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Deutscher Schwerhörigenbund e. V.

DSB und biha geben gemeinsame Resolution ab

Gemeinsame Erklärung zum Verlust von Hörsystemen bei der Nutzung von Mund-Nasen-Schutz
Deutscher Schwerhörigenbund e.V. (DSB) und Bundesinnung der Hörakustiker KdöR (biha)

Der Deutsche Schwerhörigenbundund die Bundesinnung der Hörakustiker bekennen sich eindeutig zur Nutzung von Mund-Nasen-Schutz zum Schutz gegen COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2).

In Deutschland tragen ca. 3,7 Millionen Menschen ein Hörsystem. Für diesestellt die an vielen Orten vorgeschriebene Maskenpflicht zur Pandemiebekämpfung eine Herausforderung dar. Denn nicht selten kommt es vor, dass sich beim Abnehmen des Mund-Nasen-Schutzes (MNS) das Hörsystem oder auch die Brille in den Bändern verfangen. Während die Brille merklich verrutscht, kann das Hörsystem unbemerkt und lautlos zu Boden fallen. Hier ist Vorsicht geboten.

Im Umgang mit Maske und Hörsystem ist Ruhe und Routine gefragt. Je weniger beim Tragen an der Maske gezogen wird, desto geringer das Risiko, das Hörsystem zu verlieren. Wichtig ist im ersten Schritt, die oberen Bänder der Maske mit beiden Händen zuerst nach oben ziehen, dann im zweiten Schritt nach hinten und im dritten Schritt seitwärts nach vorne, um die Maske abzusetzen. Zuletzt zur Sicherheit mit der Hand prüfen, ob das Hörsystem noch richtig sitzt.

Wer ein Hörgerät findet, gibt es am besten beim nächstgelegenen Hörakustiker vor Ort ab. Die Experten für gutes Hören können anhand der Seriennummer über den Hersteller die Hörsysteme ihren Besitzern wieder zuordnen lassen. Denn jedes Hörsystem ist individuell angepasst und damit einmallig.

Kann das verlorengegangene Hörsystem nicht mehr gefunden werden, haben die Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) einen Anspruch auf Ersatzbeschaffung. Das ergibt sich aus dem Wortlaut des $ 33 Abs. 1 Satz 5 SGB V. Dieser gesetzlich eingeräumte Anspruch besteht unabhängig von der Frage, ob dem Versicherten tatsächlich der Vorwurf eines grob fahrlässigen Verschuldensim Hinblick auf den Umstanddes Verlusts gemacht werden kann und ob bereits zuvor eine Ersatzbeschaffung erfolgte. Das bestätigte noch das Sozialgericht Speyer mit seinem aktuellen Urteil vom 19. Februar 2021 (Aktenzeichen: S 19 KR 679/19).

Weitere Infos rund um gutes Hören und die Hörsystemversorgung finden sich auf der neutralen Service-
Seite www.richtig-gut-hoeren.de oder auf der Internetseite des Deutschen Schwerhörigenbund
unter www.schwerhoerigen-netz.de.

Mainz/Berlin, September 2021