Zertifizierung und Registrierung von Schriftdolmetschern
Der Deutsche Schwerhörigenbund e.V. hat ein Register eingerichtet, um hörgeschädigten Menschen, Ärzten, Krankenkassen, Ämtern und Selbsthilfeorganisationen qualifizierte Schriftdolmetscher gem. der einschlägigen Gesetze (SGB, BGG, GVG) zur Verfügung zu stellen.
Durch die Zertifizierung und Aufnahme der Schriftdolmetscher in das Register wird die Qualifikation der Schriftdolmetscher durch den Deutschen Schwerhörigenbund bestätigt. Voraussetzung für die Aufnahme in das Register ist die Ausbildung zum Schriftdolmetscher in einer vom DSB anerkannten Bildungseinrichtung und eine Prüfung beim DSB gem. der vom DSB vorgegebenen Prüfungsordnungen.
Die Eintragung in das Register wird alle drei Jahre überprüft, wobei die kontinuierliche Berufspraxis und regelmäßige Weiterbildungen nachgewiesen werden.
Anmeldungen zur Eintragung in das Register richten Sie bitte mit dem folgendem Formular (ausfüllbar) schriftlich an:
Deutscher Schwerhörigenbund e.V.
Bundesgeschäftsstelle
Sophie-Charlotten-Str. 23 A
14059 Berlin
- Verordnung über die Einrichtung eines Registers
zum Nachweis der Prüfungsabschlüsse - Anlage 1 Erläuterungen zur Anerkennung von Weiterbildungen
- Anlage 2 Erläuterungen zur Anerkennung von Referenzen
- Prüfungs-Zertifizierungsgebühren (Januar 2010)
Update: 4. Februar 2022