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Deutscher Schwerhörigenbund e. V.

Online-Diskussion zur inklusiven Hochschulbildung

Online-Diskussion zur inklusiven Hochschulbildung
Studieren und promovieren mit Behinderung und chronischer Erkrankung

Die Vertragsstaaten der UN-Behindertenrechtskonvention haben sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen Zugang zu allgemeiner Hochschulbildung haben und dass dazu angemes-
sene Vorkehrungen getroffen werden (Art. 24 Abs. 5 UN-BRK). In Deutschland trifft die Verwirklichung inklusiver Hochschulen auf verschiedene Herausforderungen an den Schnittstellen des Bildungs-, des Gleichstellungs-, sowie des Rehabilitations- und Teilhaberechts. Ab dem 22. März 2022 rücken die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V. und ihre Kooperationspartner die inklusive Hochschulbildung deshalb in den Fokus einer dreiwöchigen Online-Diskussion unter Beteiligung von Expertinnen und Experten.

Ein Studium oder eine Promotion kann für Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen mit vielfältigen Barrieren verbunden sein. Um diese abzubauen, bestehen Verpflichtungen der Hochschulen zur Barrierefreiheit sowie Leistungsansprüche von Menschen mit Behinderungen gegenüber den Rehabilitationsträgern und Integrations-
ämtern. Für einige Studierende sind Barrieren infolge der Corona-Pandemie entfallen. Für andere stellen virtuelle Lehrformate und Studium im Home-Office aufgrund fehlender digitaler Barrierefreiheit, sozialer Kontakte und Austauschmöglichkeiten mit anderen Studierenden eine Belastung dar.

  • Welche besonderen Bedarfe haben Studierende und Promovierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen?
  • Wie haben sich Bedarfssituationen durch die Corona-Pandemie verändert?
  • Welche Verpflichtungen haben Hochschulen zum Abbau räumlicher und digitaler Barrieren und wie können sie umgesetzt werden?
  • Wie können Studierende und Promovierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen ihre Ansprüche durchsetzen?
  • Welche Weiterentwicklungsbedarfe des Leistungsangebots der Reha-Träger und Integrationsämter gibt es?

Unter Federführung von Prof. Dr. Felix Welti, Universität Kassel, stellen u. a. Dr. Jana Bauer (Universität zu Köln), Prof. Dr. Jörg Ennuschat (Ruhr-Universität Bochum), Michaela Kusal (Akademisches Förderungswerk, Bochum) und Dr. Susanne Peschke (Universität Hamburg) ihre Expertise für die Diskussion zur Verfügung. Die wesentlichen Ergebnisse des Diskussionsverlaufs werden im Anschluss als Fachbeitrag zusammengefasst.

Die Online-Diskussion ist Teil des Kooperationsprojekts „Zugänglichkeit – Inklusion – Partizipation. Nachhaltige Teilhabe an Arbeit durch Recht (ZIP – NaTAR)“ der DVfR und ihrer Kooperationspartner. Das Projekt wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus Mitteln des Ausgleichsfonds gefördert.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://fma.reha-recht.de 

Über die DVfR
Die DVfR ist die einzige Vereinigung in Deutschland, in der die Akteure im Bereich Rehabilitation und Teilhabe gleichberechtigt zusammenwirken. Die Mitglieder der DVfR und ihre Partner in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft engagieren sich gemeinsam in einem interdisziplinären Diskurs zur Weiterentwicklung von Rehabilitation und selbstbestimmter Teilhabe.

Über Reha-Recht.de
Das Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht dient als Plattform für die Verbreitung der nicht hinreichend bekannten, zuletzt durch das Bundesteilhabegesetz geänderten Rechtsnormen v. a. des SGB IX. Hierzu werden die aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungspraxis sowie Gesetzgebungsprozesse analysiert und kommentiert. Ziel ist es, die Anwendung und Weiterentwicklung des Rehabilitations- und Teilhaberechts zu unterstützen.

Kontakt
Kirsten Westphal
Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR)
Tel.: 06221 / 18 79 01-22
E-Mail: k.westphal@dvfr.de
www.reha-recht.dehttp://fma.reha-recht.de