zu können, sollten sich die Einsatzkräfte mit den nachfolgenden 13 Tipps in Ruhe beschäftigen.

Tipp 1 - Immer in Sichtweite agieren

Hörbeeinträchtigten Menschen nähert man sich nicht von hinten (Erschrecken) und man spricht sie auch nicht von hinten an, da sie dann nichts verstehen!

Tipp 2 - Deutliche Sprache und Artikulation

Die Sprache gut artikulieren, langsam und deutlich sprechen, aber nicht übertrieben langsam. Hilfreich ist es, wenn in klaren, kurzen Sätzen gesprochen wird. Hörbeeinträchtigte Menschen müssen, um richtig verstehen zu können, wesentlich mehr denken und kombinieren als guthörende Menschen. Und dies wiederum bedeutet ein hohes Maß an Konzentration und Anstrengung. Günstig ist für die Betroffenen, wenn man ihnen vorher kurz das Thema des Gesprächs nennt. Sie wissen dann, worum es geht.

Tipp 3 - Nicht schreien

Beim Sprechen nicht schreien oder überlaut sprechen, auch nicht bei Nachfragen. Lautes Sprechen oder Schreien ist eine gut gemeinte, aber völlig falsche Hilfe, denn das Gesagte wird verzerrt und das Verstehen wird schlechter. Außerdem wird der Hörbeeinträchtigte unnötig nervös. Zu berücksichtigen ist auch, dass hörbeeinträchtigte Menschen oft viel lärmempfindlicher sind als gut hörende Menschen.

Tipp 4 – Blickkontakt halten

Vor Gesprächen ist es wichtig, unbedingt den Blickkontakt mit dem Hörbeeinträchtigten herzustellen. Erst dann sollte man anfangen zu sprechen. Eventuell das Gespräch mit Handzeichen beginnen, um dem Hörbeeinträchtigten damit zu signalisieren, dass man etwas von ihm möchte. Auch bei der Benutzung von Hörgeräten (HG) oder Cochlea Implantaten (CI) brauchen Hörbeeinträchtigte zum guten Verstehen das Mundbild des Gesprächspartners.

Tipp 5 - Ansehen zum Absehen

Bei einer Unterhaltung sollte man Hörbeeinträchtigte immer ansehen. Viele sind auf das Mundbild ihres Gesprächspartners angewiesen, das sie zum Absehen von den Lippen benutzen. Bei Gesprächen mit Hörbeeinträchtigten sollte man auch kein Kaugummi kauen, denn es erschwert das Absehen und Verstehen.

Tipp 6 - Nicht vom Absehen ablenken

Etwas anzusehen und gleichzeitig zuzuhören ist für hörbeeinträchtigte Menschen sehr problematisch. Daher ist es besser, dem Betroffenen zuerst etwas zu zeigen und erst dann über das Thema zu sprechen (z. B. beim Unterzeichnen eines Formulars).

Tipp 7 – Beleuchtung

Die Einsatzkräfte der Polizei, Feuerwehr oder der Rettungsdienste dürfen beim Sprechen mit einem Hörbeeinträchtigten nicht im Gegenlicht stehen, da ihr Gesicht gut sichtbar sein muss. Nur so ist ein optimales Absehen von den Lippen möglich.

Tipp 8 - Nebengeräusche vermeiden

Nebengeräusche werden von einem Hörbeeinträchtigten bei einem Gespräch als sehr störend empfunden. Während der Unterhaltung sollte daher kein Radio, bzw. keine Hintergrundmusik zu hören sein. Bei Gesprächen in Räumen oder einem Einsatzfahrzeug ist unbedingt darauf zu achten, dass Fenster und Türen geschlossen sind.

Tipp 9 - Hörgeschädigter als einziger Gesprächspartner

Bei einem Gespräch sollten niemals Nebenbemerkungen gemacht werden. Ebenso soll man sich beim Sprechen mit dem Hörbeeinträchtigten nicht anderen Personen zuwenden. Hörbeeinträchtigte hören dann zwar etwas, verstehen es aber nicht. Durch Missverständnisse kann sich Misstrauen entwickeln und stört das notwendige Vertrauensverhältnis zwischen dem Hörbeeinträchtigten und dem Helfer.

Tipp 10 - Mehrfach dasselbe sagen

Fragt der Hörbeeinträchtigte nach oder hat er etwas missverstanden, ist nicht mehr Lautstärke erforderlich für das bessere Verstehen, sondern es reicht völlig aus, den Satz noch einmal langsam zu wiederholen. Wurde auch dann nicht verstanden, ist es sinnvoll, dasselbe noch einmal mit anderen Worten zu sagen.

Tipp 11 - Offene Fragen stellen

Die Einsatzkräfte sollen es tunlichst vermeiden, einem Hörbeeinträchtigten Fragen zu stellen auf die er einfach mit „Ja“ oder „Nein“ antworten kann. Hörbeeinträchtigte neigen nämlich dazu, voreilig diese beiden Wörter zu gebrauchen, auch wenn sie die Frage gar nicht verstanden haben. Deshalb sollten besser „W-Fragen“ (wann, wo, wie) gestellt werden.

Tipp 12 - Wichtige Informationen schriftlich geben

Wichtige Informationen sind dem Hörbeeinträchtigten nur in schriftlicher Form weiterzugeben. Schwierig zu verstehen sind für Hörbeeinträchtigte zum Beispiel „Namen“ und „Zahlen“. Das kommt daher, weil diese keinen logischen Aufbau haben. Bei solchen Angaben müssen sich die Einsatzkräfte daher unbedingt vergewissern, ob sie richtig verstanden wurden.

Tipp 13 - Gebärdensprachdolmetscher sind nur Mittler

Bei einer Unterhaltung mit einem gehörlosen Menschen wird auch in Anwesenheit eines Gebärdensprachdolmetschers das Gespräch immer direkt mit dem gehörlosen Menschen geführt und nicht mit dem Vermittler. Sollte kein Dolmetscher zur Verfügung stehen und keine ausreichende Kommunikation zu stande kommen, kann man gegebenenfalls versuchen, sich mit dem gehörlosen Menschen auch schriftlich zu verständigen. Hierbei ist aber unbedingt zu berücksichtigen, dass Gehörlose der Schriftsprache nicht in jedem Fall mächtig sind. Darüber hinaus schreiben gehörlose Menschen genauso, wie sie auch gebärden. Diese "Schreibweise" ergibt für guthörende Personen oft keinen Sinn und ist daher nur schwer zu verstehen.

Wichtige Hinweise:

Eine Übersicht der DSB zertifizierten bundesweiten Schriftdolmetscher*innen erhalten Sie hier.

Gebärdensprachdolmetscher können in den Vermittlungszentralen der jeweiligen Bundesländer bestellt werden

Notfall-Telefax-Vorlagen in vielen europäischen Sprachen finden Sie unter: http://www.notfall-telefax112.de 

Ein Cochlea Implantat (kurz: CI) ist eine Innenohrprothese. Gedacht ist sie für hochgradig schwerhörige und gehörlose Kinder oder Erwachsene, denen herkömmliche Hörgeräte wenig oder gar keinen Nutzen mehr bringen.

 

Der Patientenausweis

Alle CI-Träger erhalten nach der Implantation von der implantierenden Klinik einen Ausweis, den sie immer bei sich tragen sollten. Der Ausweis enthält wichtige Informationen und Hinweise zum Cochlea Implantat (CI). Diese Informationen können für den Notarzt und das Krankenhaus sehr wichtig sein (z. B. bei Röntgen-Aufnahmen des Kopfes). Die Einsatzkräfte sollten daher beim Durchsuchen der persönlichen Gegenstände eines Verunfallten darauf achten und den Ausweis unbedingt dem Notarzt mitgeben oder an das behandelnde Krankenhaus nachreichen. Das Erscheinungsbild das Format des Ausweises kann sehr unterschiedlich sein. Er gibt auch Auskunft darüber, ob die verunfallte Person einseitig oder beidseitig Implantiert ist.

Wichtiger Hinweis für die Rettungskräfte!!

Bei einem Unfall kann der Sprachprozessor vom Ohr gerissen werden. Es ist wichtig, sofern der Sprachprozessor erst später gefunden wird, diesen schnellstens dem behandelnden Krankenhaus zwecks Weitergabe an die verunglückte hörbeeinträchtigte Person zuzuführen. Ohne sein(e) CI(´s) ist die hörbeeinträchtigte Person nicht in der Lage, mit dem Arzt zu kommunizieren. Sollte sich herausstellen, dass das CI defekt ist, muss unverzüglich die implantierende Klinik informiert und so für Ersatz gesorgt werden.

 

Hörgeräte gibt es in zwei Bauarten: In-dem-Ohr-Geräte (IdO-Geräte) mit unterschiedlichen Baugrößen und Hinter-dem-Ohr-Geräte (HdO-Geräte). Während IdO-Geräte kaum oder gar nicht sichtbar sind, können auch kleine HdO-Geräte meist gut gesehen werden. Das Hörgerät wird mit einem Schlauch mit dem Ohrpassstück verbunden, welches in der Ohrmuschel steckt.

Da es bei einem Unfall vorkommen kann, dass das Hörgerät sich vom Ohr löst und in den Wagen oder, schlimmer noch, ins Freie geschleudert wird, dürfte es für die Rettungskräfte sehr schwierig sein, hier richtig zu reagieren. Sollten das Hörgerät / die Hörgeräte später gefunden werden, oder weist der Verunglückte auf den Verlust hin, müssen sie unbedingt gesucht und dem Verunglückten zugeführt werden! Ansonsten wird die Kommunikation mit dem Notarzt oder im Krankenhaus sehr schwierig. Darüber hinaus sind Hörgeräte sehr teuer und stellen einen erheblichen Verlust für den Betroffenen dar.

Ansprechpartner:
Klaus Büdenbender
info(@)notfall-telefax112.de

Update: 2. Januar 2023
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